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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Überrechnung des allgemeinen Kanalisationsplans -AKP- für die Stadt Leonberg einschließlich der Teilorte.
Vergabe der Dienstleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.07.2023
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung des Vorhabens mit einem Gesamtkostenrahmen von
131.376,00 €/brutto in den Jahren 2023 bis 2028 wird zugestimmt.
- Der Beauftragung der Maßnahme Kanalnetzberechnung (Überrechnung allgemeiner Kanalisationsplan -AKP-) für die Stadt Leonberg einschließlich aller Teilorte an das Büro diem.baker GbR Ingenieure für Bautechnik, Ditzenbrunner Straße 4, 71254 Ditzingen, zu einem Bruttoangebotspreis von insgesamt 131.376,00 € wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Das Tiefbauamt ist verantwortlich für das Kanalnetz der Stadt Leonberg.
Eine hydraulische Überrechnung des gesamten Kanalnetzes hat das Ziel, Überlastungen und Engpässe im Netz zu lokalisieren und Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Ebenso wird durch eine Prognoserechnung unter Einbeziehung geplanter Neubaumaßnahmen und Nachverdichtung im Bestand die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes geprüft.
Zielgröße für den rechnerischen Nachweis von Entwässerungsnetzen ist nach Arbeitsblatt DWA-A 118 die Überstauhäufigkeit an den Schächten. Überstau am Schacht bedeutet, der Wasserstand liegt über der Geländeoberkante.
Dieser Nachweis ist nur mit einem hydrodynamischen Rechenmodell möglich.
Der Allgemeine Kanalisationsplan -AKP- wurde bisher in 6 Teilgebiete unterteilt. Diese Unterteilung wird beibehalten. Es ist geplant, pro Jahr ein Teilgebiet zu überrechnen. Die Maßnahme erstreckt sich damit vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2028.
Die letzte Berechnung ist nicht mehr aktuell.
Sie erfolgte in den folgenden Jahren:
- Leonberg 0 (Eltingen Einzugsgebiet RÜB Kirchbach) im Jahr 2003
- Leonberg I (Einzugsgebiet RÜB Clausenmühle) im Jahr 1999
Aktualisierung unter Berücksichtigung Krähwinkel-Nord, Neubau Rathaus und Bebauung Layhergelände im Jahr 2014
- Leonberg II (Ezach, Hertich) im Jahr 2000
- Leonberg III (Warmbronn und Silberberg) im Jahr 2002
- Leonberg IV (Ramtel, Gartenstadt, Haldengebiet) im Jahr 2002
- Leonberg V (Höfingen, Gebersheim) im Jahr 2005
Die Überrechnung aller Gebiete wurde mit dem hydrodynamischen Niederschlags-Abfluss-Modell Hystem-Extran erbracht.
Die neue Überrechnung wurde in der Angebotsaufforderung mit demselben Programm und denselben spezifischen Eingangsparametern zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse damals und heute gefordert.
Hinzugekommen sind seit der letzten Überrechnung ca. 20 km neue Kanäle unter anderem durch Erschließungsgebiete wie Ezach III, Leo-West, Ob dem Mühlweg, Hinter Erlen und Krähwinkel-Süd, sowie durch Neubau von Stauraumkanälen und Kanalauswechslungen.
Es wird derzeit von einer Gesamtlänge des Kanalnetzes von ca. 230 km ausgegangen.
Neu geplante Gebiete aus den aktuellen Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen wie z. B. Hinter den Gärten werden mit einem geschätzten Abfluss berücksichtigt. Gebietsverdichtungen gehen ebenfalls in die Berechnung ein.
Die Berechnung erfolgt mit einem im Arbeitsblatt DWA-A118 empfohlenen Modellregen, der mit den neuesten Regendaten des Deutschen Wetterdienstes DWD für die Stadt Leonberg abgeglichen wird.
Zudem werden Sanierungsvorschläge für Bereiche mit stark überstauten Schächten mit den Prioritäten zeitnah (< 5 Jahre), mittelfristig (5-10 Jahre) und langfristig erstellt, die dann mit den Planungen anderer Versorgungsträger und des Straßenbaus abgeglichen werden können.
Es wird im Gegensatz zu der bisherigen AKP-Berechnung unter Bewertung des Gefährdungspotentials auch eine Prüfung der Überflutungssicherheit für Bereiche mit großer Überstaumenge erstellt.
Vergabe der Fachplanungsleistung.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Ingenieurleistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2
UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung 3 geeignete
Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen
angefragt. Alle 3 Büros haben daraufhin form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Tiefbauamt sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt.
Nach Prüfung und Wertung wird vorgeschlagen, dem wirtschaftlichsten Angebot des Büro diem.baker GbR Ingenieure für Bautechnik, Ditzenbrunner Straße 4, 71254 Ditzingen, mit einer Angebotssumme von 131.376,00 €/brutto den Zuschlag zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2023 |
800.000 |
21.896 |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 veranschlagt. |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2024 |
700.000 |
21.896 |
Der Finanzbedarf ist für das Haushaltsjahr 2024 zu berücksichtigen. |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2025 |
700.000 |
21.896 |
Der Finanzbedarf ist für das Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen. |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2026 |
700.000 |
21.896 |
Der Finanzbedarf ist für das Haushaltsjahr 2026 zu berücksichtigen. |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2027 |
800.000 |
21.896 |
Der Finanzbedarf ist für das Haushaltsjahr 2027 zu berücksichtigen. |
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53800002 - 42120000 ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
2028 |
0 |
21.896 |
Der Finanzbedarf ist für das Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen. |
