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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Von der aktuellen Entwurfsplanung des Wohnungsbaus neben dem Erweiterungsbau des Kinderhauses Kunterbunt wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die voraussichtlichen Gesamtkosten, auf der Grundlage der Kostenberechnung, für den Wohnungsbau werden genehmigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Bauleistungen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch das Ausschreibungsergebnis die Kostenberechnung eingehalten und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Leonberg (siehe Sitzungsvorlagen 2018/062 bzw. 2019/025) wurde den Gremien der Bedarf an zusätzlich benötigten Betreuungsplätzen in Höfingen dargestellt.

 

Die Erweiterung vom Kinderhaus Kunterbunt um drei weitere Gruppen inkl. der Umsetzung der Anträge aus dem Ortschaftsrat (u.A. Schaffung von Wohnraum, etc. - siehe Vorlagen 2018/279, -001, -002, und -003) führten zu grob geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 3.900.000.- EUR.  

 

Aufgrund des Auftragswertes für die Objektplanung musste ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung ‚Objektplanung Gebäude‘ durchgeführt werden (siehe Sitzungsvorlage 2019/273).

 

Das Architekturbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstr. 70a in 70176 Stuttgart ging als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus. Der der Beauftragung der ‚Objektplanung Gebäude‘ durch dieses Büro wurde mit der Sitzungsvorlage 2020/362 zugestimmt.

 

Mit der Sitzungsvorlage 2021/032 wurde der Beauftragung weiterer erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen zugestimmt.

 

Im Raumprogramm zum VgV-Verfahren zur Erweiterung des Kinderhaus Kunterbunt

waren zusätzlich zur Kindergartennutzung 3 Kleinwohnungen gefordert.

Das Konzept von Schlude Ströhle Richter Architekten schlug vor, diese vom Kinderhaus getrennt, separat auf dem verbleibenden Grundstück, östlich des bestehenden Fußweges
zu realisieren. Dadurch kann der Fußweg entsprechend dem bisherigen Verlauf
beibehalten werden (siehe Sitzungsvorlage 2021/214).

Das verbleibende Grundstück dient bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus als Baustelleneinrichtungsfläche.

 

Um den Bauantrag für das Kinderhaus schnellstmöglich einreichen zu können wurde, auch auf Beschluss des Ortschaftsrats Höfingen, die Planung für die Erweiterung priorisiert.

 

 

Genehmigungsverfahren

 

Der zwischenzeitlich erarbeitete Vorentwurf für das Wohngebäude wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt mehrfach überarbeitet, auch um die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume erhalten zu können.

 

Der überarbeitete Vorentwurf diente als Grundlage für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens da der vorhandene, nicht qualifizierte Bebauungsplan, aus dem Jahr 1960 datiert.

 

Mit der Vorlage 2023/020 wurden die Gremien über neue baurechtliche Regelungen im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetztes in Kenntnis gesetzt. Die Durchführung soll nun nach dem neuen Befreiungstatbestand § 31 Abs. 3 BauGB erfolgen. Demnach wird nach erteilter Baugenehmigung für das Wohnbauvorhaben das Bebauungsplanverfahren eingestellt und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Der Bauantrag kann somit unmittelbar eingereicht werden, wird dann nach § 31 Abs. 3 BauGB behandelt und muss seine Zustimmung durch die Gremien erfahren.

 

  

Baubeschreibung

 

Es wird ein einfacher, zweigeschossiger Baukörper in ökologischer Holzbauweise
mit zwei 2-Zimmerwohnungen im OG und einer 3-Zimmerwohnung im EG vorgeschlagen.
Auf ein Untergeschoss wird aus Kostengründen verzichtet.  Der Baukörper wird so auf dem
Grundstück platziert, dass die schützenswerten Bäume erhalten werden können und sich
das Gebäude harmonisch in den Grünraum einfügt. Erschlossen werden die
Wohnungen vom Fußweg. Die notwendigen Stellplätze können an der Ulmenstraße
realisiert werden.

 

Die Grundrisse sind funktional und bieten ein hohes Maß an räumlicher Atmosphäre
mit attraktivem Blick ins Grüne. Balkone werden durch bodentiefe Fenster mit
Geländern kompensiert. Das Gebäude erhält- wie schon die Erweiterung des
Kinderhauses- eine vorpatinierte Naturholzfassade und ist auch im Innern durch
das Sichtbarlassen von Decken- und Wandflächen als Holzhaus erlebbar.
Die Erdgeschosswohnung ist barrierefrei.     

 

Als technischer Standard wird eine energieeffiziente Wärmepumpe in Zusammenhang
mit einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach vorgesehen. Ansonsten
wird ein einfacher, aber dennoch solider Standard angestrebt.

 

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird eine Modulbauweise mit vorgefertigten
Holzelementen vorgeschlagen. Dies hätte auch den Vorteil einer verkürzten Bauzeit.

 

 

Kostenübersicht (alle Werte brutto)

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfspläne wurden die folgenden Kosten für die Wohnbebauung errechnet:

 

KG 200 - Herrichten und Erschliessen:      ca. 15.000 EUR

KG 300 – Bauwerk - Baukonstruktion:           ca. 477.000 EUR

KG 400 – Bauwerk - Technische Anlagen:           ca. 156.000 EUR

KG 500 - Aussenanlagen:               ca. 70.000 EUR

KG 700 - Baunebenkosten:                     ca. 179.500 EUR

 

Gesamtkosten für das Wohngebäude                    ca. 897.500 EUR

 

Im Zuge der Genehmigung der Erweiterung vom Kinderhaus Kunterbunt (siehe Vorlage 2021/214) wurden Grobkosten für den Wohnungsbau, auf der Grundlage der damaligen Entwurfsplanung, von 640.000 EUR geschätzt.

Die Kosten wurden damals über den Baupreisindex, Stand: 4. Quartal/2020, ermittelt. Der Baupreisindex betrug zum damaligen Zeitpunkt 115,6.

 

Der aktuelle Baupreisindex, Stand: 1. Quartal/2023, beträgt 158,9 und liegt somit über 43,3% über dem der damaligen Kostenschätzung zugrundeliegenden Index.

 

Zum Vergleich: In der Vergangenheit betrug die Steigerung des Baupreisindex für den gleichen Zeitraum noch ca. 5% (Baupreisindex 3. Quartal/2018: 110,6 – Baupreisindex 4. Quartal/2020: 115.6).  

 

 

Förderprogramme

 

Aktuell wird geprüft ob und welche Förderprogramme gegebenenfalls in Frage komme und in Anspruch genommen werden können.

 

 

Ablauf

 

Das Baugesuch soll im Juli 2023 eingereicht werden, im Anschluss erfolgt die Ausführungsplanung. Die Bauleistungen sollenn ab Herbst 2023 ausgeschrieben werden können. Mit den Rohbauarbeiten soll Anfang 2024 begonnen werden und die Maßnahme soll spätestens Ende 2024 abgeschlossen sein. 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

 

 

 

 

 

2018

230.000

27.500

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.

 

2019

300.000

11.640

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen.

 

2020

100.000

3.239

Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen

 

2021

1.000.000

179.309

Der geringere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Projektablaufs und wird im HH-Plan 2022 neu veranschlagt.

 

2022

2.485.000

1.438.559

Der geringere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Projektablaufs und wird im HH-Plan 2022 neu veranschlagt.

 

2023

1.395.766

1.914.722

Im HH-Plan 2023 ist ein Finanzbedarf in Höhe von 1.395.766 € veranschlagt.

Der um 518.956 € höhere Finanzbedarf resultiert überwiegend aus der Verschiebung des Projektablaufs.

Die Deckung erfolgt aus dem Investitionsauftrag 712600017201 Feuerwehr Höfingen Umbaumaßnahmen

712600017201

Feuerwehr Höfingen

Umbaumaßnahmen

 

2023

1.300.000

518.956

Deckungsvorschlag für die überplanmäßige Auszahlung für die Erweiterung vom Kinderhaus Kunterbunt

 

2024

700.000

700.000

Der Finanzbedarf wird im HH-Plan-Entwurf 2024 veranschlagt

 

2025

200.000

200.000

Der Finanzbedarf wird im HH-Plan-Entwurf 2024 veranschlagt

 

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Anlagen

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