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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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25.06.2024
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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26.06.2024
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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03.07.2024
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
- Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2024 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2023 tritt am 31.08.2024 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.
Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge, die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen.
Die o.g. Vertreter haben sich darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen.
Ziele der Vorlage sind:
- Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene
- Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen,
- Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung
- Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen,
- Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).
Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Für sonstige Angebotsformen (insbesondere die Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.
In Leonberg wird die Empfehlung für Regel-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jähigren Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die Beitragssätze für Krippen und Ganztagesbetreuungsangeboten sowie die damit zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehen 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regekindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl an Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 3 Plätze“). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegung der Elternbeiträge für die Kinderkrippen wurden seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.
Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Gebührenübersicht
Die Gebühren werden nach Öffnungszeiten abnehmend gestaffelt aufgelistet.
- Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)
Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendenten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag mit Verpflegung.
- Verlängerte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten (KK 10,5)
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagesbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 636,00 EUR 684,00 EUR 734,00 EUR
2. Kind 586,00 EUR 634,00 EUR 684,00 EUR
3. Kind 536,00 EUR 584,00 EUR 634,00 EUR
4. Kind 486,00 EUR 534,00 EUR 584,00 EUR
- Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 9 Stunden (KK 9)
Die Betreuungsform wird gemäß Beschluss aus der Drucksache 2024/102 eingeführt. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe und Ganztagesbetreuung.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 586,00 EUR 629,00 EUR
2. Kind 536,00 EUR 579,00 EUR
3. Kind 486,00 EUR 529,00 EUR
4. Kind 436,00 EUR 479,00 EUR
- Verkürzte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten (KK 8,5)
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagesbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 505,00 EUR 543,00 EUR 583,00 EUR
2. Kind 455,00 EUR 493,00 EUR 533,00 EUR
3. Kind 405,00 EUR 443,00 EUR 483,00 EUR
ab dem 4. Kind 380,00 EUR 408,00 EUR 433,00 EUR (Mindestgebühr)
- Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit einem Zeitfenster von 6 Stunden
Die verlängerte Öffnungszeit umfasst durchgehend 6 Stunden am Vormittag und betrifft die sogenannten „eingemischten“ Kinder unter 3 Jahren in einem Kindergarten.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 345,00 EUR 371,00 EUR 398,00 EUR
2. Kind 267,50 EUR 288,00 EUR 309,00 EUR
3. Kind 180,00 EUR 194,00 EUR 208,00 EUR
4. Kind 60,00 EUR 65,00 EUR 69,00 EUR
- Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit einem Zeitfenster von 5 Stunden
Die bedarfsgerechte Öffnungszeit umfasst durchgehend 5 Stunden am Vormittag. Die Betreuungsform entspricht dem gesetzlichen Betreuungsanspruch und betrifft die sogenannten „eingemischten“ Kinder unter 3 Jahren in einem Kindergarten.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 269,00 EUR 289,00 EUR
2. Kind 209,00 EUR 224,00 EUR
3. Kind 142,00 EUR 152,00 EUR
4. Kind 47,00 EUR 50,00 EUR
- Ganztagesbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres
- Verlängerte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung (KG 10,5)
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 481,00 EUR 517,00 EUR 555,00 EUR
2. Kind 431,00 EUR 467,00 EUR 505,00 EUR
3. Kind 381,00 EUR 417,00 EUR 455,00 EUR
4. Kind 331,00 EUR 367,00 EUR 405,00 EUR
- Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 9 Stunden Minuten inkl. Verpflegung (KG 9)
Die Betreuungsform wird gemäß Beschluss aus der Drucksache 2024/102 eingeführt. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 443,00 EUR 475,00 EUR
2. Kind 393,00 EUR 425,00 EUR
3. Kind 343,00 EUR 375,00 EUR
4. Kind 293,00 EUR 325,00 EUR
- Verkürzte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung (KG 8,5)
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 384,00 EUR 413,00 EUR 443,00 EUR
2. Kind 334,00 EUR 363,00 EUR 393,00 EUR
3. Kind 284,00 EUR 313,00 EUR 343,00 EUR
4. Kind 262,00 EUR 284,00 EUR 293,00 EUR (Mindestgebühr)
- Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt
- vÖ7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 221,00 EUR 238,00 EUR 255,00 EUR
2. Kind 170,00 EUR 183,00 EUR 196,00 EUR
3. Kind 113,00 EUR 121,00 EUR 130,00 EUR
4. Kind 38,00 EUR 41,00 EUR 44,00 EUR
- vÖ6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 172,00 EUR 185,00 EUR 198,00 EUR
2. Kind 134,50 EUR 145,00 EUR 155,00 EUR
3. Kind 89,50 EUR 96,00 EUR 103,00 EUR
4. Kind 30,00 EUR 32,00 EUR 35,00 EUR
- Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres (sogenannter Regelkindergarten, 5h Stunden am Vormittag)
Die bedarfsgerechte Öffnungszeit umfasst durchgehend 5 Stunden am Vormittag. Die Betreuungsform entspricht dem gesetzlichen Betreuungsanspruch. Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 134,00 EUR 145,00 EUR
2. Kind 105,00 EUR 112,00 EUR
3. Kind 71,00 EUR 76,00 EUR
4. Kind 24,00 EUR 25,00 EUR
Kostendeckung
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2i dargestellt. Dabei sind alle zum 1. Januar 2024 vollbelegten Kindertageseinrichtungen berücksichtigt.
Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2024/102) stellt sich wie folgt dar:
|
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Gesamt |
Pro Platz |
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Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr |
27.515.776 |
21.821 |
|
- Elternbeiträge |
4.445.300 |
3.525 |
|
= Deckungsbeitrag Stadt Leonberg |
23.070.476 |
18.295 |
Die durchschnittlichen Gebühren decken rechnerisch 16,16 % der Kosten im Bereich der Kinderbetreuung. Das angestrebte Ziel vom Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung zu erreichen, wird in Leonberg nicht erreicht.
Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 11. März 2024 von den Vertretern veröffentlicht. In der gemeinsamen Trägerrunde am 30. April 2024 mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen in Leonberg wurde die geplante Gebührenerhöhung bekannt gegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt. In die Überlegungen sind auch die Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage eingeflossen, welche bereits in der Bedarfsplanung (Vorlage 2024/102) dargestellt wurde.
Der Gesamtelternbeirat wurde im Rahmen der Konferenz zur Angebotsplanung am 16. Mai 2024 darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen vornimmt. In der Konferenz zur Angebotsplanung ist der Gesamtelternbeirat mit 3 Sitzen vertreten. Zudem erfolgte eine schriftliche Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 4. Juni 2024 im Vorfeld der Beschlussfassung mit der Bitte um Weiterleitung an alle Elternbeiräte.
Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen neuen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden mit Pressestelle geplant.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge |
2024 |
4.417.300 |
4.556.300 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 139.00 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2024. |
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Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge |
2025
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4.712.000 |
4.712.000 |
Die Erträge für das Jahr 2025 lassen sich durch die Bekanntgabe bereits genau berechnen. Die Erhöhung im September 2025 ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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140,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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226,4 kB
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