Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendplatz Stadtpark - Errichtung von Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten - Beauftragung von Nachtragsangeboten des Gewerkes Garten- und Landschaftsbauarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.07.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.07.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Auf Initiative des Jugendausschusses wurden durch das Büro LUZ Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen Planungen für die Gestaltung eines Jugendplatzes im Stadtpark durchgeführt.
Folgende Stationen sollen auf der festgelegten Parkfläche errichtet werden und gemeinsam
den Jugendplatz bilden:
- Himmelsschaukel (Hochschaukel)
- Calisthenics-Anlage (Sportgeräte im Freien für Eigengewichtsübungen)
- 2 Aufenthaltsstationen mit Sitzmöbeln, davon eine mit Grillstelle und Überdachung
- Station in Modularbauweise („Container“)
Mit der Sitzungsvorlage 2020/269 wurde dem Gemeinderat grundsätzlich die Maßnahme
und der Standort für die Realisierung des Jugendplatzes vorgestellt und am 02.02.2021 genehmigt. Ebenso wurde dabei der Beauftragung des Büros LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH für die erforderlichen Planungsleistungen auf Basis der HOAI zugestimmt.
Mit Genehmigung des Gesamtmaßnahme (Vorlage 2020/269) wurden im Haushaltsplan 2022 Gesamtkosten i. H. v. 600.000 € für die Realisierung des Jugendplatzes in den Jahren 2020-2022 veranschlagt (je 200.000 € in 2020, 2021 und 2022). Die Nachforderungen und einzuhaltenden Vorgaben zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung konnten im ursprünglichen Zeitrahmen nicht umgesetzt werden. Es erfolgte in diesem Zeitraum jedoch keine Mittelübertragung und es wurde keine Verpflichtungsermächtigung beantragt. Die mit der Vorlage 2022/402 dargestellte Kostenfortschreibung liegt innerhalb der veranschlagten Haushaltsmittel.
Förderprogramm
Da der Jugendplatz im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Stadtpark/ Reiterstation“
liegt, wurde über die STEG ein Förderantrag beim Regierungspräsidium
Stuttgart gestellt. Darüber erfolgte am 20.04.2022 ein positiver Bescheid: Die Module Himmesschaukeln, die zwei Aufenthaltsstationen und die Calisthenics-Anlage sind zu 100 % zuwendungsfähig. Die Station in Modularbauweise („Container“) ist zu 30 % zuwendungsfähig.
Beauftragung der Nachtragsangebote NA 01 und NA 02 der Fa. Karl Walker GmbH
Die Beauftragung des Gewerkes Garten-und Landschaftsbauarbeiten erfolgte mit Vorlage 2022/402 zum Angebotspreis von 282.482,28 € brutto an die Fa. Karl Walker GmbH, Calwer Str. 76, 71063 Sindelfingen.
Das Nachtragsangebot NA 01 umfasst die Ausbildung einer wasserdichten Aluwanne für die Überdachung des Sitzplatzes und schließt mit Kosten in Höhe von 7.359,97 € brutto ab.
Das Nachtragsangebot NA 02 umfasst die Errichtung und den Rückbau einer Baustraße, die aufgrund der Witterung und des völlig durchnässten Bodens notwendig war und schließt mit Kosten in Höhe von 2.144,29 € brutto.
Durch das Büro LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH wurde die Prüfung und Wertung der vorliegenden Nachtragsangebote vorgenommen.
Die Nachtragsangebot stellen sich unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte als wirtschaftlich und annehmbar dar.
Kostensituation:
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Durch die zusätzlichen Leistungen der Nachtragsangebote NA 01 und NA 02 erhöht sich die aktuelle Auftragssumme für das Gewerk Garten- und Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 282.482,28 € brutto um 9.504,26 € (brutto) auf 291.986,54 € (brutto).
|
|
Aktuelle Auftragssumme (ggf. inkl. Nachträgen) |
Neue Auftragssumme (brutto) |
-Mehr / +Minderkosten (brutto) |
|
Garten- und Landschaftsbauarbeiten |
282.482,28 € |
291.986,54 € |
- 9.504,26 € |
Kostenfortschreibung
Die aktuelle Kostendarstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
736200067001 Jugendplatz |
2020 |
200.000 |
57.597,75 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.
|
|
736200067001 Jugendplatz |
2021 |
200.000 |
25.836,13 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.
|
|
736200067001 Jugendplatz |
2022 |
200.000 |
16.898 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.
|
|
736200067001 Jugendplatz |
2023 |
377.000 |
377.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
382,8 kB
|
