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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/289
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der "Satzung über die Erhebung von Marktgebühren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligtes Amt:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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27.11.2023
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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28.11.2023
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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29.11.2023
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Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2023
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.12.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2, 13, 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 19.12.2023 die in der Anlage 3 dargestellte Satzung zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Marktgebühren“ beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
1. Hintergrund der Änderung der Gebührensatzung
Diese Vorlage dient lediglich der Kalkulation der Marktgebühren und trifft keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Marktwesens. Die Marktgebühren wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2015 (Vorlage 2014 V 81) und 01.01.2017 (Vorlage 2016 V 77) neu festgesetzt. In den Jahren 2020 und 2021 haben der Pferdemarkt und der Nikolausmarkt in Leonberg coronabedingt nicht stattgefunden. Seit 2022 wird der Nikolausmarkt in neuer Form als Adventsdörfle abgehalten. Das Adventsdörfle findet an allen vier Adventswochenenden statt und wird von Vereinen, Schulklassen und Organisationen bespielt. Es handelt sich hierbei um eine Veranstaltung. Lediglich der Weihnachtsmarkt in Höfingen und das Adventsmärktle in Gebersheim finden in der vorliegenden Satzungsänderung Berücksichtigung. Es sind hier nur Vereine, Schulklassen etc. zugelassen. Gebühren entstehen hierfür nicht, daher entfällt hierfür eine Kalkulation.
Aufgrund gestiegenen Personal- und Sachkosten (u. a. Strom) und der Einführung der Kommunalen Doppik wird die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren den aktuellen Anforderungen angepasst.
2. Kalkulation 2023 (Anlage 1)
Die Aufteilung der Kosten in die verschiedenen Bereiche erfolgte aufgrund der Erfahrungsberichte der Marktverwaltung. Im Ergebnis ergibt sich das als Anlage 3 beigefügte neue Marktgebührenverzeichnis der Stadt Leonberg. Das geänderte Gebührenverzeichnis soll zum 01.07.2024 in Kraft treten.
2.1 Kosten
Die durchschnittlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 77.500 EUR p.a. ergeben sich aus den vorläufigen Rechnungsergebnissen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie den Planansätzen des Haushaltsjahres 2023. Besonders hervorzuheben sind die Stromkosten. Laut BDEW-Strompreisanalyse (Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V.) vom 24.07.2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte seit der umfassenden Marktgebührenanpassung zum 01.01.2015 bis Juli 2023 um ca. 60 % gestiegen.
Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird der Wochenmarkt Marktplatz statt bisher unter Kostenstelle 57300001 Wochenmärkte Marktplatz Leonberg/Steinstr. neu unter Kostenstelle 57300002 Wochenmärkte Eltingen/Warmbronn/Höfingen/Marktplatz Leonberg berücksichtigt.
2.2 Kostendeckungsgrad
Der angestrebte Kostendeckungsgrad in Höhe von 73 %, welcher mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2006 (Vorlage 2006 V 23) festgelegt wurde, wird auch mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht erreicht.
In der Kalkulation 2016 (Vorlage 2016 V 77) wurde ein Kostendeckungsgrad von 56,03 % (inklusive Nikolausmarkt Leonberg, Weihnachtsmarkt Höfingen, Adventsmärktle Gebersheim) angestrebt. Der aktuelle Kostendeckungsgrad beträgt ca. 35 % (ohne Adventsdörfle Leonberg, Weihnachtsmarkt Höfingen, Adventsmärktle Gebersheim). Um die Attraktivität der Märkte aufrecht zu halten, sollen die aktuellen Gebührenanpassungen moderat erfolgen. Mit der vorliegenden Kalkulation soll der Kostendeckungsgrad um ca. 9 % auf ca. 44 % erhöht werden. Vergleichswerte mit anderen Kommunen konnten nicht ermittelt werden.
2.3 Flächen
In der Kalkulation 2016 (Vorlage 2016 V 77) wurde als zu vergebende Fläche bei den Wochenmärkten je Markttag 1.156 m² angesetzt. In der vorliegenden Kalkulation beträgt diese 869 m². Dies bedeutet bei den Wochenmärkten eine Flächenverringerung von ca. 25 %.
Beim Pferdemarkt hat sich die Fläche seit der oben genannten Kalkulation von 1.007 lfdm. auf 740 lfdm. Dies entspricht einer Flächenverringerung von ca. 26 %.
2.4 Gebührensätze
Die neuen Gebühren von Leonberg (Anlage 3) können mit den Marktgebühren umliegender Städte und Gemeinden nicht verglichen werden, da viele Kommunen die überlassenen Flächen für Wochenmärkte nach laufenden Metern und nicht wie in Leonberg nach m² abrechnen. Die Verwaltung hält die Abrechnung auf der Basis von m² für transparenter und kostengerechter.
3. Geänderte Gebührensatzung bzw. Gebührenverzeichnis ab 01.07.2024
Eine Gegenüberstellung des alten und des neuen Gebührenverzeichnisses ist als Anlage 2 dargestellt.
Um die Gebühren moderat anzupassen, soll das Gebührenverzeichnis künftig in einem 3-Jahres-Rhythmus überprüft und aktualisiert werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Die Änderungen werden erst ab dem Haushaltsjahr 2024 wirksam. Die Änderungen werden bei der Haushaltsplanaufstellung 2024 berücksichtigt.
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Kontierung |
HH- Jahr |
Haushalts- planentwurf 2024 (Stand: 09.11.2023) |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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57300001 – 33210000 Wochenmärkte Steinstraße Leonberg Benutzungsgebühren |
2024 |
12.000 EUR |
12.000 EUR |
Kostenstellen-bezeichnung geändert wegen Wochenmarkt Marktplatz Leonberg. Gebührenerhöhungen ab 01.07.2024. Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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57300002 – 33210000 Wochenmärkte Eltingen/Warmbronn/Höfingen/ Marktplatz Leonberg Benutzungsgebühren |
2024 |
9.000 EUR |
9.000 EUR |
Kostenstellen-bezeichnung geändert wegen Wochenmarkt Marktplatz Leonberg. Gebührenerhöhungen ab 01.07.2024. Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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28100004 – 33210000 Pferdemarkt Benutzungsgebühren |
2024 |
12.000 EUR |
12.000 EUR |
Pferdemarkt Februar 2024. Gebührenerhöhungen ab 01.07.2024, wirksam daher erst im Haushaltsjahr 2025. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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194,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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367,2 kB
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