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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Pforzheimer Straße;
Genehmigung der Ausführungsplanung und Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2023
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
- Der Ausführungsplanung zum Ausbau der Pforzheimer Straße, auf der Grundlage der Pläne des Büros Gauss Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, in 71108 Rottenburg a.N., vom 17.08.2023 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen nach vergaberechtlichen Grundlagen auszuschreiben und entsprechend den Wertgrenzen zu vergeben und umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit der SV 2022/341 wurde die Genehmigung der Entwurfsplanung beschlossen und der Auftrag erteilt, die Ausführungsplanung zu erstellen.
Diese Ausführungsplanung liegt zur Genehmigung vor, sie ist die Grundlage für die Massenermittlung des Leistungsbeschriebs. Die Bauleistungen werden in 2023 ausgeschrieben und ab dem Frühjahr 2024 umgesetzt.
In die Ausführungsplanung wurden alle Belange und Anregungen der Entwurfsplanung aufgenommen. Die Maßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt, die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibende wurden durch Infoveranstaltungen im Juli 2023 über die
Abwicklung der Bauarbeiten informiert.
Verkehrsanlagen/Tiefbau
Die Pforzheimer Straße in Höfingen zwischen der Straße am Schloßberg und der
Lachentorstraße wird ausgebaut
In diesem Zuge werden 5 Haltungen des Entwässerungskanals (190 Meter) ausgetauscht und aufgrund hydraulischer Überlastung auf DN 500 erhöht, in diesem Zuge werden ca. 40 Hausanschlüsse bis an die Grundstücksgrenze erneuert.
Die bestehende Wasserversorgungsleitung wird ausgewechselt bzw. durch ein Reliningverfahren saniert. Die Hydrantenschächte und Hausanschlussleitungen werden erneuert.
Die Leitung für die Stromversorgung wird erneuert. Für den geplanten Ausbau der Breitbandversorgung werden aktuell Gespräche geführt, falls diese bis zum Zeitpunkt der Ausführung kein Ergebnis bringen werden Kabelleerrohre verlegt.
Gemäß des Lärmaktionsplan Stufe 2, vom 01.03.2018 erfolgt der Einbau einer
lärmoptimierten Asphaltdeckschicht nach Vorbild der Straße „Am Schloßberg“.
Die Fahrbahnbreite wurde auf ein für Bus und Lkw verträgliches Maß von 6,00 m festgesetzt,
sodass die Gehwege etwas breiter werden. Im Bereich des Geb. Pforzheimer Str. 37 ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch die Treppenanlage nur eine Fahrbahnbreite von 5,60 m realisierbar. Diese ist für den Begegnungsfall Pkw-Lkw ausreichend, beim
Begegnungsfall Lkw-Lkw wird eine reduzierte Geschwindigkeit notwendig.
Für mehr Fußgängerfreundlichkeit und einen höheren stadtgestalterischen Anspruch, wird in
den Gehwegbereichen ein Betonpflaster vorgesehen.
Vor Geb. Pforzheimer Straße 44 und 46, sowie Lachentorstraße 1 werden Staudenbeete in den überbreiten Gehwegen angelegt.
Die an die Pforzheimer Straße angrenzenden Einmündungsbereiche der
Kirchstraße, Am Himmelsgärtle, Lachentorstraße und Sonnenstraße werden mit
Betonpflastersteinen belegt. In der baulichen Ausführung wird darauf geachtet, dass
die Belastungsklasse den Anforderungen an die Scherkräfte von Bus und Lkw genügen.
Durch die Pflastergestaltung im sogenannten „Fischgrätverband“, sowie die Einfassung
durch Bordsteine, wird sichergestellt, dass eine lange Haltbarkeit gewährleistet wird. Durch
die Pflastergestaltung wird die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf einen Bereich mit
Querungsbedarf durch Fußgänger gelenkt. Außerdem wirkt dies geschwindigkeits-
dämpfend, so dass die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800117201 Entwässerung; Kanalauswechslung Pforzheimer Straße |
2023 2024 |
500.000 0 |
0 590.000 |
Baukosten Der Finanzbedarf für das Jahr 2024 ist im Haus-haltsplanentwurf 2024 zu berücksichtigen. Der Betrag i.H. von 500.000,-€ aus 2023 ist neuzuveranschlagen. |
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754300057201 Straßenbau; Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße |
2023 2024 |
600.000 0 |
0 710.000 |
Baukosten Der Finanzbedarf für das Jahr 2024 ist im Haus-haltsplanentwurf 2024 zu berücksichtigen. Der Betrag i.H. von 600.000,-€ aus 2023 ist neuzuveranschlagen. |
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Wirtschaftsplan SWL |
2024 |
350.000 |
350.000 |
Baukosten |
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754300053201 Straßenbau; Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße |
2024 |
231.500 |
231.500 |
Es liegt ein Zuwendungsbescheid des RPS vom 02.02.2017 in Höhe von 231.500 € vor. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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65,6 kB
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