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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.      Dem Ausbau der Querungsstellen Höfingen, auf Grundlage der beigelegten Entwurfsplanung des Büros BPR Ingenieure, Stuttgart wird zugestimmt.

 

  1.      Mit den erforderlichen Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen, der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI, wird das Büro BPR Ingenieure, Stuttgart weiterbeauftragt.

 

  1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen nach vergaberechtlichen Grundlagen auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Grundlage

Mit dem Aktionsprogramm 1.000 Zebrastreifen in Höfingen wurden im Jahr 2021 diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der Fußgängerfreundlichkeit in Höfingen aufgezeigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für diese Maßnahmen zu planen und Fördermittel zu akquirieren.

 

Mit Beschluss im Gemeinderat vom 24.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst ein Maßnahmenpaket 1 mit ca. 10 Querungsstellen zu erarbeiten und die entsprechenden Planungen an ein externes Planungsbüro zu vergeben.

 

Maßnahmenpaket 1:

In einem ersten Schritt wurden mehrere priorisierte Querungsstellen aus dem Bericht 1.000 Zebrastreifen gesichtet und bewertet. Hierzu wurde auch eine Ortsbegehung mit Polizei und Verkehrsbehörde durchgeführt. Diese ergab, dass zunächst folgende 11 Querungsstellen priorisiert und konkret beplant werden sollen:

 

  • Goldäckerstr./Hirschlander Str. (Q 11,13)
  • Lachentorstr./Mörikestr./Goldäckerstr. (Q 14,16)
  • Sonnenstr./St. Michael Str. (Q 17,18)
  • Ditzinger Str./Tonweg (Q 36)
  • Alter Bahnhofsweg – Treppenanlage (Q 38)
  • Truchsessen-/Weinbergstr. (Q 39)
  • Tilgshausenstr. (Q 40)
  • Ditzinger Str. – Kreisverkehr (Q 44)

 

Abb. 1: Übersichtsplan Querungsstellen Höfingen

 

Sachstand

Erste Entwürfe wurden am 26.10.2022 im Ortschaftsrat Höfingen vorgestellt und Rückmeldungen im laufenden Planungsprozess bestmöglich eingearbeitet.

 

Des Weiteren wurden zu beteiligende Fachämter der Stadt Leonberg, sowie externe TöB wie der VVS oder die Abfallwirtschaftsbetriebe angehört. Die entsprechenden Rückmeldungen wurden in den Planungen berücksichtigt und eingearbeitet. Auch Punkte der Barrierefreiheit, sowie der Verkehrssicherheit wurden explizit untersucht und eingearbeitet.

 

Die daraus resultierten Entwurfsplanungen wurden im Oktober 2023 beim Land Baden-Württemberg eingereicht, um Fördermittel nach LGVFG zu erhalten. Die positive Rückmeldung und Aufnahme in das Förderprogramm erfolgten im März 2024.

 

Kosten

Die aktuelle Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt. Die Querungsstelle Q11 konnte nicht weiterverfolgt werden, da die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben war. Die Baukosten stellen sich wie folgt zusammen:

 

Querungsstelle

Anzahl

Baukosten

Hirschlander Straße

Q13

1

51.465,12 €

Lachentorstraße

Q14

2

138.651,07 €

Mörike- / Lachentorstraße

Q16

1

51.446,68 €

Sonnenstr. / St.-Michael-Str.

Q17/18

3

81.613,77 €

Ditzinger Straße / Tonweg

Q36

1

46.755,10 €

Alter Bahnhofsweg / Weinbergstr. – Treppenanlage

Q38/39

2

256.603,27 €

Tilgshausenstraße

Q40

1

61.807,95 €

Ditzinger Straße Kreisverkehr

Q44

4

171.058,41 €

Summe

15

859.401,37 €

Fördermittel LGVFG

 

-600.292,00 €

Erbe Beck

 

-80.000,00 €

Restkosten Stadt Leonberg

 

179.109,37 €

 

Es ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 860.000 EUR brutto für insgesamt 15 Querungsstellen an 8 Örtlichkeiten. Des Weiteren ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Alter Bahnhofsweg inkludiert, sowie mehrere Grünflächen.

 

Gegenfinanziert wird die Maßnahme durch Fördermittel in Höhe von ca. 600.000 EUR des Landes Baden-Württemberg. Dies entspricht einer Förderquote von 70%. Mit Einbezug des Erbe Beck aus Höfingen in Höhe von 80.000 EUR, verbleiben Restkosten der Stadt Leonberg von ca. 180.000 EUR, was etwa 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens entspricht.

 

Weiteres Vorgehen

Nach getroffenem Baubeschluss wird das Ingenieurbüro BPR beauftragt, die Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistungen zu erarbeiten. Die Vergabe der Bauleistungen kann im Frühjahr 2025 erfolgen.

 

Aufgrund der bereits geplanten Baumaßnahme Pforzheimer Straße, sowie der noch offenen Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauleistung, wird eine Umsetzung im Jahr 2024 nicht darstellbar. Die Baumaßnahme Pforzheimer Straße wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 fertiggestellt. Daher wird die bauliche Umsetzung der Querungsstellen auf Baubeginn Mitte 2025 avisiert.

 

Juli 2024   GR-Sitzung: Baubeschluss Entwurfsplanung

Okt 2024   Ausführungsplanung

März 2025    Vorbereitung der Vergabe

April  2025    GR-Sitzung: Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen

Juni  2025    Baubeginn

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Sichere Straßenquerung Höfingen

754100827201

2024

300.000

50.000

Es werden lediglich Planungskosten benötigt.

Sichere Straßenquerung Höfingen

754100827201

2025

200.000

860.000

Die Maßnahmen sollen ab Mitte 2025 umgesetzt werden.

Der geänderte Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2025 entsprechend zu veranschlagen.

Sichere Straßenquerung Höfingen

754100827201

2026

100.000

0

 

Zuwendungen

754100823201

2025

-110.000

-600.000

Die Fördermittel werden voraussichtlich im Jahr 2025 nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt.

 

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Anlagen

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