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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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24.06.2024
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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25.06.2024
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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26.06.2024
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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03.07.2024
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
2. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im
Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2024 in Kraft. Die
Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2023 tritt am
31.08.2024 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Betreuungsgebühren
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.
Die Finanzierung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen oder anderer freier Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent empfohlen.
Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.
Über Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabegesetzes sollten die Eltern informiert werden.
*Aus dem Rundschreiben Nr. R 42650/2024 des Städtetags vom 11.03.2024
Gebührenübersicht
1. Gebühren für den Hort an der Schule
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule. Die in den Betreuungsgebühren enthaltene Verpflegungsgebühr beträgt 97,00 Euro/Monat. Bei Leistungsberechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Gutschein) ist keine Verpflegungspauschale zu entrichten.
Die Gebühren wurden vorbehaltlich einer etwaigen Essenspreiserhöhung kalkuliert und festgelegt.
a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 421,00 EUR 445,00 EUR 470,00 EUR
2. Kind 371,00 EUR 395,00 EUR 420,00 EUR
3. Kind 321,00 EUR 345,00 EUR 370,00 EUR
4. Kind 271,00 EUR 295,00 EUR 320,00 EUR
Mindestgebühr 231,00 EUR 245,00 EUR 270,00 EUR
b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 342,00 EUR 360,00 EUR 379,00 EUR
2. Kind 292,00 EUR 310,00 EUR 329,00 EUR
3. Kind 242,00 EUR 260,00 EUR 279,00 EUR
4. Kind 231,00 EUR 248,00 EUR 266,00 EUR
= Mindestgebühr
c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der
Schule“
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
1. Kind 348,00 EUR 366,00 EUR 386,00 EUR
2. Kind 298,00 EUR 316,00 EUR 336,00 EUR
3. Kind 248,00 EUR 266,00 EUR 286,00 EUR
4. Kind 231,00 EUR 248,00 EUR 266,00 EUR
= Mindestgebühr
2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der
flexiblen Nachmittagsbetreuung
Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.
Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.
Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):
Vergleich der Benutzungsgebühren stündlich/Kind:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
Bei 1 Kind 1,88 EUR 2,01 EUR 2,16 EUR
bei 2 Kindern 1,41 EUR 1,51 EUR 1,62 EUR
bei 3 Kindern 0,93 EUR 1,00 EUR 1,06 EUR
ab 4 Kindern 0,47 EUR 0,51 EUR 0,55 EUR
3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule
10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule
Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2023 01.09.2024 01.09.2025
Stundensatz 1,88 EUR 2,01 EUR 2,16 EUR
Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15
EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von ab 01.09.2024 12,60 11,40 EUR/Kind und ab 01.09.2025 von 13,14 EUR/Kind.
Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können, werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erlassen.
Kostendeckung
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt. Durch die Anlage wird deutlich, dass die Platzkosten in der Schulkindbetreuung leicht gestiegen sind. Dies ist vor allem in der Korrektur der Schülerzahlen zum letzten Jahr begründet.
Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:
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Gesamt |
Pro Platz (bei durchschnittlicher Betriebsdauer von 81,85h/Monat) |
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Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr |
3.309.281
|
3.705 |
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- Elternbeiträge |
661.800 |
714 |
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= Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg |
2.647.481 |
2.991 |
In obiger Berechnung wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 19,72 % erreicht. Zu beachten ist, dass der Hort im Spitalhof und die übrigen Schulen gemeinsam betrachtet wurden.
Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 11.03.2024 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Gesamtelternbeirat ist darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände vornimmt. Es erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 05.06.2024 im Vorfeld der Beschlussfassung.
Eine Vorabinformation an alle Eltern ist aus technischen Gründen (keine Informationsapp vorhanden) nicht möglich. Im Übrigen ist der Empfängerkreis noch nicht absehbar, da die Anmeldungen zur Schulkindbetreuung noch nicht abgeschlossen und erfasst sind.
Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden in Zusammenarbeit mit der Pressestelle geplant.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2024 |
948.400 |
974.000 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 25.600 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2024. |
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Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2025 |
1.128.000 |
1.128.000 |
Die Erträge für das Jahr 2025 lassen sich durch die Bekanntmachung bereits berechnen. Die Erhöhung im September 2025 ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt.
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Kostenstellen 31800000 Teilhabepass Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche |
2024 2025 |
60.000 |
60.000 |
Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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124,1 kB
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