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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2024/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leonberg spricht sich vorzugsweise für den Erhalt des Provisoriums bzw. die Überführung des Provisoriums in eine dauerhafte Verkehrsanbindung (Lückenschluss) aus.

 

  1. Alternativ werden von der Stadt Leonberg nur die Planfälle 1 und 2 mitgetragen.

 

  1. Die Planfälle 3 und 4 werden von der Stadt Leonberg abgelehnt.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Firma Modus Consult, haben in der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 30.01.2024 die Pläne zum Lückenschluss der B 295 und B 464 zwischen Renningen und Warmbronn vorgestellt.

 

Derzeit sind die beiden Bundesstraßen über ein Provisorium teilplanfrei mit zwei Kreisverkehren verknüpft. Über diesen Knotenpunkt sind derzeit alle Richtungen der Bundestraßen sowie der Anschluss an den Süden Renningens miteinander verbunden.

Die Anbindung in Richtung Warmbronn erfolgt zwischen B 295 und einem plangleichen Anschluss der K 1008.

 

Einschätzung zum bestehenden Provisorium

  • Der provisorische teilplanfreie Zustand des Knotenpunkts B 295 / B 464 ist nach gültigen Richtlinien nicht regelkonform.
  • Der provisorische Zustand des Knotenpunkts B 295 / K 1008 nach Warmbronn ist nach gültigen Richtlinien nicht regelkonform.
  • Nach Einschätzung der Stadt Leonberg funktionieren beide provisprisch angelegeten Knotenpunkte jedoch gut.
  • Weder Unfallhäufungen noch unverhältnismäßige verkehrliche Überlastungen sind der Stadt bekannt.

 

  • Aus verkehrlicher Sicht wäre der Erhalt dieser Varianten bzw. die Überführung des Provisoriums in eine dauerhafte Verkehrsanbindung durchaus zielführend.
  • Dadurch könnten die Interessen der Städte Leonberg, Renningen und Magstadt, sowie die überregionale Verbindungsfunktion der beiden Bundesstraßen erhalten bleiben.
  • Beide provisorischen Knotenpunkte haben sich mittlerweile lange in der Praxis etabliert, und würden zudem enorme Umbaukosten einsparen.

 

 

 

 

Planfälle

Das Erfordernis des Bauvorhabens ergibt sich nach Darstellung des RP Stuttgart zum einen aus dem 2-streifigen Ausbau der B 295 in Richtung Leonberg sowie der Richtlinie, dass Bundesstraßen planfrei miteinander zu verknüpfen sind.

 

  • Der Lückenschluss zwischen B 295 / B 464 erfolgt in allen Varianten mit einem planfreien Knotenpunkt.
  • Der Anschluss Renningen Ost / B 295 erfolgt in allen Varianten mit einem teilplanfreien Knotenpunkt.
  • In allen Varianten ist ein zweistreifiger Ausbau in Richtung Leonberg vorgesehen.
  • Für die Anbindung Warmbronn und Renningen gibt es verschiedene Varianten

 

Bewertung der Planfälle

Planfall 1 (K 1008 nach Renningen)

  • Die K 1008 wird von der Bundesstraße abgehängt.
  • Im Gegenzug wird die B 295 überführt und ein Anschluss an die Magstadter Straße im Süden Renningen geschaffen.
  • Es wird eine direkte Verbindung zwischen Warmbronn und Renningen geschaffen.
  • Dieser Planfall sorgt für leichte Verkehrsentlastung im Ortskern Warmbronn, da insbesondere Durchgangsverkehr reduziert werden kann.
  • Es wird eine direkte Verbindung zwischen Warmbronn und Renningen geschaffen.

 

  • Aus verkehrlicher Sicht kann der Planfall 1 mitgetragen werden.

 

Planfall 2 (K 1008 nach Renningen + Südumfahrung)

  • Entspricht dem Planfall 1 mit zusätzlicher Südumfahrung Renningens zwischen der Magstadter Straße und der K 1015.
  • Die Vorteile dieser Variante im Vergleich zu Planfall 1 sind für Leonberg geringfügig.

 

  • Es gilt die gleiche Einschätzung wie für Planfall 1

 

Planfall 3 (K 1008 ohne Westanbindung)

  • Die K 1008 wird von der Bundesstraße abgehängt.
  • Es wird keine direkte Durchbindung nach Renningen geschaffen.
  • Die K 1008 wird über die Warmbronner Straße in Richtung Magstadt geführt.
  • Dieser Planfall sorgt für deutliche Verkehrsentlastung in Warmbronn entlang der K 1008 (West-Ost-Achse).
  • Auf der Hauptstraße K 1009 in Richtung Norden entstehen Mehrbelastungen.
  • Die Verbindung in Richtung Renningen / Westen wird unvorteilhafter.

 

  • Aus verkehrlicher Sicht wird der Planfall 3 abgelehnt.
  • Insbesondere da die Anbindung von Warmbronn in Richtung Westen entfällt.
  • Die Hauptstraße in Warmbronn ist nicht für zusätzlichen Verkehr ausgelegt, dadurch ist auch mit vermehrtem Schleichverkehr (z.B. Talackerstr.) zu rechnen.

 

Planfall 4 (K 1008 ohne Westanbindung + Südumfahrung)

  • Entspricht dem Planfall 1 mit zusätzlicher Südumfahrung Renningens zwischen der Magstadter Straße und der K 1015.
  • Es entstehen keine weiteren Auswirkungen auf Warmbronn.

 

  • Es gilt die gleiche Einschätzung wie für Planfall 3.

 

 

 

 

 

 

Richtlinie

In der Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL, Ziff. 6.3.3) steht zur Ausbildung von Knotenpunktarten: Kotenpunktabstände der EKL 1 sollten nicht weniger als 3 km betragen (RAL Ziff. 6.2.2).

 

 

Das trifft im Abschnitt der B 295/464 auch bei den dargestellten Planfällen des RP Stuttgart nicht zu. Auch der geplante Ausbau des RP wäre damit nicht richtlinienkonform.

 

In einem Rundschreiben Straßenbau vom Bund, aus 2013 (siehe Anlage, S. 5 des Schreibens, Ziff. 9) ist zu entnehmen, dass Abweichungen von den Regeleinsatzbereichen möglich sind.

 

Die Stadt Leonberg ist der Ansicht, dass diese Möglichkeit zur Abweichung der Richtlinien in Kombination mit der bereits erprobten Praxistauglichkeit der provisorischen Anbindung, eine ausreichende Begründung für den Erhalt bzw. die Überführung des Provisoriums in einen dauerhaften Verkehrsanbindung darstellt.

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Anlagen

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