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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumbewirtschaftungskonzept - Vorstellung und Ableitung von Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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05.02.2024
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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06.02.2024
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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07.02.2024
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2024
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Dem Parkraumbewirtschaftungskonzept vom Planungsbüro RichterRichard als Grundlage für das gesamtstädtische Parkraummanagement wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die verwaltungsrechtlichen Grundlagen für das öffentliche Kurzzeitparken und das Bewohnerparken zu erarbeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der Bewirtschaftung notwendigen Maßnahmen zu planen und auszuführen.
- Die städtischen Parkplätze werden dem Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zugeordnet.
- Der Parkplatz Stadthalle wird dem Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg zugeordnet.
- Alle Parkhäuser und Parkplätze werden mit digitaler Kennzeichenerfassung betrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage ist untergliedert in die drei Abschnitte
- Grundlage
- Parkraumkonzept
- Umsetzung / Maßnahmenplanung
- Weiteres Vorgehen
- Grundlage
Übersicht
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 05.05.2021 (SV 2021/108) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erstellen und die dafür notwendigen Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Die Untersuchungsgebiete wurden wie in Abbildung 1 dargestellt, definiert. Der Auftrag wurde nach Ausschreibung an das Planungsbüro Richter-Richard vergeben und umgesetzt.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiete [Planungsbüro Richter-Richard]
Die Untersuchungsgebiete wurden erhoben, ausgewertet und in die folgenden 7 Cluster unterteilt:
- Altstadt
- Stadtmitte Leonberg
- Zentrumsnahe Wohngebiete (Leonberg West und Ost)
- Allgemeine Wohngebiete (Halde, Engelberg, Ramtel, Silberberg)
- Kernbereiche der Ortsteile (Eltingen, Höfingen, Gebersheim, Warmbronn)
- P+R Anlagen
- Gewerbegebiet
In Leonberg gibt es derzeit verschiedene bewirtschaftete Parkflächen und öffentliche Straßenräume. Sowohl die zeitlichen Beschränkungen, als auch die zu zahlenden Tarife sind sehr unterschiedlich, lückenhaft und vom Nutzer nicht intuitiv begreifbar. Eine Vereinheitlichung und einfache Nutzerperspektive sind anzustreben.
Die wesentlichen Inhalte sind im Folgenden zusammengefasst beschrieben. Das detaillierte Konzept ist als Anlage 1 enthalten.
Ziele
Die wesentlichen Ziele des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind:
- Entlastung des Straßenraums
- Stärkere Nutzung von bereits vorhandenen Parkhäusern und Parkplätzen
- Reduzierung von Parksuchverkehr
- Parkraumbewirtschaftung als Steuerungsinstrument in der Verkehrs- und Stadtplanung
- Nutzerfreundliche leicht begreifbare Bewirtschaftung in Raum, Zeit und Geld
- Nutzung des Flächenpotenzials, sowie der erwirtschafteten Mittel zur Förderung des Umweltverbunds, Aufwertung des Straßenraums, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Stadtklimas
Analyse
- Hohe Auslastung in den zentralen Zonen, vor allem tagsüber
- Hohe Auslastung in den Wohngebieten, vor allem nachts
- Mittlere Auslastung in den Ortsteilen
- Kaum Anreize zur Nutzung von Parkhäusern und -plätzen und daher noch freie Kapazitäten
- Straßenparken wird stärker genutzt als vorhandene Parkhäuser
- Unverständliche und komplexe Preisstruktur keine Einheitlichkeit
Konzept
- Die wesentlichen Inhalte sind im Folgenden zusammengefasst beschrieben.
- Das detaillierte Konzept ist als Anlage 1 enthalten.
- Parkraumkonzept
Altstadt
- Erhöhung der Gebühren im Straßenraum, um einen deutlichen Abstand zum Parken in Parkbauten herzustellen.
- Generell ist eine einheitliche Gebührenstruktur für das Stadtgebiet sinnvoll.
- Intensivierung der Bestreifung / Kontrolle
- Einführung von Bewohnerparken
Das Bewirtschaftungskonzept ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 2: Konzept Altstadt [Planungsbüro Richter-Richard]
Stadtmitte
- Parkierungsanlagen stärker auslasten, um den Straßenraum aufzuwerten
- Um Parksuchverkehr nach kostenlosen bzw. günstigeren Parkständen zu vermeiden, ist eine flächendeckende Bewirtschaftung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum notwendig.
- Flankierend sollte eine deutliche Differenz der Gebühren zwischen Parken im öffentlichen Straßenraum und Parkständen in Parkbauten hergestellt werden.
- Die Parkstände im öffentlichen Raum und in den Parkierungsanlagen Am Rathaus, Hallenbad und Festplatz werden teilweise mit Parkschein oder Parkscheibe bewirtschaftet. Gerade im Bereich der Parkplätze Hallenbad und Festplatz wird deutlich, dass der Straßenraum (vor allem Steinstraße) aufgrund der fehlenden Bewirtschaftung voll ausgelastet ist, die Parkplätze dagegen aufgrund der Bewirtschaftung nur eine geringe Auslastung aufweisen.
- Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum analog zu den Gebühren in der Altstadt,
- Einführung von Bewohnerparken im Mischprinzip.
- Mit einer zusätzlichen, zeitlichen Bewirtschaftung kann der Umschlaggrad der Parkstände im öffentlichen Straßenraum erhöht werden, was Spielräume zur Reduzierung der absoluten Anzahl an Parkständen eröffnen kann.
- Durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Anpassung der Parkraumbewirtschaftung sind Verdrängungen in die Wohngebiete zwischen Brenner Straße und Römerstraße und südlich der Brennerstraße nicht auszuschließen. Diese Wohngebiete sind zu beobachten und die Bewirtschaftung ggf. anzupassen.
Die heutige, differenzierte Bewirtschaftung sollte mit dem Ziel vereinfacht werden, für alle Nutzer eine möglichst klare und leicht erfassbare Struktur zu schaffen. Das trägt auch zu einer Verringerung des Parksuchverkehrs bei.
Abbildung 3: Konzept Stadtmitte [Planungsbüro RichterRichard]
Zentrumsnahe Wohngebiete
In die zentrumsnahen Wohngebiete drängt heute bereits die Nachfrage aus der Stadtmitte,
verstärkt durch verkehrsbedeutsame Zielpunkte innerhalb der Wohngebiete (z. B. Albert-
Schweitzer-Gymnasium).
Im Wohngebiet Leonberg Ost gibt es keine Bewirtschaftung der Parkstände. Im Wohngebiet
Leonberg West ist nur ein Teil der Parkstände bewirtschaftet.
In diesem Cluster liegt das Ziel, mit einer Parkraumbewirtschaftung die Nachfrage innerhalb der beiden Gebiete zu steuern und absehbare Verdrängungseffekte aus der Anpassung der Bewirtschaftung in der Stadtmitte aufzufangen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
- Ausweitung der flächendeckenden Bewirtschaftung der Stadtmitte,
- Einführung von Bewohnerparken im Mischprinzip,
- mit der Option, dass nachts nicht mehr in die Wohnstraßen eingefahren werden darf.
Abbildung 4: Konzept zentrumsnahe Wohngebiete [Planungsbüro RichterRichard]
Wohngebiete
Problemstellung
Die Erschließungsstruktur der Wohngebiete aus dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts ist zudem so aufgebaut, dass in einem Teil der Wohngebiete neue Wohngebiete als "Hinterlieger" an bestehende Wohngebiete angehängt wurden. Die stark bewegte Topografie kommt bei einigen Wohngebieten hinzu. Das schränkt die Möglichkeiten der Erschließung der Wohngebiete mit Standardlinienbussen, aber auch die Nutzung des Fahrrades und der Füße stark ein. Demzufolge ist auch die ÖPNV-Erschließung in den Gebieten unzureichend.
- Die durchgängig hohe Auslastung der Parkstände zu allen Erhebungszeitpunkten wird weitgehend von den Bewohnern ausgelöst.
- Durch die hohe Dichte der Bebauung und die zumeist schmalen Straßenräume kann bei dem hohen Pkw-Bestand der Straßenraum die Stellplatznachfrage nicht aufnehmen.
- Klassische Formen der Parkraumbewirtschaftung nach StVO bleiben hier weitgehend wirkungslos (wie z. B. Bewohnerparken, dessen Anordnung deshalb auch nicht zulässig wäre)
Lösungsmöglichkeiten
Somit müssen weitergehende verkehrsplanerische und städtebauliche Ansätze zur Lösung des Parkproblems gefunden werden:
- Ausbau des stationsgebundenen E-Bike-Sharing-Systems
- Ausbau von stationsbasierten Car Sharing-Angeboten in den Wohngebieten
-
Verbesserung der ÖPNV-Erschließung
- Takterweiterung und -verdichtung auf den bisherigen Linien,
- Einsatz von Kleinbussen in Ramtel und im Bereich Engelberg, je nach Nachfrage als on-Demand Service
- Dieser Service dient vor allem Kurzstreckenfahrten bzw. der Erschließung der ersten und letzten Meile.
-
Veränderungsdruck
- Die Wohngebiete kommen baulich, aber auch demografisch in die Jahre. Derzeit ist in Einzelfällen bereits die Entwicklung zu beobachten, zusammenhängende Grundstücke aufzukaufen und mit einer mehrgeschossigen Neubebauung eine Nachverdichtung zu erreichen.
- Die notwendigen Stellplätze werden i.d.R. mit Tiefgaragen auf dem Grundstück nachgewiesen. Diese Entwicklung trägt punktuell kurzfristig dazu bei, den Straßenraum von parkenden Fahrzeugen zu entlasten, ohne jedoch das Problem grundsätzlich lösen zu können.
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Robuste, anpassungsfähige Lösungen
- Temporäre Parkplätze (oder auch Parkpaletten aus Montagesystemen) auf freigeräumten Grundstücken, die bei rückläufiger Nachfrage abgebaut und in das städtebauliche Umfeld integriert werden.
- Es können auch dauerhafte Anlagen sein und die Anzahl der Parkstände wird im Straßenraum entsprechend schrittweise reduziert. Die Parkierungsanlagen würden dann für die zu erwartende Grundlast ausgelegt.
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Städtebauliche Lösungen
- Chance, die städtebaulichen Konzepte aus den 1960er und 70er Jahren zukunftsfähig zu machen.
- Eine geordnete städtebauliche Entwicklung städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen, die definieren, welche städtebaulichen Strukturen zukünftig angestrebt werden sollten.
- Eingriffe in die städtebauliche Substanz erscheinen dabei nicht ausgeschlossen, um beispielsweise Trassen für den Umweltverbund, ggf. eingebettet in Grünzüge, schrittweise aufzubauen.
- Die so gefundenen Entwicklungsziele können dann in die Neuaufstellung des FNP und damit in die verbindliche Bauleitplanung einfließen.
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Herstellung von Qualität
- Voraussetzung bei allen denkbaren Lösungen zur Entlastung des Straßenraums ist, schrittweise freiwerdende Parkstände in erlebbare Wohnumfeldqualität umzusetzen:
- Erhöhte Verkehrssicherheit (auf Schulwegen), Flächen für den Umweltverbund, begrüntes Straßenbild mit Aufenthaltsqualität
In der nachfolgenden Abbildung ist das Bewirtschaftungskonzept flächenmäßig dargestellt.
Abbildung 5: Konzept Wohngebiete [Planungsbüro RichterRichard]
Ortsteile
- Der Kernbereich Eltingen ist zu allen Erhebungszeitpunkten zumindest kleinräumig überlastet.
- Um sowohl die Bewohner als auch die Nahversorgungseinrichtungen zu stärken, wird zunächst Bewohnerparken im Mischprinzip vorgeschlagen. Im weiteren Verfahren kann die Wirkung überprüft werden und bei Bedarf mit reinem Bewohnerparken (in Teilbereichen) nachgesteuert zu werden.
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Die Kernbereiche in Höfingen und Warmbronn sind zu keinem Erhebungszeitpunkt an der Grenze zur Vollauslastung. Deshalb kann die bisherige Bewirtschaftungsform beibehalten werden. Einzelne Anpassungen erscheinen jedoch zur Stärkung der Nahversorgungseinrichtungen sinnvoll:
- Eltingen – Bewohnerparken im Mischprinzip mit Vereinheitlichung der bisherigen zeitlichen Bewirtschaftung auf 2 Std. und Ausweitung der Bewirtschaftung auf die Karlstraße, Wilhelmstraße, Poststraße, Hindenburgstraße und Bergstraße.
- Höfingen – Einführung einer zeitlichen Bewirtschaftung von 2 Std. auf der Lachentorstraße zwischen Mörikestraße und Pforzheimer Straße, Vereinheitlichung der zeitlichen Bewirtschaftung auf 2 Std.
- Warmbronn – zeitliche Bewirtschaftung tagsüber auf 2 Std. auf der Christian-Wagner-Straße und Magstadter Straße.
- Für Gebersheim sind keine Änderungen vorgesehen, da die Parkraumauslastung nicht für zusätzliche Bewirtschaftung ausreicht.
Abbildung 6: Konzept Höfingen [Planungsbüro RichterRichard]
Abbildung 7: Konzept Eltingen [Planungsbüro RichterRichard]
Abbildung 8: Konzept Warmbronn [Planungsbüro RichterRichard]
- Umsetzung / Maßnahmenplanung
Die umfangreiche Analyse und Handlungsempfehlung ist von der Stadt in ein geeignetes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung zu überführen.
Dazu zählen verwaltungsrechtliche Schritte wie
- Einführung einer neuen Parkgebührensatzung für Kurzzeitparken
- Einführung einer neuen Parkgebührenverordnung für Bewohnerparken
- Übertrag von Parkplätzen auf die Stadtwerke Leonberg
Außerdem technische Schritte, wie
- Planung und Bau von Ticketautomaten und Beschilderung im Straßenraum
- Einführung von digitalen Bewirtschaftungskonzepten auf Parkplätzen und -bauten
Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
Die Analysen und Handlungsempfehlungen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden in einem übersichtlichen Zonenkonzept zusammengefasst. Diese beinhaltet im Wesentlichen 3 Zonen mit unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen. Diese müssen leicht verständlich und eindeutig abgegrenzt sein.
Auf Grundlage des Parkraumkonzepts von PRR wurden die Gebiete in folgende Zonen definiert eingeteilt
- Altstadt + Stadtmitte Zone 1
- Zentrumsnahe Wohngebiete Zone 2
- Ortsteile Zone 3
- Allgemeine Wohngebiete keine Bewirtschaftung möglich
Abbildung 9: Konzept Parkzonen Zentrum Leonberg
Abbildung 10: Konzept Parkzonen Ortskernbereiche
Der folgende Vorschlag zur Erhebung der Parkgebühren beruht auf dem Parkraumkonzept von PRR, Erfahrungswerten zur Bepreisung aus Städten und Kommunen in der Region mit gleicher Größenordnung, kombiniert mit aktuellen Berechnungsgrundlagen für die Höhe von Parkgebühren.
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Zone 1 |
1,50 € / 30 min |
max. Parkdauer 2h |
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Zone 2 |
1,00 € / 30 min |
max. Parkdauer 2h |
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Zone 3 |
0,00 € / 30 min |
max. Parkdauer 2h |
Tabelle 1: Preisstruktur für Straßenparken in den Zonen
Bewohnerparken
Die Analysen und Handlungsempfehlungen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sehen die flächendeckende Einführung von Bewohnerparken im Mischprinzip vor. Dies bedeutet, dass Stellplätze im öffentlichen Raum grundsätzlich für alle nutzbar sind, Bewohner aber mit einem entsprechenden Parkausweis von der Bewirtschaftung (zeitlich und preislich) befreit werden. Auf Grundlage des Parkraumkonzepts werden folgende fünf Bewohnerparkbereiche definiert:
- Altstadt
- Stadtmitte
- Wohngebiet Leonberg West
- Wohngebiet Leonberg Ost
- Ortskern Eltingen
Anwohner dieser Bereiche können einen Parkausweis beantragen und werden dann von der dortigen Bewirtschaftung befreit. Die Bepreisung dieser Bewohnerparkausweise ist auf einer den Grundstückswerten in Innenstadtbereichen angemessenen Bewertung zu bemessen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil zum Verfahren in Freiburg vom 13.06.2023 bestätigt, dass eine Bepreisung nach tatsächlichen Grundstückswerten verhältnismäßig und rechtsgültig ist und vom Bundes- und Landesrecht gedeckt wird. Was dagegen abgehlehnt wurde ist, dass Gebührenstaffelungen aufgrund von Fahrzeuggrößen nicht rechtmäßig sind. Des Weiteren sind Ausnahmeregelungen bzw. Vergünstigungen für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen rechtlich nicht möglich. Dies ist vom Bundesgesetzgeber entsprechend nachzusteuern. Bis dies passiert ist, sind entsprechende Regelungen rechtswidrig und können daher nicht eingeführt werden.
Eine aktuelle Untersuchung des ifeu Heidelberg (Institut für Energie- und Umweltforschung) hat die Kosten für Fläche, Errichtung, Unterhalt von Parkplätzen ermittelt. Dabei wurden monatliche Kosten von ca. 100 € ermittelt. Dies bedeutet einen Jahreswert von 1.200 €.
Der folgende Vorschlag zur Erhebung der Parkgebühren beruht auf dem Parkraumkonzept von PRR, Erfahrungswerten zur Bepreisung aus Städten und Kommunen in der Region mit gleicher Größenordnung, kombiniert mit aktuellen Berechnungsgrundlagen für die Kosten für Unterhalt und Betrieb von Parkplätzen (ifeu).
Derzeit werden 100 € pro Jahr für Bewohnerparkausweise verlangt. Dies ist bei weitem nicht kostendeckend und liegt deutlich unter dem tatsächlichen Nutzen, den man erhält. Eine Erhöhung der Bepreisung ist daher erforderlich. In der Tiefgarage Altstadt kostet eine Jahresmiete derzeit 960 €, was in etwa in Richtung der tatsächlichen Kosten geht.
Die Kosten für Bewohnerparken sollten jedoch unter denen eines privat gemieteten Stellplatzes liegen, da ein Parkplatz nicht gesichert ist. Es wird eine gestaffelt eingeführte Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise empfohlen:
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derzeit |
100 € / Jahr |
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im Jahr der Einführung (vrstl. 2025) |
200 € / Jahr |
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ein Jahr nach Einführung (vrstl. 2026) |
300 € / Jahr |
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zwei Jahre nach Einführung (vrst. 2027) |
360 € / Jahr |
Tabelle 2: Preisstruktur für Bewohnerparken
Dies bedeutet einen Preis von 1 € / Tag für eine Parkberechtigung und liegt weiterhin deutlich unter den tatsächlichen Werten für Parkplatzkosten. Dadurch sollen soziale Härten abgemildert werden, aber gleichzeitig die Kostendeckung von städtischem Parkraum zumindest teilweise erreicht werden. Vergünstigungen für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen sind nach aktueller Rechtsprechung nicht möglich.
Parkplätze und -bauten
Um öffentliche städtische Parkplätze und Parkbauten zu bewirtschaften, sind hohe verwaltungsrechtliche Hürden zu nehmen und die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Mehr Flexibilität und die Möglichkeit privatwirtschaftliche Bewirtschaftungsmodelle mit digitaler Kennzeichenerfassung umzusetzen, kann durch den Übertrag der städtischen Parkplätze auf den städtische Eigenbetriebe erreicht werden. Die Stadtwerke Leonberg können dann private Betreiber für die Bewirtschaftung beauftragen und sind nicht an die strengen Regelungen der StVO gebunden.
Dies ermöglicht neue digitale Systeme mit Kennzeichenerfassung zu implementieren. Die Betreiber übernehmen in der Regel die Bewirtschaftung auf eigene Kosten und erhalten im Gegenzug eine anteilige Umsatzbeteiligung. Dadurch wird der Aufwand für Verwaltung und Kontrolle der Parkplätze reduziert. Es ist darauf zu achten, dass die eingeführten Systeme im Einklang mit dem Parkraumkonzept der Stadt stehen und eine hohe Nutzerfreundlichkeit aufweisen. Die Parkgebühren auf Parkplätzen und Parkhäusern sollen unterhalb der Preisstruktur des öffentlichen Straßenraums liegen, um Anreize für die Nutzung von Parkhäusern zu steigern.
Daher sollen alle größeren öffentlich nutzbaren städtischen Parkplätze und -bauten auf städtische Eigenbetriebe übertragen werden.
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In Zone 1 gelegen
- Parkhaus Bahnhof bereits den Stadtwerken zugeordnet
- Parkhaus Altstadt bereits den Stadtwerken zugeordnet
- Parkplatz Rathaus Zuordnung zu Stadtwerken
- Parkplatz Hallenbad Zuordnung zu Stadtwerken
- Parkplatz Festplatz Zuordnung zu Stadtwerken
- Parkplatz Steinturnhalle Zuordnung zu Stadtwerken
- Parkplatz Stadthalle Zuordnung zu Stadthalle
-
Außerhalb definierter Zonen
- Parkplatz LeoBad Zuordnung zu Stadtwerken
- Parkplatz Berliner Straße Zuordnung zu Stadtwerken
Abbildung 11: Übersicht der Parkplätze und -bauten
Es wird empfohlen alle oben genannten Parkplätze zu übertragen und im Anschluss den Betrieb über digitale nutzerfreundliche Systeme von externen Betreibern über eine Umsatzbeteiligung betreiben zu lassen. Die Entscheidungshoheit über die Bepreisung ist bei der Stadt Leonberg zu halten, um die Koppelung mit dem städtischen Bewirtschaftungskonzept sicherzustellen. Es wird empfohlen die Parkplätze in der Zone 1 mit jeweils 50 % des veranschlagten Preises im öffentlichen Straßenraum zu versehen. Zudem soll es keine maximale Parkdauer geben. Dies bedeutet im Vergleich bei Zone 1:
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Straßenparken Zone 1 |
1,50 € / 30 min |
max. Parkdauer 2h |
|
Parkplätze Zone 1 |
0,75 € / 30 min* |
keine max. Parkdauer |
Tabelle 3: Preisstruktur der Parkplätze und -bauten, Zone 1
*Durch die digitalen Modelle ist eine minutengenaue Abrechnung möglich. Dadurch werden die Transparenz und Nutzerfreundlichkeit deutlich erhöht.
Des Weiteren sollen Monats- und Jahresmieten mit einer angemessenen Bepreisung angeboten werden. Derzeit beträgt die Jahresmiete im Parkhaus Altstadt 960 € im Jahr.
Da die Parkplätze – über das öffentliche Parken hinaus – unterschiedliche Anforderungen erfüllen, ist die tatsächliche Bewirtschaftungsform individuell zu erarbeiten. Zum Beispiel sind an den Parkplätzen LeoBad und Berliner Straße Lösungen für Schwimmbad- und Sportplatznutzer zu erarbeiten. Des Weiteren kann es sinnvoll sein, Stellplätze zur Dauermiete in den Nachtzeiten anzubieten, z.B. am Rathaus-Parkplatz für Bewohner des Layher Areals oder am Festplatz für die umliegenden Anwohner.
- Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des Parkraumkonzepts, sowie der Zonenkonzeptionierung und der Einbindung öffentlicher Parkplätze und Parkbauten, soll ein gesamtstädtisches einheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept entstehen.
Parkraumkonzept für den öffentlichen Straßenraum
- Beschluss des Parkraum- und Zonenkonzepts
- Erarbeitung einer verwaltungsrechtlichen Grundlage für die Bewirtschaftung im öffentlichen Raum auf Grundlage des Parkraumkonzepts
- Planung der Beschilderung und Parkautomaten für die verschiedenen Zonen
- Sukzessive bauliche Umsetzung der Maßnahmen und Inkrafttreten der Satzung
- Prüfen von digitalen Bezahlfuktionen (sog. Handy-Parken)
Bewohnerparken
- Erarbeitung einer verwaltungsrechtlichen Grundlage für Bewohnerparken im öffentlichen Raum auf Grundlage des Parkraumkonzepts
- Umsetzung und Inkrafttreten der Verordnung
Parkplätze und -bauten
- Übertragung der öffentlichen Parkplätze und Parkbauten auf die Stadtwerke Leonberg sowie die Stadthalle Leonberg
- Erstellung von Bewirtschaftungskonzepten der verschiedenen Parkplätze in Anlehnung an das städtische Bewirtschaftungskonzept
- Vergabe der Bewirtschaftung an eine externe Firma mit digitaler Kennzeichenerfassung
Wohngebiete
- Erarbeitung von Maßnahmen zur mittelfristigen Reduktion des Parkdrucks in den allgemeinen Wohngebieten
- Untersuchung von Potentialen für Car- und Bike-Sharing sowie Verbesserung des ÖPNV Angebots in den Wohngebieten
- Untersuchung von Städtebaulichen Lösungen in den Wohngebieten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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579,7 kB
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4
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(wie Dokument)
|
1,4 MB
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