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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/305-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung Poststraße - Zustimmung der Ausführungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Referat für innovative Mobilität; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Poststraße, auf der Grundlage des beigelegten Lageplans des Büros Faktorgrün, Schockenriedstraße 5, 70565 Stuttgart vom 07.08.2023 wird zugestimmt.
- Abweichend von der Ausführungsplanung wird auf die Erstellung von Baumbeeten verzichtet.
- Abweichend von der Ausführungsplanung wird auf die gepflasterte Bauweise im Bereich der Fahrbahn verzichtet. Der Fahrbahnbereich wird stattdessen in Asphalt ausgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Gemeinderats am 07.03.2023 wurde mit der Sitzungsvorlage 2022/250-01 der Entwurfsplanung zugestimmt, sowie eine Verpflichtungsermächtigung zur Ausschreibung der Baumaßnahme in 2023 beschlossen.
Aufgrund von Bauzeitverzögerungen bei Bosch, welche sich nach aktuellem Stand bis in den Sommer 2024 hinziehen, wird die Ausschreibung der Baumaßnahme Umgestaltung der Poststraße erst im Frühjahr 2024, nach Freigabe des Haushalts 2024, platziert und umgesetzt.
Da im Bereich Poststraße 59 zunächst kein Gebäude von Bosch errichtet wird und stattdessen dort derzeit die Baugrube bis auf weiteres wieder verfüllt wird erfolgt die Umgestaltung der Poststraße nicht bis zur Kreuzung Max-Eyth-Straße sondern nur von der Kreuzung Römerstraße bis zur Kreuzung Benzstraße.
Baumbeet
In der Entwurfsplanung waren zwischen Maybachstraße und Obi-Kreisel Baumbeete vorgesehen. Ein Baumbeet benötigt nach DIN 18916 mindestens 12m³ Wurzelvolumen. Gemäß DVGW-Merkblatt GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ muss der lichte Abstand zwischen Stamm und Leitungssystem mindestens 2,5 m betragen.
Da bei den vorgesehenen Standorten dieser Abstand unterschritten wird wäre ein Umlegen der vorhandenen Wasserleitung erforderlich. Hierfür würden Kosten in Höhe von 71.400 EUR/brutto entstehen. Die Wasserleitung in diesem Bereich wurde vor 7 Jahren komplett erneuert. Daher lehnt der Leitungsbetreiber Stadtwerke Leonberg eine Übernahme dieser Kosten ab. Diese sind somit von der Stadt Leonberg zu tragen.
Ebenso wäre es aufgrund der Baumbeete erforderlich die ebenfalls erst vor 7 Jahren erneuerte Gasleitung umzulegen. Da der Leitungsbetreiber Netze BW eine Übernahme der Umlegungskosten in Höhe von 53.000 EUR/brutto ablehnt sind diese Kosten ebenfalls von der Stadt Leonberg zu tragen.
Zusammengefasst entstehen für den Verzicht der Umlegung der Versorgungsleitungen und den Verzicht des Baus der Baumbeete folgende Einsparungen:
Verzicht Umlegung der Wasserleitung 71.400 EUR
Verzicht Umlegung der Gasleitung 53.000 EUR
Verzicht Errichtung der Baumbeete 34.700 EUR
Entstehende Einsparungen 159.100 EUR
Die Kosten für die Umlegung der Versorgungsleitungen und den Bau der Baumbeete sind in den Baukosten von 2.310.788,71 EUR/brutto enthalten.
Da Stauden oder Sträucher nicht so tief auswurzeln und ein bedeutend geringeres Wurzelvolumen als Bäume benötigen wäre die Erstellung eines Pflanzbeetes kostengünstiger als die Erstellung eines Baumbeetes. Aufgrund der Verwurzelung in geringerer Tiefe wäre dann auch keine aufwendige Umlegung der Versorgungsleitungen erforderlich.
Bei Verzicht der Baumbeete und stattdessen dem Anlegen von Staudenbeeten reduzieren sich die Baukosten um 159.100,00 EUR.
Fahrbahnbereiche in Asphalt
Gemäß der Planung war der gesamte Baubereich mit Pflaster vorgesehen. In der Poststraße sollte die Aufenthaltsfunktion mit einer Gestaltung nach dem Shared-Space-Charakter entstehen. Dadurch sollten insbesondere auch Fahrradfahrer und Fußgänger gestärkt werden, und eine Art Platz Charakter entstehen.
Nach Anträgen und Diskussionen der politischen Gremien wurde im Rahmen der Haushaltsberatung der Wunsch nach weiteren Kosteneinsparungen geäußert.
Um Kosten einzusparen, kann die Fahrbahn in Asphalt, statt Pflasterbauweise hergestellt werden. Dadurch wird der Shared-Space-Charakter aufgehoben und es entsteht ein klassischer Straßenquerschnitt mit Fahrbahn und Seitenbereichen. Hierdurch wird der Zweck der Poststraße wieder auf die ursprüngliche Nutzung als Gewerbestraße mit Schwerlastverkehr reduziert und die hohe Aufenthaltsqualität wird deutlich reduziert.
Gemäß der Planung war aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung die Ausführung der gepflasterten Fahrbahn gemäß RStO Belastungsklasse 3,2 auf einer 20cm starken Betontragschicht vorgesehen.
Wird stattdessen im Fahrbahnbereich eine Asphaltbauweise mit insgesamt 20cm mehrschichtigem Asphaltaufbau gemäß RStO Belastungsklasse 3,2 gewählt, kann auf diese Betontragschicht verzichtet werden.
Zusammengefasst entstehen durch die Ausführung der Fahrbahnbereiche in Asphalt folgende Einsparungen:
Verzicht Pflasterbelag 14cm Stärke 353.995,25 EUR
Verzicht Betontragschicht 20cm 92.225,00 EUR
Zusätzliche Schottermenge -13.328,00 EUR
Asphalttrag- Binder- und Deckbelag insgesamt 20cm -91.959,15 EUR
Entstehende Einsparungen 340.933,10 EUR
Kostenberechnung
Auf Basis der Kostenberechnung des Büros Faktorgrün, Schockenriedstraße 5, 70565 Stuttgart vom 15.02.2023 gliedern sich die Kosten wie folgt auf:
Baukosten gemäß Kostenberechnung 2.310.788,71 EUR
Honorarkosten HOAI 261.031,16 EUR
Abzgl. in 2023 bereits bezahltes Honorar -119.627,93 EUR
Abzgl. nicht auszuführende Baumbeete -159.100,00 EUR
Abzgl. Fahrbahnbelag in Asphalt statt in Pflaster -340.933,10 EUR
Offene Summe in 2024 1.952.158,84 EUR
Im Haushaltsplan 2024 sind Ausgaben in Höhe 1.952.192 EUR, für das Haushaltsjahr 2024, nach Beratung im Verwaltungsausschuss am 13.12.2023, veranschlagt. Die Kürzungen um die nichtauszuführenden Baumbeete sowie um die Erstellung des Fahrbahnbelags in Asphalt statt in Pflaster sind hierbei bereits berücksichtigt.
Falls die Ausführungsplanung der Poststraße ohne die Kürzungen beschlossen wird sind die vorhandenen Mittel nicht ausreichend.
Im Haushaltsplan 2024 sind Zuwendungen in Höhe von 1.086.000 EUR, für das Haushaltsjahr 2024 aus Förderungen veranschlagt. Eine Kürzung der Fördermittel ergibt sich bei Änderungen der bereits beschlossenen Baumaßnahme. Bei einer durch veränderte Ausführung bedingten Kostenreduktion werden auch Fördermittel entsprechend gekürzt. Die Förderquote beträgt voraussichtlich 60%.
Die gekürzten Baukosten (ohne Planung) betragen:
Baukosten gemäß Kostenberechnung 2.310.788,71 EUR
Abzgl. nicht auszuführende Baumbeete -159.100,00 EUR
Abzgl. Fahrbahnbelag in Asphalt statt in Pflaster -340.933,10 EUR
Gekürzte Baukosten 1.810.755,61 EUR
Die voraussichtliche Fördersumme der gekürzten Bausumme beträgt:
60% von 1.810.755,61 EUR = 1.086.453,36 EUR
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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754100427002 Straßenraumgestaltung Poststraße / BOSCH Campus |
2024 |
1.952.192 |
1.952.158,84 |
Im Haushaltsplan 2024 sind die Auszahlungen veranschlagt. |
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754100423001 Straßenraumgestaltung Poststraße / BOSCH Campus Zuwendung vom Land |
2024 |
-1.086.000 |
-1.086.453,36 |
Im Haushaltsplan 2024 sind die Einnahmen veranschlagt. |
086
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,3 MB
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