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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Lieferung eines Friedhofbaggers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-
für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§1 Abs.1 VgV),
bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff.VgV) zur Beschaffung. Die erforderlichen
Lieferleistungen (Beschaffung eines Friedhofbaggers) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Ersatzbeschaffung für den alten Friedhofbagger mit dem amtlichen Kennzeichen LEO – S 1030, Baujahr 2006 wurde daraufhin in der Zeit vom 26.04.2024 bis 23.05.2024 öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von 3 Firmen (Bewerbern) angefordert bzw. abgeholt.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 23.05.2024, 10:00 Uhr lag 1 Angebot vor.
Durch das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die
Prüfung und Wertung (§§41-44 UVgO) des Angebots vorgenommen.
- Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§42 Abs. 1 und 2 UVgO), nach den Bewerbungs-
bedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen, musste das Angebot nicht von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 ff. UVgO, Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste das Angebot nicht von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)
Im Rahmen der Wertungsstufe 3 (Prüfung und Wertung der Angemessenheit des Preises) wurde das Angebot nicht ausgeschlossen und wird weiter berücksichtigt.
Nach den Wertungsstufen 1 bis 3 verbleibt das Angebot in der Wertung.
Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im Angebotsendpreis berücksichtigt.
Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag
ausschließlich nach dem Preis zu entscheiden (§ 43 Abs. 6 UVgO).
Unter Berücksichtigung aller Umstände (§43 Abs. 1 UVgO) stellt sich das Angebot der Fa.
Knoblauch GmbH, Schwarzwaldstraße 90, 78194 Immendingen als wirtschaftlich und annehmbar dar.
Weiteres Vorgehen
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Lieferung eines Friedhofbaggers an die Fa. Knoblauch GmbH, Schwarzwaldstraße 90, 78194 Immendingen auf der Grundlage ihres Angebotes vom 16.05.2024 mit einer geprüften Angebotssumme i.H. von 195.160 €/brutto zu erteilen.
