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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung -"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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21.10.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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22.10.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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23.10.2024
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.11.2024
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Die beigefügte Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung GmbH wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am 19.11.2024 die in der Anlage auf den Seiten 9-12 dargestellte Übersicht über die Kalkulationsergebnisse zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen
– Bestattungsgebührensatzung –“ mit Vorschlag
- A (70 % KD),
- B (75 % KD) oder
- C (80 % KD)
genannten Kostendeckungsgrad beschlossen.
- Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Diese Vorlage dient lediglich der Kalkulation der Bestattungsgebühren und trifft keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Friedhofs- und Bestattungswesens. Die letzte Änderung der Bestattungsgebührensatzung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 18.10.2022 (Vorlagen 2022/254 und 2022/254-01) mit Inkrafttreten zum 01.12.2022. Die Verwaltung wurde in der Sitzung beauftragt, eine Konzeption darzulegen. Im Frühjahr 2023 sollte die weitere Vorgehensweise beschlossen werden. Ziel ist eine Verstetigung der Gebühren und eine maßvolle Steigerung des Kostendeckungsgrades. Hierzu sollten die einzelnen Kostenfaktoren auf Einsparmöglichkeiten geprüft und die Friedhofskonzeption neugestaltet werden.
Eine Friedhofskonzeption wurde aufgrund Kapazitätsengpässen im zuständigen Fachamt nicht erstellt. In der Folge hat das Kämmereiamt ein unverbindliches Angebot bei einem Friedhofsentwickler eingeholt. Es handelt sich hierbei um ein Projekt mit mehreren beteiligten Ämtern und dem Gemeinderat, welches über Monate hinaus (ca. 2 Jahre) geht. Die Kosten für das Projekt würden sich auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag belaufen. Bis auf Weiteres bestehen die Kapazitätsengpässe im zuständigen Fachamt.
Die aktuelle Bestattungsgebührenkalkulation ist abgelaufen. Das Kämmereiamt hat daher unabhängig von einem Konzept die Allevo Kommunalberatung GmbH zur Kalkulation der Gebühren beauftragt. Das geänderte Gebührenverzeichnis soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Firma Allevo hat die jeweiligen Gebühren für Kostendeckungsgrade mit 70 %, 75 %, und 80 % ermittelt. Bei einem Kostendeckungsgrad von 70 % gibt es aufgrund der Steigerung des Anteils beim öffentlichen Grün von bisher 10 % auf 20 % eine kaum relevante Gebührenanpassung. Die Verwaltung empfiehlt daher einen Kostendeckungsgrad ab 75 %. Die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bis 2021 ausgewiesenen Kostendeckungsgrade werden seit dem Geschäftsbericht 2022 nicht mehr aktualisiert. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat letztmalig in 2023 eine Umfrage zu den Gebührensätzen mit Kostendeckungsgraden für 2021 durchgeführt. Ein aktueller Vergleich mit anderen Kommunen ist somit nicht möglich.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 14.11.2024 wird Herr Härtel von der Firma Allevo Kommunalberatung GmbH die Gebührenkalkulation vorstellen, erklären und für Fragen zur Verfügung stehen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich je nach Gebührenerhebung.
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Kontierung |
Jahr |
Haushaltsplan-entwurf 2025 (Stand: 17.09.2024) |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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55300000 – 33210000 Friedhofs- und Bestattungswesen Erträge Benutzungsgebühren |
2025 ff. |
1.100.000 EUR |
1.100.000 EUR |
Gebührenerhöhungen ab 01.01.2025. Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. |
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55300000 – 38110000 Friedhofs- und Bestattungswesen Erträge Anteil Öffentliches Grün |
2025 ff. |
277.000 EUR |
277.000 EUR |
Steigerung Anteil Öffentliches Grün von 10 % auf 20 % -innere Verrechnung- |
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55100000 – 48110000 Park und Gartenanlagen Aufwendungen Anteil Öffentliches Grün |
2025 ff. |
284.000 EUR |
284.000 EUR |
Steigerung Anteil Öffentliches Grün von 10 % auf 20 % und Anteil Serviceleistungen Gebäudemanagement für Tiefbauamt -innere Verrechnung- |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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568,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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584,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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433,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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446,6 kB
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6
|
(wie Dokument)
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453,8 kB
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7
|
(wie Dokument)
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778 kB
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8
|
(wie Dokument)
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827,7 kB
|
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|
9
|
(wie Dokument)
|
512,8 kB
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|
10
|
(wie Dokument)
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383,8 kB
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