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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Lieferung der Digitalen Funkgeräte, wird an die Firma KTF Selectric, Aidlinger Straße 31, 71139 Ehningen zum Preis von 154.671,45 €/ brutto vergeben.  

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Sachverhalt

Die Feuerwehren in Baden-Württemberg nutzen das gemeinsame, einheitliche und bundesweite Digitalfunknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die aktuellen Handsprechfunkgeräte werden im analogen 2-Meter-Bereich betrieben. Eine Umstellung dieses analogen Funkbetriebs auf den digitalen Funkbetrieb ist nun erforderlich. Die bisherigen Funksprechgeräte können hierzu nicht mehr verwendet werden. Neue Handsprechfunkgeräte (HRT) müssen den Richtlinien des Digitalfunk BOS entsprechen. In Deutschland gibt es hierfür zwei Hersteller, welche diese Vorrausetzungen erfüllen. Es handelt sich um die Firmen Motorola und Selectric.

 

Auswahl des Gerätes

Im Zuge der Markterkundung wurden die oben genannten Anforderungen sorgfältig geprüft und bewertet. Angesichts der anhaltenden Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Geräte im regulären Einsatz wurde beschlossen, die Geräte des Herstellers Selectric zu beschaffen. Dieser Hersteller unterstützt sämtliche hergestellten Geräte, während Motorola lediglich den aktuellen Typ sowie den Vorgängertyp unterstützt. Zudem ist die Einheitlichkeit und Benutzerfreundlichkeit ein weiterer Vorteil, die Fahrzeugfunkgeräte und diese Funkgeräte sind vom gleichen Hersteller.

Der Landkreis Böblingen hat mit der Firma Selectric eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Demnach gilt unabhängig von der Anzahl der bestellten Geräte der Staffelpreis von 630,00 € je Gerät, anstelle von 745,00 € je Gerät. Durch die Beschaffung der Geräte ist eine Kompatibilität mit den anderen Feuerwehren im Landkreis gegeben. 

 

Haushaltsmittel

Die Finanzmittel stehen mit dem Beschluss der Haushaltssatzung zur Verfügung.

Die erstmalige Beschaffung der Funkgeräte wird vom Land Baden-Württemberg mit einer Zuwendung von 27.000,00 € bezuschusst. Diese Zuwendung ist im Haushaltsplan ebenfalls berücksichtigt.

 

Vergaberecht

Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe ab einer bestimmten Auftragshöhe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung solcher Auftragsvergaben. Da der aktuelle Schwellenwert (221.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), kann die erforderliche Lieferleistung im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung -UVgO- beschafft werden.

 

Die Feuerwehr hat bereits ca. 20 Geräte der Firma Selectric im Einsatzgebrauch, so dass § 8 Abs. 4 Nr.12 UVgO die Erweiterung der bereits erbrachten Lieferleistungen ebenfalls tatbestandlich erfüllt sind.

 

In Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO darf in solchen Fällen auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Firma Selectric ist ein Direktvermarkter, so dass keine weiteren Händler angefragt werden können.

 

 

Weiteres Vorgehen

Bestellung der Geräte

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Geräte werden nicht beschafft

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

72600016003

2024

162.000,00

154.671,45

Vorläufige Kontierung

 

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