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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vom Sachvortrag „Planen und Bauen“ wird Kenntnis genommen.
  2. Dem Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Berliner Straße“ wird
    zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Durchführung eines „Planen und Bauen“ Verfahrens ein geeignetes Projektsteuerungsbüro auszuwählen und zu beauftragen.

 

Alternativ:

 

  1.  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Durchführung der erforderlichen VgV-Verfahren
    ein geeignetes Projektsteuerungsbüro auszuwählen und zu beauftragen.
  2. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt die erforderlichen Planungs- und
    Beratungsleistungen (insbesondere Objektplanung „Gebäude“; Fachplanung
    „Technische Ausrüstung“; Fachplanung „Tragwerksplanung“), entsprechend
    geltendem Vergaberecht (europaweit / national) auszuschreiben und in eigener
    Zuständigkeit an den geeignetsten Bieter zu vergeben.
  3. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, weitere erforderliche Planungs- und
    Beratungsleistungen in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Bei der Entwicklung des Baugebiets „Berliner Straße“ war neben der Neuschaffung eines
Wohnquartiers auch die Integration einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung in das
Planungskonzept vorgesehen. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung soll in der Zuständigkeit der Stadt Leonberg erfolgen.

 

Stellungnahme vom AJFS zum Bedarf:
Der Bedarf an Plätzen in Leonberg bleibt in den nächsten Jahren insgesamt hoch.
Die südlichen Wohngebiete im Ramtel könnten mit der projektierten 6-gruppigen
Kindertageseinrichtung an der Berliner Straße weitere Betreuungsangebote erhalten. Am
Ende des Kindergartenjahres 2026 fehlen rechnerisch noch 130 Plätze, die über das
Bauvorhaben Kita Berliner Straße ausgeglichen werden sollen.
Im laufenden Kindergartenjahr kann der Platzbedarf im Einzugsgebiet durch die beiden
Kindertageseinrichtungen Ludwig-Wolker-Kinderhaus und Wichern-Kindergarten nahezu
gedeckt werden.

 

 

Neubau Kita:


Es ist eine 6-gruppige Ganztagseinrichtung mit insgesamt 105 Plätzen vorgesehen, verteilt
auf 2 Krippengruppen, 3 Ganztags- und 1 Regel/vÖ-Gruppe.

Um die Maßnahmen umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf
Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen vergeben werden.


Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für
öffentliche Auftraggeber voraussichtlich überschritten wird (§1, Abs. 1 VgV), bedarf es
voraussichtlich verschiedener VgV-Verfahren (§74 ff. VgV).


Die Verwaltung soll daher ermächtigt werden, die erforderlichen Beratungs- und
Planungsleistungen nach geltendem Vergaberecht auszuschreiben und in eigener
Zuständigkeit zu vergeben. Die Verwaltung soll darüber hinaus beauftragt werden, zur
Durchführung der erforderlichen VgV-Verfahren ein geeignetes Projektsteuerungsbüro
auszuwählen und zu beauftragen.

 


Förderprogramme:


Derzeit gibt es noch kein neues Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung. Es
wird jedoch rechtzeitig geprüft, ob ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird.

 

Terminsituation:


Die Terminsituation ist abhängig vom gewählten Verfahren und steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren für das Gesamtquartier Berliner Straße.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kita Berliner Straße
736502107001

 

2024

80.000

80.000

Der Finanzbedarf ist im
Haushaltsplan 2024
veranschlagt

 

 

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Anlagen

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