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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/143
Grunddaten
- Betreff:
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Arbeitsmarktzulage für die Angestellten der Bürgerämter (einschließlich der Ortschaftsverwaltungen)
- Einleitung Einigungsstellenverfahren wegen fehlender Zustimmung des Personalrats im Stufenverfahren
- Festlegung der Mitglieder des Einigungsstellenverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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04.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Beschlussvorlage wurde schon mehrfach im Gemeinderat und Finanz- und Verwaltungsausschusses beraten und beschlossen. Auf diese Vorlage wird inhaltlich verwiesen.
Der Personalrat hat im Rahmen des Stufenverfahrens die Angelegenheit erneut in der Sitzung am 02.05.2024 beraten und der Arbeitsmarktzulage für die Angestellten der Bürgerämter einschließlich der Ortschaftsverwaltungen nicht zugestimmt.
Nachdem somit im Stufenverfahren nach § 77 LPVG keine Einigung erzielt wurde, ist nunmehr das Einigungsstellenverfahren nach § 78 LPVG zu betreiben, um den Beschluss des Personalrates ersetzen zu können.
Nach § 78 Abs. 1 LPVG kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle wird nach § 79 Abs. 1 LPVG bei der obersten Dienstbehörde gebildet. Die oberste Dienstbehörde ist nach § 89 Abs. 1 LPVG Gemeinderat. Dieser hat es nach § 9 Abs. 1 Zi. 1.15 der Hauptsatzung grundsätzliche Personalangelegenheiten auf den Finanz- und Verwaltungsausschuss übertragen.
Die Einigungsstelle besteht nach § 79 Abs. 1 LPVG aus je drei Beisitzern, die von der obersten Dienstbehörde bestellt werden und einer unparteiischen Person für den Vorsitz, auf die sich beide Seiten einigen. Die Beisitzer sowie die Person für den Vorsitz sind innerhalb von zwei Wochen nach Anrufung der Einigungsstelle zu bestellen. Die Person für den Vorsitz muss die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Vorschlag für die Besetzung der Einigungsstelle:
Vorsitz: Herr Prof. Dr. Mitsch (Professur für Öffentliches Dienstrecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht, Datenschutzbeauftragter Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Seite Verwaltung: Herr Cohn (Oberbürgermeister), Herr Höfer (Hauptamtsleitung), Herr Grün (Leitung der Abteilung Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Seite Personalrat: Herr Laich (Vorsitzender Personalrat), Frau Hoffmann (Personalrätin, Vertreterin Beamte), Herr Kohl (Personalrat, Vertreter Beschäftigte)
Die Verwaltung bittet, dieser Besetzung zuzustimmen.
