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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung der Stadt Leonberg zum 4. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Absatz 2 KlimaG BW zu.
  2. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung zur Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung, welche Voraussetzung für das Förderprogramm KLIMOPASS ist. Dieses Förderprogramm soll für den geplanten Hitzeschutzaktionsplan der Stadt Leonberg in der zweiten Jahreshälfte 2024 für das kommende Jahr beantragt werden.
  3. Im Zuge der Erklärung stimmt der Gemeinderat zu, dass die Stadt Leonberg das Ziel verfolgt bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Einleitung

Die Folgen eines weiter fortschreitenden Klimawandels stellen weltweit, aber auch für die Menschen in Deutschland eine ernste Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar. Um diesen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten, bedarf es verbindlicher internationaler und nationaler Initiativen, aber auch konsequenten Handelns im Land und vor Ort. Alle sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der öffentlichen Hand kommt dabei für ihren Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu.

 

Anlass

Der Klimawandel schreitet auch in Baden-Württemberg weiter voran. Die die Landesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 deshalb vereinbart, Baden-Württemberg als Klimaschutzland zum internationalen Maßstab zu machen. Aufgrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurden auch die gesetzlichen Bestimmungen in Baden-Württemberg angepasst.

 

Aktuelle Gesetzesgrundlage

§ 10 Absatz 1 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) legt fest, dass die Treibhausgasemissionen schrittweise verringert werden müssen, um bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg zu erreichen. Das bedeutet gemäß § 2 Absatz 2 Klima G BW, dass dann in Baden-Württemberg nur noch so viel Treibhausgase emittiert werden dürfen, wie durch Senken auch wieder abgebaut werden kann. Bereits bis zum Jahr 2030 muss eine Minderung um mindestens 65 % erfolgen.

 

Neben dieser allgemeinen Pflicht bis 2040 im Land Klimaneutralität zu erreichen, kommt gemäß § 5 Absatz 1 KlimaG BW der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildsfunktion zu. Diese Vorbildfunktion wird für das Land durch die seit Oktober 2021 neue Vorgabe konkretisiert, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Für die Kommune regelt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz, dass diese ihre Vorbildsfunktion in eigener Verantwortung erfüllen.

 

Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg

Der 1. Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden wurde bereits am 08. Dezember 2015 beschlossen. Der aktuelle 4. Klimaschutzpakt dient der Fortschreibung des Klimaschutzpakts. Mit dem Beitritt zum Klimaschutzpakt werden die Kommunen innerhalb deren Vorbildsfunktion auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung sowie ambitionierte Klimaschutzziele zu verfolgen vom Land unterstützt.

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS

Für Kommunen gilt der Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes als Teilnahmevoraussetzung für das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung). Es ist für 2025 geplant im Rahmen dieses Förderprogramms einen Hitzeschutzaktionsplan für die Stadt Leonberg zu erstellen, weshalb der Beitritt notwendig ist. Das Ziel des Förderprogramms ist es Kommunen beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, weshalb neben der Förderung von Anpassungskonzepten (z.B. Hitzeschutzaktionsplan) u.a. auch Klimaanalysen und die Umsetzung investiver Anpassungsmaßnahmen (z.B. Installation von Trinkwasserspendern, Möblierung hitzegeschützter Bereiche) gefördert werden können.

 

Klimaschutz in der Stadt Leonberg

Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, sollen möglichst viele Kommunen die Erklärung unterstützen. Die Unterzeichner machen damit deutlich, die Auswirkungen des Klimawandels und die Dringlichkeit zu handeln, verstanden zu haben. Die Stadt Leonberg hat bereits mit dem Ausrufen des Klimanotstandes signalisiert, sich dessen bewusst zu sein und ihre Anstrengungen hinsichtlich des Klimaschutzes zu verstärken. Als nächsten Schritt gilt es, sich durch den Beitritt zum Klimaschutzpakt ein konkretes Ziel zur klimaneutralen Verwaltung zu setzen. Die Stadt Leonberg müsste mindestens das Ziel verfolgen bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen, um der aktuellen Gesetzesgrundlage in Baden-Württemberg (gemäß § 10 KlimaG BW) zu entsprechen. Im Zuge des ausgerufenen Klimanotstandes werden bereits folgenden Klimaschutzmaßnahmen vorangetrieben bzw. sind in der nahen Zukunft in Planung: Kommunale Wärmeplanung, European Energy Award, Klimaschutzkonzept, Hitzeschutzaktionsplan, Klimaneutrale Kommunalverwaltung und Klimaauswirkungen bei Beschlussvorlagen „Klima Check“. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen und Aktivitäten wäre die Stadt Leonberg auf einem guten Weg, das wesentliche Ziel des Klimaschutzpakts zu erfüllen.

 

 

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Anlagen

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