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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/159-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Der Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, der Abbruch der Pavillons 1 und 2 sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule Warmbronn wird auf Grundlage der dargestellten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Dasch-Zürn genehmigt (siehe Anlage 1).

 

2.Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 4.766.755,27,- € (inkl. MwSt.) für die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die Interimsunterbringung von Klassen in Containern und die VgV-Verfahrenskosten werden gebilligt (siehe Anlage 2).

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Sachverhalt

Der Altbau der Grundschule Warmbronn muss, wie in den Bezugsvorlagen dargestellt, in baukonstruktiver Hinsicht sowie bezüglich der haus- und elektrotechnischen Anlagen saniert werden.

In diesem Zusammenhang soll die Schule gleichzeitig ab dem Frühjahr 2020 auf die

Einrichtung als Ganztagsschule in Wahlform gemäß § 4a Schulgesetz ausgerichtet werden.

Um den Anforderungen an eine solche Schulform zu entsprechen, müssen neben den zu ersetzenden Klassenräumen auf dem Schulgelände weitere Flächen für eine Mensa mit Küche sowie Betreuungsräume mit Lehrmittelraum angebaut werden.

 

Für die Vergabe der Objektplanungsleistungen dieser Maßnahme musste aufgrund des Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt werden.

 

Der Gemeinderat hat am 20.12.2016 (DS 2016 S 62) die Vergabe der Objektplanungsleistung an das Architekturbüro Dasch Zürn Architekten Partnerschaft mbH, Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart, beschlossen.

Das beauftragte Architekturbüro Dasch Zürn Architekten hat die Planungen mittlerweile unter Zuarbeit der Fachplaner konzeptionell und bautechnisch konkretisiert.

 

Um den Bauantrag zeitnah einreichen zu können, ist es notwendig, den Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, dem Abbruch der Pavillons 1 und 2, die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Containerprovisorien als Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zeitgemäßen Schul- und Betreuungsbetriebs.

Es soll bautechnisch, ökologisch und pädagogisch eine zukunftsfähige Lösung geschaffen werden, die den Erfordernissen eines zeitgemäßen Unterrichtsbetriebs und einer bedarfs-gerechten Schulkindbetreuung  mit Mittagsverpflegung als Ergänzung zum Ganztags-schulbetrieb Rechnung trägt.

 

Sachverhalt/Sachstand

 

Pädagogisches Konzept für Unterricht und Betreuung

Die Grundschule Warmbronn soll gemäß dem schulischen Konzept nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen ab dem Frühjahr 2020 zu einer Ganztagesgrundschule (GTS) in Wahlform gemäß § 4 Schulgesetz werden. In der Ganztagsschule sind in einer rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivzeiten und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit ver-knüpft. Ergänzt wird die GTS durch ein städtisches Betreuungsangebot vor und nach dem schulischen Ganztagesbetrieb an Freitagen und in den Ferien.

 

Aus heutiger Sicht werden sich die Schülerzahlen der zweizügig geführten Grundschule bei ca. 160 – 180 Schulkindern einpendeln. Der Bedarf an Schulkindbetreuung liegt in Warm-bronn derzeit bei 63,4% mit steigender Tendenz.

 

Die räumliche Gestaltung des Neubaus soll ein pädagogisches Konzept ermöglichen und fördern, welches die Tagesstruktur der GTS mit allen vorgesehenen Inhalten sowie den zusätzlichen Betreuungszeiten eng miteinander verknüpft. In den Planungsprozess wurde die Schulleitung maßgeblich eingebunden. Die Verwaltung ist zu den geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen in enger Abstimmung mit den schulbaufördertechnischen Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart.

In diesem Zusammenhang wurde der Verwaltung der Stadt Leonberg durch das Regierungs-präsidium dringend empfohlen, die geplante Küche sowie den Speiseraum zu vergrößern.

(Risiko der Verweigerung der Betriebsgenehmigung durch das Gesundheitsamt bei zu knapper Auslegung der Küchenbereiche).

 

In Zuge der fortschreitenden Planung bestand von Seiten der Schule der Wunsch, auf einen separaten Lehrmittelraum zu verzichten und die hierfür vorgesehenen Flächen in die Klassenräume zu integrieren.

Weiterhin sollte aufgrund des geplanten Betreuungs- und Aufsichtskonzeptes ein Gruppen -raum aufgelöst und die vorgesehenen Flächenanteile den Klassenzimmern zugeschlagen und somit flexibler genutzt werden können. Die verbleibenden beiden Betreuungsräume werden jeweils zwischen 2 Klassenzimmer geschaltet.

Durch diese Planung entsteht eine größtmögliche Flexibilität für den Unterrichtsbetrieb.

Für die Betreuung ergibt sich die Möglichkeit, versch. Angebote durchzuführen und eine optimale Aufsicht zu gewährleisten.

 

Raum- Flächenprogramm

Aus oben geschilderten organisatorischen und pädagogischen Vorgaben ergibt sich ein  modifiziertes Raum – und Flächenprogramm mit moderatem Nutzflächenzuwachs für den Neubaubereich :

 

4 Klassenräumen mit integriertem Lehrmittelbereich

und Betreuungsfläche 4 x 80 qm:320 qm

GT Schule/Schulkindbetreuung 2 x 48 qm  96 qm

Lehrmittel:    0 qm

Küche:  84 qm

Speiseraum:107 qm

Gesamt:607 qm

 

Interimsunterbringung von 3 Klassenräumen in Containerprovisorien

Im Zuge der sich konkretisierenden Planung und besonders der Betrachtung der termin-lichen Situation der Neubau- und Sanierungsarbeiten ergibt sich die Notwendigkeit,

3 Klassenräume zeitweise in Interimscontainern unterzubringen. Ein 4. Klassenraum wird für die Zeit der Bauarbeiten jeweils im ehemaligen Kunstraum, im 1. OG des Pavillons 3, unter-gebracht. Die aus Kostengründen wünschenswerte Unterbringung weiterer Klassenräume im Bestandsbau oder umliegenden Gebäuden während der Bauphase erwies sich als nicht realisierbar. 

Die Interimscontainer werden in möglichst enger Anbindung an die Bestandsgebäude auf dem bestehenden Parkplatz/ Verkehrserziehungsplatz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden verlagert, sodass die Baustelleneinrichtungsflächen abgewandt, auf den nördlich orientierten Schulhofflächen angeordnet werden können.

Das Bauablaufkonzept sieht vor, die Stand- / Nutzungszeiten der Interimscontainer auf das absolut unerlässliche Maß zu beschränken und mit den Klassen so rasch als möglich wieder in die Klassenräume des Schulhauses einzuziehen.

Dennoch wird mit Kosten für die Interimscontainer und Sicherungsmaßnahmen von ca. 206.500,00 € (inkl. MwSt.) zu rechnen sein.

 

Brandschutz

Aufgrund der gutachterlichen Untersuchung des Bestandsgebäudes ergibt sich für den 2 -geschossigen Bauteil Pavillon 3 die Notwendigkeit der Errichtung einer Aussentreppe in Stahlkonstruktion als 2. Rettungsweg.

Für die übrigen Bestandsbauteile sind bezüglich des vorbeugenden, baulichen Brand-schutzes die Schaffung von ebenerdigen Fluchtausstiegsmöglichkeiten durch Entfernen der Heizkörper vor den Ausstiegstüren (und Ersatz an anderer Stelle) sowie die Sanierung der Dachflächen mit nicht tropfend abbrennbarer Dämmung und Dachabdichtung erforderlich.

 

Kosten

Die gegenüber dem ersten Kostenansatz vom Juni 2016 (3.8 Mio) gestiegenen Kosten zum Stand Entwurf (4.77 Mio) resultieren in erster Linie aus notwendigen Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:

 

- Erhöhter Flächenansatz im Bereich Mensa/Küche (+ 47 m² auf Empfehlung RP Stuttgart)

- Mehraufwendungen für vorbeugenden Brandschutz im Bestand  (Fluchttreppe 1.OG)

- Erhöhter Aufwand für Containerprovisorien zur Interimsunterbringung von Klassenräumen

- Verfahrenskosten für VgV-Verfahren zur Planerauswahl (EU-Richtlinie)

- Einstellen eines Betrages „Unvorhergesehens“ (100.000 € aus KG 200-700)

 

Die Möglichkeit zur Förderung des Bauvorhabens aus Mitteln der Schulbauförderung des Landes BW wurde seitens des RP Stuttgart in Aussicht gestellt.

 

Bauablauf

Um die notwendigen Provisorien (Container) zu minimieren, erfolgt der Bauablauf in 2 Bau-abschnitten. Die Container werden auf dem bestehenden Parkplatz/ Verkehrserziehungs-platz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden, weg von der Baustelleneinrichtung, verlagert:

 

Bauabschnitt 1

-Abbruch Pavillon 1 und 2, Abbruch WC-Anlage und Pausenhofüberdachung

-Auslagerung der Klassen und der Toiletten

-Neubau des Erweiterungsbaus mit Mensa, Klassen- und Betreuungsräumen

-Inbetriebnahme der Ganztagesschule im Erweiterungsbau Frühjahr 2020

 

Bauabschnitt 2

-Auslagerung der verbleibenden 4 Bestandsklassen in Container und Fachraum Kunst

-Auslagerung des Verwaltungs-/Lehrerbereichs in Container

-Sanierung des Bestandsgebäudes bei laufendem Schul-/Ganztagesbetrieb im

Erweiterungsbau

-Herstellen der neuen Außenanlagen

-Inbetriebnahme des sanierten Bestandsgebäudes Beginn Schuljahr 2020/2021

 

Prüfauftrag aus der ORW – Sitzung vom 03.07.2017

 

Der Ortschaftsrat Warmbronn hat in seiner Sitzung vom 03.07.2017 folgenden Prüfauftrag beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftrag , zu prüfen, ob die vorhandene Küche in der Staigwaldhalle nach einem Umbau neben der Vereinsnutzung für einen Mensabetrieb mit Cook & Chill-Verfahren für die Grundschule Warmbronn genutzt werden kann. Die Prüfung umfasst eine Klärung mit dem RP Stuttgart und den Catering-Unternehmen.“

 

1. Doppelnutzung der bestehenden Küche Staigwaldhalle:

Nach Prüfung durch das Amt für Jugend, Familie und Schule (AJFS) ist aus Gründen der Hygiene sowie organisatorischer Belange eine Doppelnutzung (Cook & Chill-Verfahren für tägliche Schülerverpflegung und traditioneller Speisenproduktion bei Vereinsnutzung sowie anderweitiger Veranstaltungen) in der bestehenden Raumgeometrie mit nicht getrenntem Küchenbereich nicht möglich.

 

Für die Schüler der Grundschule Warmbronn soll eine Cook & Chill-Regenerierküche umgesetzt werden. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen wird hierbei die Schülerverpflegung komplett an einen externen Dienstleister (Catering-Unternehmen) vergeben. Dies bedeutet, dass auch die Hygieneverantwortung für die kompletten Räumlichkeiten, in denen der Mensabetrieb stattfindet, beim Caterer liegt.

Nach einer ‘ Fremdnutzung ‘ der Küche durch Vereinsmitglieder oder externer Nutzer wird entsprechend der guten häuslichen Hygienepraxis gereinigt. Diese entspricht jedoch nicht den höheren Anforderungen an die Küchenhygiene einer Schülerverpflegung.

Aus diesem Grund, wird sich kein Catering-Unternehmen finden lassen, welches unter solchen hygienischen Unsicherheiten Speisen produzieren und ausgeben würde.

 

2.Auswirkungen der Einrichtung einer Schulmensa in der Staigwaldhalle für die

Vereinsnutzung:

Aus oben genannten Gründen ist eine Doppelnutzung der Küche in der bestehenden Raumgeometrie nicht möglich.

Sollte jedoch lediglich eine Küche (Regenerier- und Frischküchenausstattung) umgesetzt werden, wäre die Konsequenz, den kompletten Cateringbetrieb der Staigwaldhalle, also auch die Verpflegung bei Vereinsveranstaltungen und Veranstaltungen externer Nutzer, an den Betreiber der Schülerverpflegung fremd zu vergeben.

Den Vereinen würden dadurch die bislang erwirtschafteten Einnahmen durch Bewirtung von Wochenendveranstaltungen entgehen.

Weiterhin würde bei der Installation eines Mensabetriebes in der Staigwaldhalle der be-stehende Foyerbereich dauerhaft zur Einrichtung eines Speisesaals mit dauerhafter Bestuhlung und Betischung baulich abgetrennt werden müssen. Für die Vereine und anderweitige Nutzungen würde der bestehende Foyer- und Garderobenbereich entfallen und nur noch ein schmaler Eingangsbereich zur Verfügung stehen.

 

3. Organisatorische und finanzielle Auswirkungen:

Nach Prüfung des Fachamts für Jugend, Familie und Schule ist die Nutzung der Küche sowie Essenseinnahme in der Staigwaldhalle mit einem erhöhten organisatorischen, personellen und daher finanziellen Aufwand verbunden.

Dies begründet sich bereits durch den erhöhten zeitlichen Aufwand durch Wegezeiten der Kinder vom Schulgebäude zur Staigwaldhalle und zurück (Einrichtung eines Sammelpunkts, Jacken anziehen, Wegezeit, Jacken ausziehen etc.).

Auf dem Weg von der Schule zur Staigwaldhalle müssen die Schulkinder (65 Kinder pro Schicht) von einer Betreuungskraft begleitet werden.

Der direkte Weg über den Parkplatz kann aufgrund von Gefahren durch an- und abfahrende Autos sowie Schulbusse nicht genutzt werden. Alternativ muss hier der Weg um das Sport-heim am Rand des Sportplatzes führen.

Durch das gleichzeitige Ankommen von 65 Kindern in der Staigwaldhalle kann es zu langen Wartezeiten und Unruhen bei der Essensausgabe kommen.

Nach dem Essen müssen alle Kinder von einer Betreuungskraft wieder gesammelt und zur Schule begleitet werden. Das bedeutet, dass alle Kinder warten müssen bis auch das letzte Kind fertig ist. Zurück in der Schule, wiederholt sich der Vorgang mit der 2. Schicht.

Die die Kinder begleitende Betreuungskraft steht in der Zeit für andere Aufsichtspflichten und Betreuungsaufgaben nicht zur Verfügung. Die Anzahl der Betreuungskräfte müsste insge-samt aufgestockt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

4. Bauliche und baurechtliche Auswirkungen:

 

Aus organisatorischen und hygienischen Gründen ist eine Doppelnutzung der Küche in der bestehenden Raumgeometrie nicht möglich.

Der vorhandene Küchenbereich müsste bei Installation eines Mensabetriebes in der Staig-waldhalle in zwei getrennte Küchen unterteilt werden. Der erforderliche Platz für die Einrichtung zweier Küchen im vorhandenen Bauvolumen des bestehenden Küchenbereiches der Staigwaldhalle wäre vorhanden.

Es müssten jedoch umfangreiche bauliche Arbeiten durchgeführt werden, um eine allen Ansprüchen der unterschiedlichen Nutzer gerecht werdende Lösung realisieren zu können.

Das Architekturbüro Dasch Zürn Architekten hat hierzu 3 alternative Szenarien räumlich- konzeptionell und in ihren finanziellen Auswirkungen zum Ursprungskonzept ( Mensa mit Küche im Neubau an der Schule untersucht (siehe Anlage 3-6):

 

 

Beschreibung

Kosten

Ursprungskonzept

Entwurf

  • Küche und Verpflegung im Schulneubau

2.917.000 €

Alternative

Variante 1

  • Umbau des Küchen-/ Vereinsbereichs zu einer Schulküche und einer separaten Vereinsküche,
  • Verpflegung der Schule über eine Ausgabetheke in der neuen Schulmensa

3.215.000 €

Alternative

Variante 2

  • Umbau des Küchen-/ Vereinsbereichs zu einer Schulküche und einer separaten Vereinsküche,
  • Verpflegung der Schule in der Staigwaldhalle
  • Foyer wird zur Mensa umgebaut, Entfall Foyer und Garderobe

3.277.000 €

Alternative

Variante 3

  • Umbau des Küchen-/ Vereinsbereichs zu einer Schulküche und einer separaten Vereinsküche,
  • Verpflegung der Schule in der Staigwaldhalle
  • Verkleinerung aber Beibehaltung Foyer mit Garderobe, Anbau für Mensa

3.420.000 €

 

Die Übersicht zeigt, dass alle untersuchten alternativen Varianten mit erheblichen Mehrkosten verursachen sind. (Die o. g. Beträge enthalten nicht die Erstellungskosten der Schul- und Betreuungsräume sowie ggf. entstehende zusätzliche Personalkosten.)

 

Weitere baurechtliche Konsequenzen bei einer baulichen Umgestaltung des bestehenden Küchenbereichs in der Staigwaldhalle sind zu berücksichtigen:

 

  • Der Einbau einer Cook & Chill Regenierküche mit Ausgabetheke und Speisesaal ist

verfahrenspflichtig. Somit muss für einen möglichen Umbau des Küchenbereichs ein ein Baugenehmigungsantrag eingereicht werden, welcher den gesamten Gebäudekomplex der Staigwaldhalle betrifft. Nach Einschätzung eines Brandschutzsachverständigen wäre das gesamte Gebäude dann nach den erhöhten Brandschutzanforderungen einer Versammlungsstätte zu bewerten

Da eine neue Baugenehmigung die aktuelle Versammlungsstättenverordnung als Grundlage heranziehen muss, werden umfangreichere Investitionen zur Ertüchtigung und Anpassung des Gebäudes an die brandschutzrechtlichen Bestimmungen einer Versammlungsstätte erforderlich werden, um den Weiterbetrieb der Halle sicherzustellen. (Einbau einer BMA, Nichtbrennbarkeit der Wand- und Deckenverkleidung der Sporthalle, Nichtbrennbarkeit des Dach-Dämmmaterials, etc.).

 

  • Die Sanierung der Staigwaldhalle müsste parallel zu den Baumaßnahme an der Schule durchgeführt werden. Das heißt, die für die Jahre 2019/2020/2021 eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 3 Mio Euro müssten um 1 Jahr vorgezogen werden. Hierbei unberücksichtigt sind zusätzliche Baukosten, welche durch den Entfall des Bestandsschutzes entstehen würden.

 

  • Verzögerung des Gesamtprojekts um ca. ein weiteres Jahr durch die vergabe-rechtliche Notwendigkeit der Einleitung eines weiteren VgV-Verfahrens zum Umbau/ Generalsanierung der Staigwaldhalle

 

5. Fazit aus den Untersuchungen des Prüfauftrages

 

Nach Prüfung der oben dargestellten Aspekte und Abwägung aller finanziellen, bau-

logistischen, funktionalen und organisatorischen Belange empfiehlt die Verwaltung, die Einrichtung einer Mensa mit Cook & Chill-Regenerierküche in einem neu zu errichtenden Anbau an der Schule gemäß dem Ursprungskonzept zu realisieren.

Weiteres Vorgehen

Nach Genehmigung der Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat werden unverzüglich die weiteren Phasen der Objekt- und Fachplanungen fortgeführt und der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördergeldern werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Stuttgart geprüft und die Anträge hierzu zeitnah eingereicht.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Realisierung eines alternativen Konzeptes.

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Finanz. Auswirkung

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 I 2115001

GS Warmbronn

Planungskosten

2016

41.317

41.317

Bisher bereitgestellt

(VgV)

7 2110 014 7302

GS Warmbronn – Sanierung Altbau

2019

1.000.000

1.079.244,74

 

7 2110 014 7303

GS Warmbronn – Abbruch Pavillone und Neubau

2017

1.600.000

455.774,19

 

2018

1.058.683

2.278.870,96

VE

2019

100.000

911.548,38

VE

Gesamt

 

3.800.000

4.766.755,27

 

Der zeitlich spätere und höhere Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2018 ff vorzusehen.

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Anlagen

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