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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.

2.  Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im

Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2024 in Kraft. Die

Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2023 tritt am

31.08.2024 außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Betreuungsgebühren

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.

 

Die Finanzierung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen oder anderer freier Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.

 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen.

 

Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.

 

Über Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabegesetzes sollten die Eltern  informiert werden.

*Aus dem Rundschreiben Nr. R 42650/2024 des Städtetags vom 11.03.2024

 

Gebührenübersicht

 

1. Gebühren für den Hort an der Schule

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule. Die in den Betreuungsgebühren enthaltene Verpflegungsgebühr beträgt 97,00 Euro/Monat. Bei Leistungsberechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Gutschein) ist keine Verpflegungspauschale zu entrichten.

 

Die Gebühren wurden vorbehaltlich einer etwaigen Essenspreiserhöhung kalkuliert und festgelegt.

 

a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   421,00 EUR  445,00 EUR  470,00 EUR

2. Kind   371,00 EUR  395,00 EUR  420,00 EUR

3. Kind   321,00 EUR  345,00 EUR  370,00 EUR

4. Kind   271,00 EUR  295,00 EUR  320,00 EUR

Mindestgebühr 231,00 EUR   245,00 EUR  270,00 EUR

 

b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023   01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   342,00 EUR  360,00 EUR  379,00 EUR

2. Kind   292,00 EUR  310,00 EUR  329,00 EUR

3. Kind   242,00 EUR  260,00 EUR  279,00 EUR

4. Kind   231,00 EUR   248,00 EUR  266,00 EUR

= Mindestgebühr

 

c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der

Schule“

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   348,00 EUR  366,00 EUR  386,00 EUR

2. Kind   298,00 EUR  316,00 EUR  336,00 EUR

3. Kind   248,00 EUR  266,00 EUR  286,00 EUR

4. Kind   231,00 EUR   248,00 EUR  266,00 EUR

= Mindestgebühr

 

2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der

flexiblen Nachmittagsbetreuung

Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.

 

Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.

 

Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):

 

Vergleich der Benutzungsgebühren stündlich/Kind:

 

01.09.2023   01.09.2024  01.09.2025  

Bei 1 Kind   1,88 EUR   2,01 EUR  2,16 EUR 

bei 2 Kindern   1,41 EUR   1,51 EUR  1,62 EUR

bei 3 Kindern   0,93 EUR   1,00 EUR  1,06 EUR

ab 4 Kindern   0,47 EUR   0,51 EUR  0,55 EUR

 

 

 

 

 

3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule

10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule

 

Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023   01.09.2024  01.09.2025

Stundensatz   1,88 EUR   2,01 EUR  2,16 EUR

 

Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15

EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von ab 01.09.2024 12,60 11,40 EUR/Kind und ab 01.09.2025 von 13,14 EUR/Kind.

 

Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können, werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erlassen.

  

Kostendeckung

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt. Durch die Anlage wird deutlich, dass die Platzkosten in der Schulkindbetreuung leicht gestiegen sind. Dies ist vor allem in der Korrektur der Schülerzahlen zum letzten Jahr begründet. 

 

Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Pro Platz (bei durchschnittlicher Betriebsdauer von 81,85h/Monat)

Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr

3.309.281

 

3.705

- Elternbeiträge

661.800

714

= Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg

2.647.481

2.991

 

In obiger Berechnung wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 19,72 % erreicht. Zu beachten ist, dass der Hort im Spitalhof und die übrigen Schulen gemeinsam betrachtet wurden.

 

Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 11.03.2024 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Gesamtelternbeirat ist darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände vornimmt. Es erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 05.06.2024 im Vorfeld der Beschlussfassung.  

 

Eine Vorabinformation an alle Eltern ist aus technischen Gründen (keine Informationsapp vorhanden) nicht möglich. Im Übrigen ist der Empfängerkreis noch nicht absehbar, da die Anmeldungen zur Schulkindbetreuung noch nicht abgeschlossen und erfasst sind.

Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden in Zusammenarbeit mit der Pressestelle geplant.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und

ähnliche Entgelte

2024

948.400

974.000

Die Erträge erhöhen sich um ca. 25.600 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2024.

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und

ähnliche Entgelte

2025

1.128.000

1.128.000

Die Erträge für das Jahr 2025 lassen sich durch die Bekanntmachung bereits berechnen. Die Erhöhung im September 2025 ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt.

 

Kostenstellen 31800000

Teilhabepass

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

2024

2025

60.000

60.000

Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen.

 

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Anlagen

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