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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/132-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                Der Beauftragung der Objektplanung „Gebäude“ an das im Folgenden aufgeführte Ingenieurbüro auf der Basis der HOAI (stufenweise) wird zugestimmt.

 

buerohauser GmbH & Co. KG, Turmfeldstraße 21, 72213 Altensteig

 

  1.                Von den weiteren notwendigen und aktuell noch laufenden VgV-Verfahren für Planungsleistungen für die Objektplanung „Frei-/Außenanlagen“ sowie die Fachplanungen „Tragwerksplanung“ und die „Technische Ausrüstung“ auf Basis der HOAI wird Kenntnis genommen.  
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

In seiner Sitzung vom 04.07.2024 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss Punkt 3. des Beschlussvorschlages der Drucksache 2024/132 gestrichen wie oben aufgeführt einstimmig an den Gemeinderat empfohlen.

Mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 23.06.2015 (DS 2015 G 5ö) wurde die
Verwaltung beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Am 17.11.2015 (DS 2015 V
28ö) wurde die Beauftragung zur Erstellung beschlossen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde
am 14.03.2017 (2017/080) dem Gemeinderat vorgestellt. Unter anderem wurde im Rahmen
der Untersuchung und Erhebungen festgestellt, dass der bauliche Zustand der Feuerwachen
bzgl. Funktionalität teils nicht dem aktuellen Standard entspricht. Der Ortschaftsrat Warmbronn hat in seiner Sitzung vom 18.05.2020 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Standorte Krapswiesen und Ziegelwiesen III weiterzuverfolgen. In der Folge wurde eine Machbarkeitsstudie mit Raumprogramm sowie Grobkosten erstellt. In der Studie wurde seinerzeit ein Neubau am Standort Krapswiesen untersucht. Unter Berücksichtigung des schwierigen Untergrunds im Bereich Ziegelwiesen III und der grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft der Eigentümer des Gebiets Krapswiesen, wurde letzterem der Vorzug gegeben. Das Gebiet Ziegelwiesen III diente als Alternative, sollte sich der Standort Krapswiesen nicht realisieren lassen. Der Beschlussvorschlag zum Grunderwerb verschiedener Grundstücke 2020/406 wurde am 28.01.2021 durch den Planungsausschuss vertagt. Am 29.04.2021 erfolgte eine Begehung durch den Gemeinderat vor Ort. Daraufhin wurde eine Untersuchung bzgl. der Machbarkeit am Bestandsstandort initiiert.

Aktueller Stand

 

Mit Vorlage 2022/300 wurde dem Gremium die Standortwahl vorgestellt. Der Beschluss für die Standortalternative „V01 Standort ehem. Flüchtlingsheim“ wurde durch den Gemeinderat am 04.04.2023 beschlossen. In der Folge wurde zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen und zur Durchführung des VgV-Verfahrens ein Projektsteuerungsbüro beauftragt, das VgV-Verfahren zur Ermittlung eines geeigneten Planungsbüros für die Planung (hier: Objektplanung „Gebäude“) zu begleiten. Ferner wurde das VgV-Verfahren für die Objektplanung „Gebäude“ durchgeführt.

 

Durchführung weiterer VgV-Verfahren

 

Mit Vorlage 2022/300 wurde benannt, dass weitere erforderliche Architekten-/Ingenieurleistungen (insb. Haustechnik, Statik, Vermesser, etc.) im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der  Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden (s. dazu den Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16.05.2017).

 

Gleichwohl müssen nun aufgrund aktueller Rechtsprechung - im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise - bei der vergaberechtlichen Auftragswertschätzung die Auftragswerte aller HOAI-Leistungsbilder und sonstiger Planungs- und Ingenieurleistungen eines Bauvorhabens addiert und deren Summe mit dem EU-Schwellenwert verglichen werden. Das Privileg der getrennten Auftragswertberechnung gemäß § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV wurde ersatzlos gestrichen. Dies hat zur Folge, dass bei künftigen Bauvorhaben wesentlich mehr Planungsleistungen als bisher europaweit auszuschreiben sind.

Deshalb wurden aktuell weitere VgV-Verfahren für Planungsleistungen betreffend der „Frei-/Außenanlagen“, der „Tragwerksplanung“ sowie der „Technischen Ausrüstung“ gestartet.

Mit Blick auf die anstehende Sommerpause und die gewünschte nahtlose Weiterbearbeitung des Projekts wird empfohlen, die Beauftragungen der über das VgV-Verfahren ermittelten geeignetsten Fachplaner sowie die weiteren ggf. erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen (z.B. Bauphysik, Vermessung, Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen. Das Gremium wird darüber nachrichtlich in Kenntnis gesetzt.

VgV-Verfahren Objektplanung „Gebäude“

 

Die erforderliche Objektplanungsleistung „Gebäude“ ist im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).

 

Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der Ausschreibung gemeinsam mit dem beauftragten Büro Klotz und Dressel GmbH Teilnahmebedingungen, wie u.a. auch die Festlegung der Honorarzone gemäß HOAI, erstellt.

 

Mit Auftragsbekanntmachung vom 15.01.2024 wurde die Objektplanungsleistung „Gebäude“ europaweit ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 15.02.2024, 10:00 Uhr sind 9 Teilnahmeanträge eingegangen.

 

Die Prüfung und Wertung erfolgte durch das Büro Klotz und Dressel GmbH auf der Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.

 

Es wurden daraufhin 5 Büros zu Verhandlungsgesprächen am 14.05.2024 eingeladen.  Ein Büro hatte aufgrund Kapazitätsengpässen die Teilnahme am Präsentationstermin kurzfristig abgesagt. Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die Präsentationen bewertet.

 

Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m. §127 GWB ergibt sich die im Sachvortrag zu erläuternde Rangfolge.

 

Das Büro buerohauser GmbH & Co. KG geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus.

 

Die vom Büro buerohauser GmbH & Co. KG vorgestellten ersten Ideenskizzen sind als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

712600017301
Feuerwehr Warmbronn
Hochbaumaßnahmen

 

2024

200.000,00

100.000,00

Der Kostenbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektablaufs.

 

2025

2.000.000,00

650.000,00

Der Kostenbedarf resultiert aus dem avisierten Projektstart und ist im Haushaltsplan 2025 zu veranschlagen.

(Planungsleistungen)

 

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