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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Das Gremium stimmt der Umsetzung des Projekts „Neubau einer

Wohnunterkunft für Flüchtlinge in der Mühlstraße 1 + 3“ in Höhe von 3.510.150,- € zu.

 

  1. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000,- € gemäß finanzieller Übersicht, wird zugestimmt.

 

  1. Der Deckung über den Investitionsauftrag 752200027202 “Kinderhaus Kunterbunt Wohnungen“ in Höhe von 200.000,- € wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Aktueller Stand, Sachverhalt

 

Für die erforderliche Planungsleistung wurde ein Architekturbüro beauftragt. Im September 2023 wurde das Baugesuch eingereicht. Eine Genehmigung liegt noch nicht vor.

Die Ausschreibung ‚Modulbau‘ wurde auf Grundlage der Kostenberechnung vom 24.10.2023 des Architekturbüros sowie des vorgelegten Leistungsverzeichnisses in der Zeit vom 30.10.2023 bis 22.11.2023 öffentlich ausgeschrieben.

Mit der Vorlage 2024/003 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung „Modulbauweise“ aufzuheben (gem. §17 Abs.1 Nr.3 VOB/A). Daraufhin wurde die Ausschreibung aufgehoben.

 

Im Haushalt 2023 waren 1.378.500,- € veranschlagt. Eine Neuveranschlagung wurde im Finanzbericht 2023 berücksichtigt, ist aber nicht in den Haushaltsplan 2024 eingeflossen.

Das wurde bereits in den letzten Bezugsvorlagen mitgeteilt.

Da den außerplanmäßigen Ausgaben in der Vorlage 2024/003 nicht zugestimmt wurde und wie oben beschrieben keine Haushaltmittel für 2024 vorhanden sind, ist derzeit keine weitere Planung bzw. Ausschreibung möglich. Um weitere Planungen und vorbereitende Maßnahmen umsetzen zu können, wird eine außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000,-€  beantragt.

Für die Lieferung und Aufstellung der Module sowie weiteren Arbeiten wird das benötigte Budget im HH-Plan-Entwurf 2025 berücksichtigt.

 

Die Gesamtkosten liegen nach aktueller Kostenberechnung vom März 2024 derzeit bei ca. 3.510.150,- €/brutto. Bei der Kostenermittlung wurde die Baugesuchsplanung zu Grunde gelegt. Ein Förderantrag wurde gestellt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

In der Kostenzusammenstellung sind die Kosten für eine PV-Anlage berücksichtigt um eine spätere Schnittstellenproblematik zu vermeiden.

Zum derzeitigen Planungsstand ist nur sehr wenig Spielraum zur Kostenreduzierung erkennbar. Ein Weglassen der geplanten Holzverschalung würde eine Kostenersparnis von etwa 100.000,- € generieren. Es könnte allerdings zukünftig Problemen mit den sichtbaren Wandfugen geben und würde die Optik eines Provisoriums widerspiegeln.

Die Holzverschalung hingegen, bildet eine durchgehende Wärmedämmebene und sorgt mit einer einheitlichen Ansicht für eine höhere Wertigkeit, was zu einem sorgfältigeren Umgang der Nutzer mit dem Gebäude führen kann.

 

Eine Alternative in Massivbauweise und somit eine Abkehr von der Modulbauweise würde bedeuten, dass eine komplette Neuplanung gestartet werden müsste. In diesem Fall müssten ein Team von Fachplanern zusammenstellt werden, um eine Einzelgewerkausschreibung detailliert durchzuplanen.

Je nach Vergabeaufwand mit VgV- Verfahren etc. würde das eine Terminverschiebung um mindestens 6 Monate bedeuten. Ob das in diesem Fall zu einer Kostenersparnis führt, bleibt zu bezweifeln ist aber auch nicht auszuschließen, da im Modulbau derzeit eine konjunkturelle hohe Auslastung zu erkennen ist.

Eine Planung in Massivbauweis über einen GU müsste vergabetechnisch geprüft werden.

Die Kosten für eine Massivbauweise, könnten auf Grund von eventuell freien Kapazitäten im Gewerk Rohbau durch den Rückgang im allgemeinen Wohnungsbau, zu Ersparnissen führen. Diese Ersparnisse würde jedoch durch den größeren Aufwand bei der Massivgründung zu Schraubfundamentgründung wieder stark reduziert werden.

 

Eine Kostenreduzierung um ca. 10 % wären möglich, sofern das Projekt erst nach dem Stellen der Lämschutzwand durch die Deutschen Bahn im Jahr 2026 erfolgen würde.

 

Die Modulbauweise in Holz als zweite Alternative zu den Containern ist aktuell in Prüfung.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

73140057002

Bahnhofstraße 70

Wohncontainer

2023

1.378.500

43.729

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen. Der geringere Finanzbedarf resultiert aus der verschiebung der Maßnahme.

 

2024

0

200.000

Im HH-Plan 2024 ist kein Finanzbedarf  veranschlagt. Die Deckung erfolgt aus dem  Investitionsauftrag 752200027202 Kinderhaus Kunterbunt Wohnungen.

 

2025

0

3.310.150

Der Finanzbedarf wird im HH-Plan-Entwurf 2025 angemeldet.

752200027202

Kinderhaus Kunterbunt

Wohnungen

2024

700.000

200.000

Deckungsvorschlag

 

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Anlagen

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