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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2024/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstattung Bevölkerungsschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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06.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Für den Bevölkerungsschutz werden Transportkapazitäten für die Ausstattung von Notfalltreffpunkten und Evakuierungsmaßnahmen in Form eines Abrollbehälters Logistik und Abrollbehälter Pritsche beschafft.
- Zur schnellen Beförderung / Verlastung der Ausstattung von Notfalltreffpunkten werden Rollwagen beschafft, auf denen das ergänzende Material gelagert wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lieferleistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch das Ausschreibungsergebnis die Kostenberechnung eingehalten und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzs belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Allgemeines
Naturkatastrophen, Unfälle oder andere Schadensereignisse zeigen regelmäßig, dass
die Versorgung unverletzter, hilfebedürftiger Menschen ein wesentlicher Grundpfeiler
zum Schutz der Bevölkerung ist. Der Betreuungsdienst der Hilfsorganisationen (Modul Betreuung und Logistik der Einsatzeinheit Sanität und Betreuung) stellt in diesen Fällen auf Anforderung der zuständigen Behörde die Versorgung unverletzter oder bereits medizinisch versorgter Betroffener sowie am Schadensort eintreffender Angehöriger sicher, welche auf Hilfe angewiesen sind.
Ziel des Betreuungsdienstes ist es, die durch ein Schadensereignis eingetretenen Einschränkungen der betroffenen Menschen während der Akutphase zu mildern und ihnen bis zur weiteren medizinischen Versorgung, Unterbringung oder Rückkehr an ihren Wohnort die zur Bewältigung der Situation notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Von der allgemeinen Betreuung über die Verpflegung, der Bewältigung einer komplexen und andauernden Betreuungslage bis hin zur psychischen und sozialen Betreuung oder dem Aufbau einer vorübergehenden Unterbringung können die Einsatzbereiche stark variieren und der Betreuungszeitraum lange andauern.
Es gilt, auf die unterschiedlichsten Notsituationen vorbereitet zu sein, um den Betroffenen Hilfen wie Verpflegung, Unterkunft, Pflege, Bekleidung oder psychosoziale Unterstützung bieten zu können. In Abstimmung mit dem Referat Feuerwehr und Bevölkerungsschutz kann der Fachdienst Sanität und Betreuung bei Bedarf mit anderen Fachdiensten, Organisationen und Einrichtungen kooperieren, wenn deren besondere Fähigkeiten benötigt werden. Im Bedarfsfall können über die Stadt Leonberg insbesondere das Technische Hilfswerk (THW) sowie die Kräfte des Katastrophenschutzdienstes um technische und personelle Unterstützung angefragt werden.
Einsatzgeschehen
Es gibt verschiedene Punkte, die im Ereignisfall eingerichtet und ausgestattet werden.
- Anlaufstelle / Notfalltreffpunkte
Die Einheiten des Betreuungsdienstes richten in Abstimmung mit dem Fachbereich Bevölkerungsschutz der Stadt Leonberg und der Einsatzleitung an der Einsatzstelle oder wenn es die Umstände des Einsatzes erfordern, räumlich davon abgesetzt, zunächst eine Anlaufstelle ein, zu der sich die Betroffenen begeben können. Dabei werden die von ersteintreffenden Einheiten vorläufig geschaffenen Strukturen wie eine Personensammelstelle der Polizei oder der Feuerwehr i.d.R. in die Anlaufstelle des Betreuungsdienstes eingegliedert. Als Anlaufstelle kann beispielsweise ein Zelt in Frage kommen. Im weiteren Verlauf wird durch die Einsatzleitung vor Ort entschieden, ob die Einrichtung eines Betreuungsplatzes erforderlich ist.
Die Hilfsorganisationen stellen das erforderliche Personal zur Verfügung. Seitens der Kommunen ist ergänzende materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Diese materielle Ausstattung wird hierzu auf Rollwagen gelagert, damit an der Einsatzstelle eine größtmögliche Flexibilität sichergestellt werden kann. Da es sich um ad hoc eintretende Ereignisse handelt, wird die Ausstattung für solche Einrichtungen dauerhaft auf einen Abrollbehälter Logistik mit entsprechender Ladebordwand verlastet. Dieser Abrollbehälter kann sowohl durch die Feuerwehr als auch zukünftig durch das THW an die Einsatzstelle verbracht werden. Beide Einrichtungen verfügen über entsprechende Wechselladerfahrzeuge. Insofern wurde sich bewusst für einen Abrollbehälter und nicht für ein eigenes Transportfahrzeug entschieden.
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Betreuungsplatz / Notunterkunft
Können Betroffene nicht unmittelbar wieder in ihr Gebäude zurückkehren oder anderweitig untergebracht werden, wird ein so genannter Betreuungsplatz eingerichtet. Die Unterbringung erfolgt hier grundsätzlich in Gebäuden. Dabei ist nicht erforderlich, dass diese bereits über die für Unterbringungszwecke erforderliche ereignisabhängige Ausstattung (z. B. Schlafmöglichkeiten) vollumfänglich verfügen. Diese Einrichtungen wären erst im Bedarfsfall mit der notwendigen Ausstattung zu versorgen. Auch hier gilt, dass die Einrichtung durch den Betreuungsdienst und in enger Absprache mit der Polizei sowie lageabhängig auch mit Unterstützung von Feuerwehr, THW und weiteren Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes eingerichtet und betrieben wird. Dabei ist zu prüfen, ob getrennte Betreuungsplätze für Betroffene und Angehörige eingerichtet werden müssen. Da der Ereignisort einer Betreuungslage nicht vorhersehbar ist, kann ein Betreuungsplatz in der Regel nicht vorgeplant werden. Für die spontane Nutzung als Betreuungsplatz kommen insbesondere Sporthallen, Schulen oder ähnliche Einrichtungen in Frage. Wünschenswert ist das Vorhandensein einer Notstromversorgung oder entsprechender Einspeisemöglichkeiten. Die Bundesländer haben sich auf eine geeignete Planungsgröße für die Planung von Unterbringungsmöglichkeiten im Falle einer Evakuierung in einer Größenordnung von einem Prozent (1 %) der eigenen Wohnbevölkerung verständigt. Für Leonberg entspricht dies einer Personenzahl von 500 Personen. Die Vorplanungen und materiellen Vorhaltungen sind daher an dieser Zahl ausgerichtet.
Die Module Betreuung und Logistik (Einrichtung nach der Verwaltungsvorschrift Katastrophenschutzdienst) können mit ihrem Personal bis zu 125 Personen betreuen. Zur Erhöhung der Kapazität um jeweils 125 Personen können mehrere Module gemeinsam zum Einsatz gebracht werden, die sich gegenseitig unterstützen.
Die Einrichtung einer Notunterkunft ist grds. nicht zeitkritisch, sondern kann vorgeplant werden. Die Materialien werden hierzu in Gitterboxen verlastet und vorgehalten. Zur Verbringung vor Ort, wird zusätzlich ein Abrollbehälter Pritsche beschafft. Dieser kann mit einem Gabelstapler oder Hubwagen beladen werden und ist günstiger als die Vorhaltung von zwei geschlossenen Abrollbehältern Logistik. Auch der Abrollbehälter Pritsche kann durch die Feuerwehr und durch das THW an die Einsatzstelle verbracht werden. Zudem könnte auf entsprechende Fahrzeuge von privaten Firmen zurückgegriffen werden.
Abrollbehälter werden vorwiegend für derartige Sonderfunktionen eingesetzt. Durch deren Einsatz können verschiedenste Funktionen abgedeckt werden, ohne teure Unterhaltskosten für mehrere Fahrgestelle bezahlen zu müssen. Der Preis für die Anschaffung und den Unterhalt der Abrollbehälter beträgt nur einen Bruchteil von dem eines Fahrzeugs mit fest montiertem Aufbau. Neben der Mehrfachnutzung durch bewährte Zusammenarbeit unter den Hilfsorganisationen ergeben sich auch bei der wirtschaftlichen Betrachtung Vorteile gegenüber der Beschaffung von zusätzlichen Fahrzeugen.
Rechtliche Grundlagen / Vorgaben
- Zivilschutzgesetz
- THW-Gesetz
- DRK-Gesetz
- Landeskatastrophenschutzgesetz
- Polizeigesetz
- Feuerwehrgesetz
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Empfehlungen Stabsarbeit des Innenministeriums BW
hier: Vorzuhaltende Einsatzkonzeptionen - Rahmenempfehlung Evakuierungsplanung des Innenministeriums BW
- DIN Massenevakuierungen
- Betreuungskonzept des Innenministeriums BW
- Hinweise für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr bei Einsätzen im Zusammenhang mit Terror- und Amoklagen des Innenministeriums BW
- Evakuierung von Personen im Gefahrenfall, Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten – VDI 4062
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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104 kB
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