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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.

 

  1. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2024 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2023 tritt am 31.08.2024 außer Kraft.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.

 

Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge, die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen.

 

Die o.g. Vertreter haben sich darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen.

 

Ziele der Vorlage sind:

  •           Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene
  •           Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen,
  •           Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung
  •           Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen,
  •           Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).

 

Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Für sonstige Angebotsformen (insbesondere die Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.

 

In Leonberg wird die Empfehlung für Regel-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jähigren Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die Beitragssätze für Krippen und Ganztagesbetreuungsangeboten sowie die damit zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.

 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehen 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regekindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.

 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl an Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 3 Plätze“). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegung der Elternbeiträge für die Kinderkrippen wurden seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.

 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Gebührenübersicht

 

Die Gebühren werden nach Öffnungszeiten abnehmend gestaffelt aufgelistet.

 

  1. Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)

 

Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendenten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag mit Verpflegung.

 

  1.       Verlängerte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten (KK 10,5)

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagesbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   636,00 EUR  684,00 EUR  734,00 EUR

2. Kind   586,00 EUR  634,00 EUR  684,00 EUR

3. Kind   536,00 EUR  584,00 EUR  634,00 EUR

4. Kind   486,00 EUR  534,00 EUR  584,00 EUR

 

  1.      Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 9 Stunden (KK 9)

 

Die Betreuungsform wird gemäß Beschluss aus der Drucksache 2024/102 eingeführt. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe und Ganztagesbetreuung.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

   01.09.2024  01.09.2025

1. Kind      586,00 EUR  629,00 EUR

2. Kind      536,00 EUR  579,00 EUR

3. Kind      486,00 EUR  529,00 EUR

4. Kind      436,00 EUR  479,00 EUR

 

  1.       Verkürzte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten (KK 8,5)

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagesbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   505,00 EUR  543,00 EUR  583,00 EUR

2. Kind   455,00 EUR  493,00 EUR  533,00 EUR

3. Kind   405,00 EUR  443,00 EUR  483,00 EUR

ab dem 4. Kind 380,00 EUR  408,00 EUR  433,00 EUR (Mindestgebühr)

 

 

 

 

 

 

 

  1. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit einem Zeitfenster von 6 Stunden

 

Die verlängerte Öffnungszeit umfasst durchgehend 6 Stunden am Vormittag und betrifft die sogenannten „eingemischten“ Kinder unter 3 Jahren in einem Kindergarten.

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   345,00 EUR  371,00 EUR  398,00 EUR

2. Kind   267,50 EUR  288,00 EUR  309,00 EUR

3. Kind   180,00 EUR  194,00 EUR  208,00 EUR

4. Kind     60,00 EUR    65,00 EUR    69,00 EUR

 

  1. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit einem Zeitfenster von 5 Stunden

 

Die bedarfsgerechte Öffnungszeit umfasst durchgehend 5 Stunden am Vormittag. Die Betreuungsform entspricht dem gesetzlichen Betreuungsanspruch und betrifft die sogenannten „eingemischten“ Kinder unter 3 Jahren in einem Kindergarten.

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

   01.09.2024  01.09.2025

1. Kind      269,00 EUR  289,00 EUR

2. Kind      209,00 EUR  224,00 EUR

3. Kind      142,00 EUR  152,00 EUR

4. Kind        47,00 EUR    50,00 EUR

 

  1. Ganztagesbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres

 

  1.       Verlängerte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung (KG 10,5)

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   481,00 EUR  517,00 EUR  555,00 EUR

2. Kind   431,00 EUR  467,00 EUR  505,00 EUR

3. Kind   381,00 EUR  417,00 EUR  455,00 EUR

4. Kind   331,00 EUR  367,00 EUR  405,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

  1.      Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 9 Stunden Minuten inkl. Verpflegung (KG 9)

 

Die Betreuungsform wird gemäß Beschluss aus der Drucksache 2024/102 eingeführt. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

   01.09.2024  01.09.2025

1. Kind      443,00 EUR  475,00 EUR

2. Kind      393,00 EUR  425,00 EUR

3. Kind      343,00 EUR  375,00 EUR

4. Kind      293,00 EUR  325,00 EUR

 

  1.       Verkürzte Ganztagesbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung (KG 8,5)

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   384,00 EUR  413,00 EUR  443,00 EUR

2. Kind   334,00 EUR  363,00 EUR  393,00 EUR

3. Kind   284,00 EUR  313,00 EUR  343,00 EUR

4. Kind   262,00 EUR  284,00 EUR  293,00 EUR (Mindestgebühr)

 

  1. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt

 

  1.       vÖ7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   221,00 EUR  238,00 EUR  255,00 EUR

2. Kind   170,00 EUR  183,00 EUR  196,00 EUR

3. Kind   113,00 EUR  121,00 EUR  130,00 EUR

4. Kind     38,00 EUR    41,00 EUR    44,00 EUR

 

 

  1.      vÖ6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2023  01.09.2024  01.09.2025

1. Kind   172,00 EUR  185,00 EUR  198,00 EUR

2. Kind   134,50 EUR  145,00 EUR  155,00 EUR

3. Kind     89,50 EUR    96,00 EUR  103,00 EUR

4. Kind     30,00 EUR    32,00 EUR    35,00 EUR

 

  1. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres (sogenannter Regelkindergarten, 5h Stunden am Vormittag)

 

Die bedarfsgerechte Öffnungszeit umfasst durchgehend 5 Stunden am Vormittag. Die Betreuungsform entspricht dem gesetzlichen Betreuungsanspruch. Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

   01.09.2024  01.09.2025

1. Kind      134,00 EUR  145,00 EUR

2. Kind      105,00 EUR  112,00 EUR

3. Kind        71,00 EUR    76,00 EUR

4. Kind        24,00 EUR    25,00 EUR

 

 

Kostendeckung

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2i dargestellt. Dabei sind alle zum 1. Januar 2024 vollbelegten Kindertageseinrichtungen berücksichtigt.

 

Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2024/102) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Pro Platz

Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr

27.515.776

21.821

- Elternbeiträge

  4.445.300

3.525

= Deckungsbeitrag Stadt Leonberg

23.070.476

18.295

 

 

Die durchschnittlichen Gebühren decken rechnerisch 16,16 % der Kosten im Bereich der Kinderbetreuung. Das angestrebte Ziel vom Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung zu erreichen, wird in Leonberg nicht erreicht.

 

Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 11. März 2024 von den Vertretern veröffentlicht. In der gemeinsamen Trägerrunde am 30. April 2024 mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen in Leonberg wurde die geplante Gebührenerhöhung bekannt gegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt. In die Überlegungen sind auch die Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage eingeflossen, welche bereits in der Bedarfsplanung (Vorlage 2024/102) dargestellt wurde.

 

Der Gesamtelternbeirat wurde im Rahmen der Konferenz zur Angebotsplanung am 16. Mai 2024 darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen vornimmt. In der Konferenz zur Angebotsplanung ist der Gesamtelternbeirat mit 3 Sitzen vertreten. Zudem erfolgte eine schriftliche Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 4. Juni 2024 im Vorfeld der Beschlussfassung mit der Bitte um Weiterleitung an alle Elternbeiräte.

 

Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen neuen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden mit Pressestelle geplant.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

Sachkonten

33210000 und 33220000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge

2024

4.417.300

4.556.300

Die Erträge erhöhen sich um ca. 139.00 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2024.

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

Sachkonten

33210000 und 33220000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge

2025

 

4.712.000

4.712.000

Die Erträge für das Jahr 2025 lassen sich durch die Bekanntgabe bereits genau berechnen. Die Erhöhung im September 2025 ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2025 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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