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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Dem periodischen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk, siehe Anlage 1) für den Zeitraum 2013 bis 2032 wird mit folgenden Einzelplanungen zugestimmt:

  1. einem vorgesehenen Holzeinschlag von 68.000 Festmetern auf einer Arbeitsfläche von 1.342 ha
  2. geplanten Verjüngungsmaßnahmen auf 107 ha, hiervon 31,1 ha (29 %) durch Naturverjüngung und 75,9 ha (71 %) durch Pflanzung.
  3. Jungbestandspflegemaßnahmen auf 256 ha.
  4. Wertästungen an 1.080 Bäumen.

2. Vom Bericht der Forstverwaltung zur Situation in den Wäldern der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.

4. Der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für einen stellvertretenden Revierleiter wird zugestimmt. Die Stelle ist in den Stellenplan 2024 aufzunehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Gemäß Landeswaldgesetz haben Kommunen ihren Waldbesitz planmäßig nach periodischen Betriebsplänen zu bewirtschaften. Als Grundlage für die jährlichen Betriebspläne wird in der Regel alle zehn Jahre eine Inventur durchgeführt sowie eine Neuplanung für den folgenden Forsteinrichtungszeitraum erstellt. Ziel ist die Pflege und Nutzung des Waldes entsprechend der Eigentümerzielsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen.

 

Diese Inventuren werden vom Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Forstdirektion, für ganz Baden-Württemberg durchgeführt. Für den Stadtwald Leonberg hat Forsteinrichter Thomas Lehn im Zeitraum von Januar 2022 bis März 2023 mit Unterstützung des Revierleiters ein neues Forsteinrichtungswerk erstellt. Wesentliche Ergebnisse sind der Holzvorrat, die in den nächsten Jahren mögliche Holznutzung sowie geplante Verjüngungs- und Pflegemaßnahmen.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die wichtigsten Zahlen der vorherigen Forsteinrichtung 2013 bis 2022 und der neuen Forsteinrichtung 2023 bis 2032 gegenüber:

 

 

Planung 2013-2022

Vollzug

2013-2022

Planung

2023-2032

Hiebsatz (Fm)

73.000

66.143

68.000

Durchforstungsfläche (ha)

1.202

1.018

1.342

Jungbestandspflege (ha)

256

235,2

214,8

Naturverjüngungen (ha)

69,2

20,6

31,1

Pflanzungen (ha)

29,9

13,3

75,9

Ästungen (Bäume)

2360

1566

1.080

 

Die Details können dem Forsteinrichtungswerk (siehe Anlage 1) entnommen werden.

 

Im Forsteinrichtungswerk sind die folgenden wesentlichen Aussagen enthalten:

 

  •                                                                                                                                                       Der Stadtwald hat insgesamt eine unausgewogene Ausstattung mit Standorten, wobei mehr als 41% der Böden als sogenannte Risiko- oder schlechte Standorte bezeichnet werden müssen. Der Holzzuwachs befindet sich auf einem noch befriedigendem Niveau.
    Mit dem neuen Hiebsatz wird ein Vorratsaufbau erreicht.
  •                                                                                                                                                       Die Wiederaufforstungen nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und Orkan Lothar im Jahr 1999 sind in der Zwischenzeit in der II. Altersklasse und prägen das Bild im Stadtwald zu fast 30 %. Neben notwendigen Pflegemaßnahmen sind hier bereits erste, wenn auch geringe Nutzungen möglich.
  •                                                                                                                                                       Die Verbissbelastung durch das Rehwild hat sich gegenüber der letzten Forsteinrichtung verbessert.
  •                                                                                                                                                       Die Grundsätze der naturnahen Waldwirtschaft werden berücksichtigt und das Alt- und Totholz-Konzept wird eingeführt. Dazu wurde eine Liste über potentielle Waldrefugien erstellt.
  •                                                                                                                                                       Der Forstbetrieb wird von 66 km verkehrssicherungspflichtigen Waldrändern entlang von Straßen, Freileitungen sowie Wohn- und Gartenhausgebieten geprägt.
  •                                                                                                                                                       Die vielen Belastungen und Nebenarbeiten im urbanen Raum, die nicht zum reinen Wirtschaftsbetrieb zählen, führen eher zu einem negativen finanziellen Betriebsergebnis.

Die Umsetzung der im Forsteinrichtungswerk festgelegten Maßnahmen erfolgen in jährlichen Betriebsplänen, welche vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

Die Verringerung des Holzeinschlages führt zu geringeren Einnahmen und Pflegedefiziten.

Eine Erhöhung des Holzeinschlages widerspricht dem im Landeswaldgesetz festgeschriebenem Prinzip der Nachhaltigkeit. Ebenso sind die Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen Teil dieser gesetzlichen Verpflichtung.

 

Für den Stadtwald sollte wieder eine Stelle für einen stellvertretenden Revierleiter (A11) eingerichtet werden.

 

Begründung:

 

Das Forstrevier Leonberg ist mit 1454 ha und rund 66 Kilometern verkehrssicherungspflichtigen Waldrändern für einen Revierleiter zu groß. Dies wird unter anderem im Forsteinrichtungswerk 2023 bis 2032 aufgeführt.

Vergleichbare Reviere im Großraum Stuttgart sind in der Regel unter 1.000 ha groß und die Überwachung der Verkehrssicherheit erfolgt durch zusätzliches Personal. Bis 2009 wurde der Stadtwald stets von mindestens zwei Revierleitern betreut. Waldpädagogikveranstaltungen, zum Beispiel für Schulen, konnten bereits seit vielen Jahren zeitbedingt nicht mehr angeboten werden, obwohl hier ein kontinuierlicher Bedarf besteht.

 

Durch die Folgen des Klimawandels und dem durch die Trockenheit bedingten vermehrten Absterben von Bäumen in verkehrssicherungspflichtigen Bereichen muss die Überwachung intensiviert werden. Die Umsetzung des Alt- und Totholz-Konzeptes schafft zusätzliches Arbeitsvolumen. Bei Abwesenheit ist für den Leiter des städtischen Forstbetriebes keine Vertretung vorhanden. Vertretungsregelungen mit benachbarten kommunalen Revierleitern in Notsituationen sind hierbei nicht ausreichend.

Die Komplexität eines urban geprägten Forstrevieres verlangt eine mehrjährige Einarbeitung, um die verschiedenen örtlichen Gegebenheiten kennenzulernen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu berücksichtigen, dass der diensthabende Revierleiter in einigen Jahren in den Ruhestand gehen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

X

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen werden in den jährlichen Haushaltsplänen bei der Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft abgebildet.

 

Die hohe Nachfrage nach Brennholz führt im Moment zu guten Holzerlösen auch bei konkurrierenden Sortimenten. Das Eichen-Wertholz wird weiterhin auf hohem Niveau gehandelt.

 

Durch die schrittweise Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien werden die Holzerträge mit der Zeit zurückgehen. Die Erhöhung der Klimaresilienz unseres Waldes, auch durch die Anpflanzung neuer Baumarten verursacht zusätzliche Kosten. Die Schaffung einer Stelle eines stellvertretenden Revierleiters (A11) verursacht weitere Kosten in Höhe von jährlich 60.000 EUR.

 

 

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Anlagen

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