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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagsverpflegung für die Mensa der Marie-Curie-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.07.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
- Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung „Betrieb der Mensa an der Marie-Curie-Schule" über den Zeitraum vom 11.09.2023 bis 12.09.2025 erhält das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schwaigern.
- Die Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 11.09.2026 bzw.10.09.2027 ist vorgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Qualitätskontrolle der Mittagsverpflegung vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zeitraum vom 11.09.2023 bis 12.09.2025 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 11.09.2026 bzw. 10.09.2027 erhalten die Kinder der Marie-Curie-Schule eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.
Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 120.000 Portionen liegen, davon ca. 80.000 Portionen für Grundschüler plus etwa 40.000 Portionen für Schulkinder Sekundarstufe.
Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.
Insgesamt 7 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital.
Zum Eröffnungstermin am 11.05.2023 um 11:00 Uhr lagen drei Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung des Angebots vorgenommen.
Zwei Angebote entsprechen den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.
Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Auftraggeber entscheidet nach den folgenden Kriterien über den Zuschlag:
- Preis 50 % (50 Punkte)
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Qualitätskonzept 50 %
- davon Speisequalität 50 % (25 Punkte)
- und Qualitätsmanagementkonzept 50 % (25 Punkte)
Um diese Angaben nach prüfbaren Kriterien auszuwerten, wurden Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt.
Der Essenspreis liegt bei 4,39 Euro brutto pro Portion für Grundschulkinder und bei 4,76 Euro brutto für Schulkinder der Sekundarstufe 1. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 277.140,70 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.
Lehrkräfte bezahlen 4,95 Euro brutto pro Essensportion. Dieser Preis ist für die Auswertung des Angebots nicht relevant, da er nicht vom Träger subventioniert wird. Er dient lediglich der Information.
Die Abrechnung des Essenspreises mit den Sorgeberechtigten erfolgt durch den Auftragnehmer mittels eines bargeldlosen Buchungssystems. Dieser schließt mit den Sorgeberechtigten der Schulkinder einen Vertrag über die Abrechnung des Eigenanteils von derzeit 4,00 Euro pro Essensportion sowie über Bestellungen und Stornierungen von Mittagsmahlzeiten ab. Dieser Eigenanteil belastet den städtischen Haushalt nicht. Den Differenzbetrag in Höhe von 0,39 Euro (Grundschüler) bzw. 0,76 Euro (Sekundarstufe 1) pro Essensportion, der die Personalkosten des Bieters abdeckt, wird von der Stadt Leonberg getragen.
Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH produziert die Menükomponenten im Cook & Freeze-Verfahren, d. h. die Anlieferung erfolgt als Tiefkühlkomponenten einmal wöchentlich.
Die Marie-Curie-Schule ist mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung in einem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill oder Cook Freeze) eingerichtet.
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Hofmann Catering-Service GmbH,
Adelbert-Hofmann-Straße 6, 97944 Boxberg-Schweigern den Zuschlag für die Dienstleistung "Betrieb der Mensa an der Marie-Curie-Schule" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 277.140,70 EUR über den Zeitraum vom 11.09.2023 bis 12.09.2025 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 11.09.2026 bzw. 10.09.2027 den Zuschlag zu erteilen.
Die Verwaltung führt in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Qualitätskontrolle der Mittagsverpflegung in Absprache mit den Einrichtungsleitungen durch.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 21100051 Marie-Curie-Schule |
2023 |
65.460 |
27.000 |
Laufende Ausgaben für den Mensabetrieb. Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet. |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 21100051 Marie-Curie-Schule |
2024 |
65.460 |
20.000 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 21100051 Marie-Curie-Schule |
2025 |
65.460 |
26.000 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. Bis September 2025 Preisbindung und dann Essenspreiserhöhung durch den Caterer möglich* Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 21100051 Marie-Curie-Schule |
2026
2027 |
65.460
0 |
35.000
35.000 |
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten in Höhe von 4,00 Euro wird direkt mit dem Cateringunternehmen verrechnet. Der Haushalt wird ausschließlich durch den Differenzbetrag belastet. Die erforderlichen Mittel werden in den entsprechenden Haushaltsplanentwürfen veranschlagt. |
* Essenspreiserhöhung kann auf Grundlage des aktuellen Verbraucherpreisindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen.
