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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfen Höfingen - Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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26.06.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2024
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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09.07.2024
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Beschlussvorschlag
- Dem Ausbau der Querungsstellen Höfingen, auf Grundlage der beigelegten Entwurfsplanung des Büros BPR Ingenieure, Stuttgart wird zugestimmt.
- Mit den erforderlichen Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen, der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI, wird das Büro BPR Ingenieure, Stuttgart weiterbeauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen nach vergaberechtlichen Grundlagen auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Grundlage
Mit dem Aktionsprogramm 1.000 Zebrastreifen in Höfingen wurden im Jahr 2021 diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der Fußgängerfreundlichkeit in Höfingen aufgezeigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für diese Maßnahmen zu planen und Fördermittel zu akquirieren.
Mit Beschluss im Gemeinderat vom 24.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst ein Maßnahmenpaket 1 mit ca. 10 Querungsstellen zu erarbeiten und die entsprechenden Planungen an ein externes Planungsbüro zu vergeben.
Maßnahmenpaket 1:
In einem ersten Schritt wurden mehrere priorisierte Querungsstellen aus dem Bericht 1.000 Zebrastreifen gesichtet und bewertet. Hierzu wurde auch eine Ortsbegehung mit Polizei und Verkehrsbehörde durchgeführt. Diese ergab, dass zunächst folgende 11 Querungsstellen priorisiert und konkret beplant werden sollen:
- Goldäckerstr./Hirschlander Str. (Q 11,13)
- Lachentorstr./Mörikestr./Goldäckerstr. (Q 14,16)
- Sonnenstr./St. Michael Str. (Q 17,18)
- Ditzinger Str./Tonweg (Q 36)
- Alter Bahnhofsweg – Treppenanlage (Q 38)
- Truchsessen-/Weinbergstr. (Q 39)
- Tilgshausenstr. (Q 40)
- Ditzinger Str. – Kreisverkehr (Q 44)
Abb. 1: Übersichtsplan Querungsstellen Höfingen
Sachstand
Erste Entwürfe wurden am 26.10.2022 im Ortschaftsrat Höfingen vorgestellt und Rückmeldungen im laufenden Planungsprozess bestmöglich eingearbeitet.
Des Weiteren wurden zu beteiligende Fachämter der Stadt Leonberg, sowie externe TöB wie der VVS oder die Abfallwirtschaftsbetriebe angehört. Die entsprechenden Rückmeldungen wurden in den Planungen berücksichtigt und eingearbeitet. Auch Punkte der Barrierefreiheit, sowie der Verkehrssicherheit wurden explizit untersucht und eingearbeitet.
Die daraus resultierten Entwurfsplanungen wurden im Oktober 2023 beim Land Baden-Württemberg eingereicht, um Fördermittel nach LGVFG zu erhalten. Die positive Rückmeldung und Aufnahme in das Förderprogramm erfolgten im März 2024.
Kosten
Die aktuelle Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt. Die Querungsstelle Q11 konnte nicht weiterverfolgt werden, da die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben war. Die Baukosten stellen sich wie folgt zusammen:
|
Querungsstelle |
Anzahl |
Baukosten |
|
|
Hirschlander Straße |
Q13 |
1 |
51.465,12 € |
|
Lachentorstraße |
Q14 |
2 |
138.651,07 € |
|
Mörike- / Lachentorstraße |
Q16 |
1 |
51.446,68 € |
|
Sonnenstr. / St.-Michael-Str. |
Q17/18 |
3 |
81.613,77 € |
|
Ditzinger Straße / Tonweg |
Q36 |
1 |
46.755,10 € |
|
Alter Bahnhofsweg / Weinbergstr. – Treppenanlage |
Q38/39 |
2 |
256.603,27 € |
|
Tilgshausenstraße |
Q40 |
1 |
61.807,95 € |
|
Ditzinger Straße Kreisverkehr |
Q44 |
4 |
171.058,41 € |
|
Summe |
15 |
859.401,37 € |
|
|
Fördermittel LGVFG |
|
-600.292,00 € |
|
|
Erbe Beck |
|
-80.000,00 € |
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|
Restkosten Stadt Leonberg |
|
179.109,37 € |
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Es ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 860.000 EUR brutto für insgesamt 15 Querungsstellen an 8 Örtlichkeiten. Des Weiteren ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Alter Bahnhofsweg inkludiert, sowie mehrere Grünflächen.
Gegenfinanziert wird die Maßnahme durch Fördermittel in Höhe von ca. 600.000 EUR des Landes Baden-Württemberg. Dies entspricht einer Förderquote von 70%. Mit Einbezug des Erbe Beck aus Höfingen in Höhe von 80.000 EUR, verbleiben Restkosten der Stadt Leonberg von ca. 180.000 EUR, was etwa 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens entspricht.
Weiteres Vorgehen
Nach getroffenem Baubeschluss wird das Ingenieurbüro BPR beauftragt, die Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistungen zu erarbeiten. Die Vergabe der Bauleistungen kann im Frühjahr 2025 erfolgen.
Aufgrund der bereits geplanten Baumaßnahme Pforzheimer Straße, sowie der noch offenen Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauleistung, wird eine Umsetzung im Jahr 2024 nicht darstellbar. Die Baumaßnahme Pforzheimer Straße wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 fertiggestellt. Daher wird die bauliche Umsetzung der Querungsstellen auf Baubeginn Mitte 2025 avisiert.
Juli 2024 GR-Sitzung: Baubeschluss Entwurfsplanung
Okt 2024 Ausführungsplanung
März 2025 Vorbereitung der Vergabe
April 2025 GR-Sitzung: Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen
Juni 2025 Baubeginn
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
|
NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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|
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Sichere Straßenquerung Höfingen 754100827201 |
2024 |
300.000 |
50.000 |
Es werden lediglich Planungskosten benötigt. |
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Sichere Straßenquerung Höfingen 754100827201 |
2025 |
200.000 |
860.000 |
Die Maßnahmen sollen ab Mitte 2025 umgesetzt werden. Der geänderte Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2025 entsprechend zu veranschlagen. |
|
Sichere Straßenquerung Höfingen 754100827201 |
2026 |
100.000 |
0 |
|
|
Zuwendungen 754100823201 |
2025 |
-110.000 |
-600.000 |
Die Fördermittel werden voraussichtlich im Jahr 2025 nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
219,9 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
