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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl des Gutachterausschusses bei der Stadt Leonberg, Bestellung der Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
- Gemäß § 2 der Gutachterausschussverordnung werden folgende Personen als
GutachterInnen für den Gutachterausschuss bei der Stadt Leonberg für die Amtsperiode vom 29.09.2023 bis 28.09.2027 bestellt:
Herr Udo Graßmeyer
Frau Gitte Hutter
Herr Jörg Langer
Frau Gabriele Ludmann
Herr Dr. Bernd Murschel
Herr Ottmar Pfitzenmaier
Herr Sebastian Schieckel
Herr Daniel Schwöbel
Herr Karsten Winter
Herr Philipp Wurtz
Als Vertreter/in des Finanzamtes:
Herr Giese
Frau Gutekunst
Frau Stauch
- Aus der Mitte der Bewerber werden folgende Kandidaten zum Vorsitzenden bzw.
stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses bestellt:
als Vorsitzender: Herr Udo Graßmeyer
als stellv. Vorsitzender: Herr Daniel Schwöbel
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sind bei den Gemeinden Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Gutachterausschusses endet mit Ablauf des 28.09.2023, folglich wird eine Neuwahl der GutachterInnen notwendig.
Begründung
Die Einrichtung bzw. Gewährleistung leistungsfähiger unabhängiger Gutachterausschüsse ist nach § 192 Abs. 1 BauGB eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Nach § 192 Abs. 3 BauGB sollen Personen zu Gutachtern bestellt werden, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Die notwendige Sachkunde liegt in erster Linie bei Architekten, Sachverständigen für Wertermittlungen und in der Immobilienbranche tätigen Personen vor. Sachkunde und Erfahrung, zumindest in einem oder mehreren Bereichen der Wertermittlung, sind damit zwingende Voraussetzung zur Mitgliedschaft im Gutachterausschuss.
Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten muss ein Bediensteter des für die Einheits-bewertung örtlich zuständigen Finanzamtes hinzugezogen werden.
Von Seiten der Verwaltung wurden alle Gruppierungen des Gemeinderates um Vorschläge von geeigneten Kandidaten für den Gutachterausschuss gebeten. Es wurden folgende Personen benannt:
- für die CDU Gabriele Ludmann
- für die Freien Wähler Jörg Langer
- für die Grünen Dr. Bernd Murschel
- für die SPD Ottmar Pfitzenmaier
- für die FDP Philipp Wurtz
- für VOLT Gitte Hutter
Aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Studiums, ihrer beruflichen Erfahrung, Weiterbildung und der bisherigen Mitarbeit im Gutachterausschuss verfügen Frau Ludmann, Frau Hutter und die Herren Langer, Dr. Murschel, Pfitzenmaier und Wurtz über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Darüber hinaus stellen sich, auf Vorschlag der Verwaltung, folgende Kandidaten zur Wahl:
- Udo Graßmeyer, Daniel Schwöbel, Karsten Winter (erneut zu bestellen)
- Sebastian Schieckel (neu zu bestellen)
Aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Studiums, ihrer beruflichen Erfahrung und der bisherigen Mitarbeit im Gutachterausschuss verfügen die Herren Graßmeyer, Schwöbel, Winter und Schieckel über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Das Finanzamt Leonberg hat Herrn Giese, Frau Gutekunst und Frau Stauch als VertreterInnen vorgeschlagen.
Vorsitz
Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung auf dem Sektor der Immobilienbewertung und der daraus erworbenen fachlichen Kompetenz, seiner aufgeschlossenen Art, seiner Motivation und seiner Offenheit im Hinblick auf innovative Umsetzungen eignet sich – nach Auffassung der Verwaltung – Herr Graßmeyer in besonderer Weise für die Weiterführung des Vorsitzes.
Für die Weiterführung der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden ist – nach Auffassung der Verwaltung – Herr Schwöbel geeignet. Er hat diese Funktion bereits seit 4 Jahren inne und hat in dieser Zeit seine Kompetenz sehr gut unter Beweis gestellt.
Beide Kandidaten sind zeitlich flexibel, so dass eine Verfügbarkeit, auch für kurzfristig anstehende Aufgaben, gewährleistet wäre.
