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Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen - 2024/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Verkehrsführung Römerstraße zwischen Leonberger Straße und Lindenbergerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Stadtplanungsamt; Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit dem Neubau einer Wohn- und Geschäftsanlage durch die BPD Immobilienentwicklung GmbH (BPD) nördlich der Römerstraße ergeben sich neue Randbedingungen für die Verkehrsführung am Knotenpunkt Römerstraße/Neuköllner Straße. Durch die geänderte Knotengeometrie und dem vollständigen Rückbau von Mittelinseln bzw. Fahrbahnteilern im Rahmen der Bautätigkeiten ist eine Rückkehr zum Altbestand (Bild 1) nach Abschluss der aktuell laufenden Bauarbeiten nicht ohne weitere Maßnahmen möglich.
Der betreffende Teil der Römerstraße wurde zum integrativen Bestandteil des Stadtumbau-projekts „Stadt für Morgen“. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Möglichkeiten zur Umsetzung eines Kreisverkehrsplatzes oder andere Knotengeometrien werden im Rahmen des Projektes „Stadt für Morgen“ detailliert untersucht. Aufgrund des frühen Planungsstadiums liegt noch keine Lösung für eine kurzfristige Umsetzung vor. Beim Start des BPD-Projektes waren diese Entwicklungen noch nicht absehbar. Der BPD-Neubau trifft daher nun auf einen veränderten Zustand in der Römerstraße. Bis zur Umsetzung der grundhaften Sanierung und Umgestaltung muss ein provisorischer Zwischenzustand eingerichtet werden. Dieser soll sich in seinen Grundzügen möglichst nah an einen der vorliegenden Entwürfe zur Verkehrsführung (Bild 2; vgl. Vorlage 2016/066) annähern. Eine bauliche Wiederherstellung von Mittelinseln und Fahrbahnteilern ist aufgrund des hohen Aufwandes, der geplanten umfangreichen Straßensanierung und der noch nicht festgelegten Straßengestaltung für den Endzustand nicht vorgesehen.
Laut städtebaulichem Vertrag trägt BPD die Kosten bei einer etwaigen Lösung mit einer Ampelanlage im Endzustand deren Errichtung zu 50%. Die Kosten für eine provisorische Übergangslösung trägt die Stadt Leonberg. BPD ist darüber hinaus vertraglich zu einer provisorischen Wiederherstellung des nördlichen Gehweges mit Asphalt gemäß des Altbestandes verpflichtet (s. Bild 1).
2. Temporäre Verkehrsführung
2.1 Vorplanungen
In 2016 wurde im Vorfeld der Bauarbeiten eine Vorplanung (Bild 2 und Bild 3) zur Straßenumgestaltung erarbeitet und im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit folgenden Ergebnissen verkehrstechnisch untersucht (Verkehrstechnische Untersuchung Ingenieurbüro Brenner Bernard in 04/2016):
- ca. 180 Stellplätze in der Tiefgararge
- Prognose: ca. 40 Fahrzeuge pro Stunde für Tiefgaragenaus- und einfahrt
- Lichtsignalanlage nach wie vor erforderlich
- zwei Steuerungsvarianten denkbar: a) Vollsignalisierung (Bild 3); b) unvollständig signalisierte Kreuzung in Anlehnung an Altbestand (Bild 4)
- beide Varianten wären rechnerisch ausreichend leistungsfähig
2.2 aktuelle Änderungen durch Neubauprojekt
Die verkehrliche Erschließung des neuen Areals erfolgt für Kraftfahrzeuge im Wesentlichen mit Hilfe einer Tiefgaragenzufahrt (TG) in der Römerstraße. In Teilen ist mit geschäftlicher Nutzung zu rechnen.
Die Knotenarmachse verschiebt sich durch die geänderte Lage der TG-Zufahrt gegenüber der Parkplatzzufahrt im Altbestand deutlich nach Osten. Die Knotenarme der TG-Zufahrt und Neuköllner Straße liegen sich nun direkt gegenüber.
In der Machbarkeitsstudie zur verkehrstechnischen Steuerung des Knotens Römerstr./ Neuköllner Str. wurden die Fahrdynamiken/Schleppkurven nicht mit betrachtet. Eine Überprüfung der Entwürfe zeigt, dass Linkssabbieger in der Hauptrichtung nicht mehr nach §9 Abs. 4 StVO voreinander abbiegen können und die bedingt-verträgliche Führung beider Verkehrsströme daher äußerst kritisch zu bewerten ist. Die Möglichkeit, die problematischen Verkehrsbeziehungen - insbesondere den Links-abbieger zur Tiefgarageneinfahrt - einzuschränken, wurde im gemeinsamen Austausch mit der Verkehrsbehörde und der Polizei verworfen. Die bisher fehlende Möglichkeit des Linksabbiegens von der Römerstraße zum Parkplatz Volksbank (Römerstraße 109) führte bereits zu häufigen Verkehrsverstößen (unerlaubtes Abbiegen bzw. Wenden). Daher ist ein mögliches Linksabbiegeverbot für Fahrzeuge die in die neue Tiefgarage einfahren wollen als kritisch zu bewerten. Es gibt keine Wendemöglichkeit im Zuge der Römerstraße. Ein indirektes Wenden über die Steinstraße und Lindenbergerstraße ist unattraktiv und wg. der induzierten Verkehrsbelastung im Wohngebiet nicht erstrebenswert. Es ist nach den bisherigen Erfahrungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass die Verkehrsteilnehmer versuchen, die fehlenden Freiheitsgrade durch ungewollte und/oder riskante Fahrmanöver auszugleichen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Der Zweirichtungsradweg auf der Straßensüdseite erzeugt aufgrund der Platzverhältnisse und der vorherrschenden Fuß- und Radverkehrsbelastung vor allem im Eingangsbereich des Leo-Centers Konflikte zwischen Fußgängern-Radfahrenden und sowie zwischen Rad und Rad. Grundsätzlich gilt es im innerörtlichen Bereich eine Trennung der Verkehre anzustreben.
Für den geplanten Zwischenzustand, der nach Wiederfreigabe der öffentlichen Flächen durch BPD eingerichtet werden soll, ergeben sich folgende Konflikte und Randbedingungen für die temporäre Lösung:
- möglichst alle Fahrbeziehungen erhalten
- Verkehrslösung muss als prov. Lösung bis zur Neugestaltung der Römerstraße kurzfristig und mit verhältnismäßigen Mitteln umsetzbar sein
- Verkehrsströme müssen leistungsfähig abgewickelt werden können
- Fußgänger sollen die Römerstraße wieder gesichert queren können
- Konfliktlösung Linksabbieger Römerstraße
- Konfliktlösung Linksabbieger Parkplatz Volksbank
- Radverkehr soll ein Angebot auf der Straße erhalten
2.3 Geänderte Verkehrsführung
2.3.1 Allgemeines
Zwischen dem Neuköllner Platz und der Volksbank werden alle Fahrstreifen neu geordnet. Der aktuelle Entwurf für die Verkehrsführung realisiert soweit wie möglich den in 2016 entworfenen Zustand und kommt dabei ohne bauliche Maßnahmen aus.
2.3.2 Fußgänger
Die Fußgänger erhalten wieder eine signalisierte Querungsmöglichkeit über die Römerstraße. Dazu wird die Furt über die Römerstraße an der Stelle des Altbestandes neu markiert. Die Querungsmöglichkeit über die Neuköllner Straße bleibt erhalten. Der bisher vorhandene Fußgängerüberweg wird durch eine Regelung mit Lichtsignalen abgelöst. Die Beschilderung und der Zebrastreifen entfallen. Für die künftige Furt mit 3-Strichlösung ist die nötige Markierung in Teilen bereits vorhanden, muss jedoch ergänzt bzw. ggf. erneuert werden. Die Sicherheit für Fußgänger wird erhöht. Die Fußgänger können vom Querverkehr gesichert die Römerstraße und die Neuköllner Straße räumen. Fahrzeuge, die die Tiefgaragenzu- und ausfahrt nutzen, müssen die Fußgänger beachten.
2.3.3 Radverkehr
Für die Radfahrenden werden im Zuge der Römerstraße großzügige Schutzstreifen beidseitig der Fahrbahn markiert und damit ein Angebot auf der Fahrbahn geschaffen. Der Einsatz von Radfahrstreifen wurde untersucht. Randbedingung dabei war, dass Radfahrer weiterhin den Nordeingang des Leo-Centers als wichtiges Ziel direkt anfahren können. Unter dieser Prämisse lassen die rechtlichen Erfordernisse für die Einrichtung von Radfahrstreifen jedoch keine widerspruchsfreie Lösung zu. Die geplante Breite der Schutzstreifen sowie die Breite der Kernfahrbahnen legt jedoch nahe, dass für Radfahrer ausreichend Manövrierfläche zur Verfügung steht und der Schutzstreifen nicht von Fahrzeugen überfahren werden muss.
Aus Richtung Westen kommend wird den Radfahrenden ein Schutzstreifen angeboten der bis über die Neuköllner Straße führt und anschließend nach rechts auf den vorhandenen Radweg übergeleitet wird. Radfahrende erhalten in beide Fahrtrichtungen mit ZZ 1022-10 (Rad frei) zu VZ239 die Wahlmöglichkeit zwischen der Benutzung des Seitenraumes oder der Fahrbahn. Damit kann das Leo-Center als wichtiges Radverkehrsziel weiterhin direkt mit dem Rad erreicht werden. Gleichzeitig erhält der durchfahrende Radverkehr das Angebot, den durch Fußgänger zeitweise hoch belasteten Abschnitt vor dem Leo-Center zu umfahren. Damit trägt die Planung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer bei.
Aus Richtung Osten kommend gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Radverkehrsachse auf der Straßensüdseite zu nutzen. Ergänzend dazu erhält der Radverkehr ein zusätzliches Angebot auf der Fahrbahn, jedoch erst beginnend am Fußgängerüberweg Lindenberger-straße. Eine Weiterführung der Radverkehrsanlage am Knotenpunkt Neuköllner Platz ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten derzeit nicht möglich, in der Perspektive aber geplant.
2.3.4 Kraftfahrzeugverkehr
Vor dem Knoten Neuköllner Platz bleiben alle Fahrstreifen gemäß Bestand erhalten. In West-Ost- Richtung steht dem Kfz-Verkehr zugunsten des Radverkehrs nur noch ein statt zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit verschiedenen Verkehrszuständen mit einstreifiger Fahrbahn während der Bauarbeiten von BPD zeigten keine Schwierigkeiten. Linksabbieger zur Tiefgarageneinfahrt erhalten einen schmalen Abbiegestreifen damit der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Fahrzeuge, die in Richtung Parkplatz Volksbank abbiegen möchten, erhalten einen Aufstellbereich der mit Hilfe eines kurzen überbreiten Fahrstreifens gelöst wurde. Auf der Gegenseite wird der sabbiegestreifen zugunsten des Schutzstreifens und der Linksabbiegertasche zur Volksbank gekürzt. Fahrzeuge können sich auf dem markieren Wartestreifen in der Knotenmitte aufstellen und nach §9 StVO abbiegen. Fahrzeuge, die s bzw. rechts nach Norden abbiegen, können dies nur unter Beachtung §9 Abs. 5 StVO tun (Grundstückszufahrt, abgesenkter Bordstein).
Zwischen dem Neuköllner Platz und der Einmündung Neuköllner Straße werden die Fahrbahnen durch Leitschwellen und kleinen Schraffenbaken (nach VZ605-20 bzw. VZ628 i.V.m. Leitschwelle) getrennt.
Die Fahrbeziehungen für die Ausfahrt Neuköllner Straße werden mit VZ 209 (rechts/s) und VZ297 (Pfeile rechts/s) eingeschränkt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Fußgänger, die sich im frei begehbaren Bereich der Tiefgaragenzufahrt bewegen. Die Zufahrt Neuköllner Straße liegt der nördlich gelegenen Einfahrt unmittelbar gegenüber. Dementsprechend kann für das Erreichen des Grundstücks kein Abbiegen nach §9 Abs. StVO hergestellt werden. Im Übrigen sind alle Fahrbeziehungen erlaubt.
Die Zufahrt zur Tiefgarage ist breit genug für einen Begegnungsfall von Pkw-Pkw.
Konflikte im Knoteninnenraum werden mit Hilfe einer Lichtsignalanlage gelöst.
2.3.5 Lichtsignalanlage (LSA)
Der Grundhafte Einsatz der LSA begründet sich aus dem Querungsbedarf für die Fußgänger i.V.m. mit einer entsprechend hohen Kfz- Verkehrsstärke. Die Signalisierung realisiert u.a. die folgenden wesentlichen Inhalte:
- Provisorium mit Luftverkabelung und prov. Mastfundamenten
- Verkehrsabhängige Steuerung
- Linksabbieger in Richtung Neuköllner Str. erhalten gleichzeitig Grün mit gegenüberliegenden Geradeausverkehr und müssen diesen beachten
- bedarfsgesteuerte Zeitlücke für Tiefgaragenausfahrt und für Linksabbieger, die von der Römerstraße in die Tiefgarageneinfahrt abbiegen
- ÖV-Beschleunigung im Zuge Römerstraße in beide Richtungen
- Verkehrsrechneranschluss
3. weiteres Vorgehen
Aktuell laufen noch Detailabstimmungen mit dem Tiefbauamt und der Verkehrsbehörde.Der konkrete Umsetzungstermin ist derzeit noch nicht final kalkulierbar, ist aber für 08/2024 avisiert. Der Zeitpunkt für die Räumung der Baustelle durch BPD und die Abnahme der öffentlichen Flächen ist für Anfang Juli geplant. Bis die Ampelanlage installiert und die Markierungen aufgebracht werden können, ist - je nach zeitlichem Verlauf - eine Übergangslösung, ähnlich dem aktuellen Bauzustand, nötig.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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754100107001 Um-/Ausbau LSA |
2024 |
24.000 |
28.000 |
Wiederinbetriebnahme u. prov. Erweiterung Ampelanlage, überplanmäßige Ausgabe |
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754100237002 Maßnahmen Mob. Konzept |
2024 |
60.000 |
4.000 |
Wiederinbetriebnahme u. prov. Erweiterung Ampelanlage, Deckungsvorschlag |
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54100010 / 4271000 Verkehrsrechner und LSA, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufw.
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2024 |
240.000 |
30.000 |
Verkehrssicherung, Markierung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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698,1 kB
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