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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH
Jahresabschluss 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung
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für die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 zu stimmen,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen sowie
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für die Verrechnung des Jahresgewinns in Höhe von 111.812,82 EUR mit den Ergebnissen der Vorjahre und den Vortrag des nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag verbleibenden Verlusts von 174.938,01 EUR auf neue Rechnung zu stimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH stellt nach Vorliegen des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nach der Pflegebuchführungsverordnung aufgestellt und von der Stehle, Hollaender & Partner MBB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § § 53 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
Der Jahresabschluss wird mit einem Jahresgewinn von 111.812,82 EUR festgestellt. Der Jahresgewinn wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 286.750,83 EUR verrechnet, so dass ein Bilanzverlust von 174.938,01 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Im Geschäftsjahr gab es kein Defizit, das einer individuellen Versorgungssituation zugerechnet werden kann. Die Summe der betrieblichen Erträge war mit 14,8 Mio. EUR um 10,1% höher als im Jahr 2022 (13,6 Mio. EUR). Die betrieblichen Aufwendungen lagen mit 12,0 Mio. EUR 6,4% über dem Vorjahr (11,3 Mio. EUR).
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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