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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Kenntnisnahme
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27.06.2023
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Kenntnisnahme
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28.06.2023
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Kenntnisnahme
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26.06.2023
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.07.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
2. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im
Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2023 in Kraft. Die
Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2022 tritt am
31.08.2023 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
A. Betreuungsgebühren
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.
„Die Refinanzierung der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile, Trägeranteile und Elternbeteiligung vor. Im Jahr 2020 fielen laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung an.
Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst.
Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.
Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent.“
*Aus dem Rundschreiben Nr. R 40907/2023 des Städtetags vom 05.05.2023
Gebührenübersicht
1. Gebühren für den Hort an der Schule
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule.
a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 396,00 EUR 421,00 EUR
2. Kind 346,00 EUR 371,00 EUR
3. Kind 296,00 EUR 321,00 EUR
4. Kind 246,00 EUR 271,00 EUR
213,00 EUR 231,00 EUR (Mindestgebühr)
b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 323,00 EUR 342,00 EUR
2. Kind 273,00 EUR 292,00 EUR
3. Kind 223,00 EUR 242,00 EUR
4. Kind 213,00 EUR 231,00 EUR (Mindestgebühr)
c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der
Schule“
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 328,00 EUR 348,00 EUR
2. Kind 278,00 EUR 298,00 EUR
3. Kind 228,00 EUR 248,00 EUR
4. Kind 213,00 EUR 231,00 EUR (Mindestgebühr)
2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der
flexiblen Nachmittagsbetreuung
Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.
Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.
Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 1,73 EUR 1,88 stündlich
bei 2 Kindern 1,30 EUR 1,41 stündlich/Kind
bei 3 Kindern 0,86 EUR 0,93 stündlich/Kind
ab 4 Kindern 0,43 EUR 0,47 stündlich/Kind
3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule
10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule
Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Stundensatz 1,73 EUR 1,88
Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15
EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von 11,40 EUR/Kind.
Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können, werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
Kostendeckung
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt. Durch die Anlage wird deutlich, dass die Platzkosten in der Schulkindbetreuung annähernd gleichbleibend sind.
Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:
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Gesamt |
Pro Platz (bei durchschnittlicher Betriebsdauer von 81,85h/Monat) |
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Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr |
2.911.453
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2.456 |
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- Elternbeiträge |
589.200 |
698 |
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= Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg |
2.322.253 |
1.758 |
In obiger Berechnung wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 28,42 % erreicht. Zu beachten ist, dass der Hort im Spitalhof und die übrigen Schulen gemeinsam betrachtet wurden.
Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 5. Mai 2023 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Gesamtelternbeirat ist darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände vornimmt. Es erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 15. Juni 2023 im Vorfeld der Beschlussfassung.
Eine Vorabinformation an alle Eltern ist aus technischen Gründen (keine Informationsapp vorhanden) nicht möglich. Im Übrigen ist der Empfängerkreis noch nicht absehbar, da die Anmeldungen zur Schulkindbetreuung noch nicht abgeschlossen und erfasst sind.
Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden derzeit mit der Pressestelle geplant.
B. Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Schulmensen
Ab dem 01.09.2022 wurde in der Vorlage 2022/207 der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2023 |
875.800 |
902.800 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 27.000 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2023. |
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Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2024 |
902.074 |
957.838 |
Die höheren Erträge berücksichtigen die Steigerung um 8,5% und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge. |
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Kostenstellen 31800000 Teilhabepass Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche |
2023 |
80.000 |
80.000 |
Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen. |
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Kostenstellen 31800000 Teilhabepass Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche |
2024 |
80.000 |
80.000 |
Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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224,8 kB
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