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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.07.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Sachverhalt
12100000 Statistik und Wahlen, 44210000 Aufw. f. ehrenamtl. u. sonst. Tätigkeit
Je Wahl entstehen Mehraufwendungen zwischen 65 und 70 Prozent.
Bei der Kommunalwahl 2024 erhöhen sich die Aufwendungen von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Bei anderen Wahlen erhöhen sich die Aufwendungen, auch abhängig von der jeweiligen Wahl, von etwa 18.500 Euro auf 31.500 Euro.
Sachverhalt
Im Jahr 2024 finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Für die Durchführung der Urnenwahl in den 21 Wahlbezirken und der Briefwahl in den 20 Briefwahlbezirken am Wahlsonntag und die Ermittlung der Wahlergebnisse und am Wahlsonntag sowie den beiden folgenden Tagen sind rund 500 ehrenamtliche Wahlhelfende erforderlich.
Die Gewinnung von Wahlhelfenden wird immer schwieriger und es werden hierfür auch neue Wege und Medien genutzt. Wir stehen hierbei in Konkurrenz zu den Städten und Gemeinden im Umland und treffen auf eine veränderte Gewichtung der Work-Life-Ballance. Deshalb spielt es zwischenzeitlich durchaus auch im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Rolle, welche Rahmenbedingungen gelten.
Ein Vergleich der Satzungen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aus unterschiedlichen Städten im Umland hat gezeigt, dass Leonberg mit der bisher geltenden Entschädigung für Wahlhelfende vergleichsweise niedrig liegt. Hier sollte Leonberg zumindest gleichziehen. Die vorgeschlagenen Pauschalbeträge würden dem Rechnung tragen. Zusätzlich kann hierdurch der zeitliche und personelle Aufwand für die Abrechnung der Entschädigungen erheblich reduziert werden.
Mögliche Mehrkosten für einzelne Wahlhelfende werden dadurch kompensiert, dass sich von den als Wahlhelfende eingesetzten Mitarbeiter*innen viele anstelle einer ehrenamtlichen Entschädigung für die Anrechnung des Wahldienstes als Arbeitszeit entscheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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