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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht zum 30.06.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.07.2023
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum Berichtsdatum 30.06.2023 wird sich der im ordentlichen Ergebnis veranschlagte Fehlbetrag von -6,3 Mio. EUR in der Hochrechnung zum 31.12.2023 um über 7,9 Mio. EUR auf ein positives ordentliches Ergebnis von annähernd 1,7 Mio. EUR verbessern, das veranschlagte Gesamtergebnis verbessert sich ebenfalls um 7,9 Mio. EUR von rund -7,4 Mio. EUR auf fast 0,6 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum (01.01.2023 bis 30.06.2023) verringert sich die Verschuldung um fast 1,9 Mio. EUR von über 63,3 Mio. EUR auf rund 61,4 Mio. EUR. In der Hochrechnung zum 31.12.2023 ergibt sich eine Reduzierung des im Haushaltsplan 2023 prognostizierten Schuldenstands von rund 80,5 Mio. EUR auf annähernd 65 Mio. EUR.
2. Sachverhalt/Sachstand
Mit dem vorliegenden Finanzbericht zum 30.06.2023 informiert die Verwaltung zum einen über die bisherige Entwicklung des Haushaltsjahres 2023. Zum anderen erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten wesentlichen Veränderungen eine Hochrechnung zum 31.12.2023 und damit eine vorläufige Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2023. Um den Zeitplan für die Sitzungsrunde im Juli einhalten zu können, stammen die Auswertungen aus SAP zum Auswertungsstichtag 15.06.2023 und nicht 30.06.2023. Aus Erfahrung ergeben sich hierbei nur geringe Abweichungen im Ist, mit Ausnahme der Auszahlung der Gehälter und des Schuldendienstes.
Insgesamt ist in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und zu erwartenden Veränderungen von einer Verbesserung beim ordentlichen Ergebnis zum Jahresende um rund 7.943 TEUR auszugehen. Im Haushaltsplan ist ein Fehlbetrag von -6.265 TEUR veranschlagt, dieser verbessert sich zu einem positiven Ergebnis von über 1.678 TEUR. Beim Gesamtergebnis (ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis) ist auf Grund der Verbesserung um rund 7.943 TEUR eine Verbesserung des negativen Gesamtergebnisses auf ein positives Gesamtergebnis von rund 573 TEUR zu erwarten. Veranschlagt ist ein negatives Gesamtergebnis von knapp -7.370 TEUR. Die Verbesserung resultiert aus höheren Erträgen aus dem Anteil an der Einkommensteuer auf Grund der Abschlusszahlung 2022 und der Entwicklung der Gewerbesteuer (Vgl. Anlage 5, lfd. Nr. 5). Hierbei handelt es sich jedoch um Einmaleffekte, die sich auf die Finanzplanungsjahre durch höhere Umlagen negativ auswirken werden.
Die Änderungen beim ordentlichen Ergebnis wirken sich in voller Höhe auf die Finanzrechnung aus. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung fällt deshalb um rund 7.943 TEUR höher aus und steigt von geplant rund 4.014 TEUR auf über 11.957 TEUR an. Sehr positiv ist, dass dadurch die Kredittilgung mit 4.826 TEUR erwirtschaftet werden kann und sich eine Nettoinvestitionsrate von immerhin 7.131 TEUR ergibt.
Bei den Investitionsmaßnahmen ergeben sich auf Grund der vorliegenden Meldungen aus den Ämtern und Referaten insgesamt 47 Abweichungen (vgl. Anlage 6). Auch im laufenden Haushaltsjahr werden mit geringeren Auszahlungen außer- und überplanmäßige Auszahlungen finanziert.
Die Kreditaufnahme und damit der Anstieg der Nettoneuverschuldung entwickeln sich nach aktuellem Stand ebenfalls positiv. Ursächlich ist vor allem die Erhöhung des aus dem Ergebnishaushalt heraus erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschusses und der geringere Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit. Unter der Voraussetzung, dass die Entnahme aus der Liquidität in etwa gleich bleibt, ist eine Reduzierung der Neuverschuldung um 15.500 TEUR von geplant 22.000 TEUR auf 6.500 TEUR zu erwarten (vgl. 2.1.4).
2.1.1 Gesamtergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2023
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In Tausend EUR |
Plan 2023 |
Ergebnis zum Auswertungs-stichtag 15.06.2023 |
Hochrechnung zum 31.12.2023 |
|
Ordentliche Erträge |
165.172 |
75.919 |
170.885 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
-171.437 |
-69.238 |
-169.207 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-6.245 |
6.681 |
1.678 |
|
Sonderergebnis |
-1.105 |
1 |
-1.105 |
|
Gesamtergebnis |
-7.370 |
6.682 |
573 |
*Rechnerische Abweichungen um 1 TEUR ergeben sich auf Grund Aufrunden auf volle Tausend EUR.
Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum Auswertungsstichtag 15.06.2023 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung zum 30.06.2023“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 1). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse zum 30.06. des Haushaltsjahres 2022 und des laufenden Haushaltsjahres 2023.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2023 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2023“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 3). Die detaillierte Aufstellung der einzelnen voraussichtlichen Änderungen zum Jahresende ist der Anlage 5 „Ergebnisrechnung, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2023“ zu entnehmen.
In der Prognose ist von einer Verbesserung der ordentlichen Erträge um fast 5.713 TEUR und geringeren ordentlichen Aufwendungen von rund 2.230 TEUR auszugehen. Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 7.943 TEUR auf 1.678 TEUR, das Gesamtergebnis auf 573 TEUR.
2.1.2 Gesamtfinanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2023
|
In Tausend EUR |
Plan 2023 |
Ergebnis zum Auswertungs-stichtag 15.06.2023 |
Hochrechnung zum 31.12.2023 |
|
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
163.408 |
76.697 |
169.120 |
|
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
-159.393 |
-62.413 |
-157.163 |
|
Zahlungsmittel-überschuss/-bedarf |
4.014 |
14.285 |
11.957 |
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
12.574 |
1.020 |
12.346 |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-43.493 |
-4.152 |
-37.453 |
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-30.919 |
-3.132 |
-25.107 |
|
Kreditaufnahme |
22.000 |
0 |
6.500 |
|
Einzahlungen aus kurzfristigen Darlehen |
0 |
950 |
2.450 |
|
Auszahlungen für Kredittilgung |
-4.826 |
-1.897 |
-4.826 |
|
Auszahlungen für kurzfristige Darlehen |
0 |
-950 |
-950 |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
17.174 |
-1.897 |
3.174 |
*Rechnerische Abweichungen um 1 TEUR ergeben sich auf Grund Aufrunden auf volle Tausend EUR.
Die Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum Auswertungsstichtag 15.06.2023 ist in der Übersicht „Finanzrechnung zum 30.06.2023“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 2). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2022 und des laufenden Haushaltsjahres 2023, jeweils zum Stichtag 30.06., enthalten.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sinken im Berichtszeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 um rund 5.006 TEUR, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit fallen um rund 17.284 TEUR geringer aus. Dadurch erhöht sich der veranschlagte Zahlungsmittelüberschuss in diesem Zeitraum um 12.277 TEUR auf 14.285 TEUR. Zum Vorjahr fällt der Zahlungsmittelüberschuss zum Stichtag 30.06. sogar um 7.562 TEUR besser aus (Zahlungsmittelbedarf zum 30.06.2022: 6.723 TEUR).
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2023 ist in der Übersicht „Finanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2023“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 4).
In der Finanzrechnung wirken sich zum einen die Änderungen der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung aus. Die Veränderungen führen zu einem höheren oder geringeren Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung. Die vorliegende Hochrechnung geht von einer Erhöhung des Zahlungsmittelüberschusses um rund 7.943 TEUR von 4.014 TEUR auf fast 11.957 TEUR aus. Zum anderen wirken sich Änderungen bei den veranschlagten Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf die Finanzrechnung aus. Zum Auswertungsdatum wurden rund 4,2 Mio. EUR der veranschlagten 43,5 Mio. EUR an Investitionsauszahlungen getätigt.
Die Ein- und Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Stadt werden zum Jahresende unter der lfd. Nr. 33 „Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbare Vorgängen für Investitionen“ und lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ geführt.
Auf Grund des höheren Zahlungsmittelüberschusses, der Reduzierung des Finanzierungsbedarfs aus Investitionstätigkeit und der anhaltend guten Liquidität kann die Kreditaufnahme von geplant 22.000 TEUR auf voraussichtlich 6.500 TEUR gesenkt werden. Hierbei ist nach wie vor eine Entnahme aus der Liquidität von fast 10 Mio. EUR rechnerisch berücksichtigt. Dadurch sinkt auch die Nettoneuverschuldung um 15.500 TEUR ab auf 1.674 TEUR, veranschlagt ist im Haushaltsplan eine Nettoneuverschuldung von 17.174 TEUR.
2.1.3 Entwicklung der Liquidität, Stand der Liquiden Mittel in der Bilanz
Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2023 24.318.774 EUR
Stand der Liquiden Mittel zum 15.06.2023 29.777.230 EUR
Voraussichtlicher Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2023 19.801.967 EUR
Auf Grund des anhaltend hohen Kassenbestands wurde bei der Kreissparkasse Böblingen von der Stadtkasse am 06.04.2023 eine Festgeldanlage für 90 Tage über 5.000 TEUR zu einem Zinssatz in Höhe von 3,00 % angelegt. Es handelt sich dabei um eine Festgeldanlage nach der Dienstanweisung über die Anlegung von Kassenmitteln als Geschäft der laufenden Verwaltung in Zuständigkeit der Stadtkasse im Einvernehmen mit der Amtsleitung und keine Geldanlage gemäß dem Beschluss des Gemeinderats von 2022 (Vorlage 2022/182-01). Der Betrag unterliegt darüber hinaus der Einlagensicherung. Hierüber wurde bereits im Finanzbericht zum 31.03.2023 informiert.
2.1.4 Entwicklung des Schuldenstandes
Stand der Schulden zum 01.01.2023 63.323.763 EUR
Einzahlungen aus Kreditaufnahme 0 EUR
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten (IST) 1.897.038 EUR
Schuldenstand zum 15.06.2023 61.426.725 EUR
Die Auszahlungen für Kredite sind Teil der Finanzrechnung und in Anlage 2, lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ dargestellt.
Für Kreditzinsen wurden bis zum Auswertungsdatum 15.06. insgesamt 692 TEUR aufgewendet, diese sind Teil der Ergebnisrechnung und in Anlage 1, lfd. Nr. 16 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Stand der Schulden zum 01.01.2023 laut Haushaltsplan 63.323.763 EUR
voraussichtliche Einzahlungen aus Kreditaufnahme 6.500.000 EUR
voraussichtliche Auszahlungen zur Tilgung von Krediten -4.826.000 EUR
voraussichtlicher Stand der Schulden zum 31.12.2023 64.997.763 EUR
voraussichtliche Veränderung (Nettoneuverschuldung) 1.674.000 EUR
Der vorliegende Bericht beruht in den prognostizierten Abweichungen auf Berichten der Ämter und Referate an das Kämmereiamt zum Auswertungsdatum 15.06.2023.
Bereits bei der Haushaltsplanung war davon ausgegangen worden, dass die Erträge bei der Gewerbesteuer auf Grund nachgeholter Betriebsprüfungen und fehlenden Anpassungen bei den Vorauszahlungen wieder steigen werden. Die prognostizierte Erhöhung der Gewerbesteuererträge in 2023 sind als Nachwirkungen der Corona-Pandemie für 2023 ein positiver Effekt und doch gleichzeitig eine Belastung für die laufende Haushaltsplanung, da dies zu höheren Umlagen in 2025 führt.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Haushalt 2023 vom Gemeinderat am 31.01.2023 und nicht bereits im Vorjahr beschlossen wurde und nach Fertigstellung der Unterlagen dem Regierungspräsidium Stuttgart am 06.02.2023 vorgelegt wurde, die Genehmigung erfolgte am 06.04.2023. Hierdurch ist es, soweit die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung eingehalten werden, zu Verzögerungen bei der Bewirtschaftung gekommen. Wobei jedoch sowohl der laufende Betrieb als auch die Fortführung von Maßnahmen und insgesamt Unabweisbares nicht davon betroffen sind. Auf Grund der zeitlich langen vorläufigen Haushaltsführung, die erst Ende April geendet hat, werden sich im Laufe des Jahres sicherlich noch weitere Änderungen ergeben. Diesen unnötigen zeitlichen Verzögerungen kann nur mit konsequenter Disziplin bei der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff entgegengewirkt werden, so dass die Beschlussfassung wie geplant noch vor Weihnachten erfolgen kann und einer raschen Genehmigung nichts entgegensteht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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419 kB
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3
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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68 kB
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5
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(wie Dokument)
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114,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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199,9 kB
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