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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch Ezach und Schopflochkindergarten - Vergabe vom Schadstoffrückbau und Abbruch beider Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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05.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In Anbetracht des hohen und durch das Neubaugebiet Ezach III weiter ansteigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen im Wohngebiet Ezach und im benachbarten Wohngebiet Eltingen, der aktuell durch den Interimskindergarten in der Hohheckstraße aufgefangen wird, sowie bedingt durch den baulichen Zustand von Ezach- und Schopflochkindergarten ist es notwendig, eine neue Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen. Sowohl der Ezach- als auch der Schopflochkindergarten weisen bei künftig unzulänglichem Raumangebot erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Mit Sitzungsvorlage 2022/353 wurde die Gesamtmaßnahme in Höhe von EUR 12.650.000,- €/brutto für den Neubau der 8-gruppigen Kindertageseinrichtung mit Küche und Mensa genehmigt.
Als Vorbereitung für den Neubau der 8- gruppigen Kindertageseinrichtung mit Küche und Mensa müssen die zwei sanierungsbedürftigen Kinderbetreuungseinrichtungen zurückgebaut werden.
Es wurden seitens eines Abbruchplaners Schadstoffuntersuchungen durchgeführt und im Anschluss die Leistungen zum Schadstoffrückbau und Abbruch beider Gebäude ausgeschrieben.
Vergabevorschlag
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung „Schadstoffrückbau und Abbrucharbeiten“ haben 18 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin am 08.05.2024 um 12:00 Uhr lagen 7 Angebote vor.
Durch die z.e.t.-consult GmbH, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung nach §§ 16 ff. VOB/A vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste kein Angebot nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit 7 Angebote. Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot von der Fa. BERB GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 39, 72172 Sulz am Neckar, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. BERB GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 39, 72172 Sulz am Neckar, mit einer Angebotssumme i. H. v. 102.896,55 € (inkl. 19 % MwSt.) zu vergeben.
Die Kosten für den Abbruch sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.
