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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2023/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Höfingen - Energetische Sanierung - Gebäudehülle - Vergabe Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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28.06.2023
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.07.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
- Der stufenweisen Beauftragung des Architekturbüros Kilian und Partner PartGmbB, Johannesstr. 23, 70176 Stuttgart, auf der Basis der HOAI für die erforderliche Objektplanung (hier: „Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
- Um die Planung der Maßnahme schnellstmöglich anfangen zu können wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Fachplanung (hier: „Technische Ausrüstung“) im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den geeignetsten Bewerber zu vergeben
- Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird den Gremien Anfang 2024 zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Mit der Sitzungsvorlage 2022/280 wurde der sanierungsbedürftige Zustand der Gebäudehülle (Hauptgebäude) in den Gremien vorgestellt. Aufgrund dessen wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.10.2022 einer Sanierung der gesamten Gebäudehülle (inkl. WDVS - Putzfassade) zugestimmt.
Beauftragung Objektplanung „Gebäude“ (VgV-Verfahren)
Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten-, Ingenieur und Beraterleistungen vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-für öffentliche Auftraggeber überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es in einem ersten Schritt eines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Auswahl der Objektplanung „Gebäude“.
Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit
vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den
geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV). Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der Ausschreibung gemeinsam mit dem beauftragten Büro Klotz und Dressel GmbH Teilnahmebedingungen, wie u.a. auch die Festlegung der Honorarzone gemäß HOAI, erstellt.
Mit Auftragsbekanntmachung vom 08.02.2023 wurde die Objektplanungsleistung „Gebäude“ europaweit ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 08.03.2023, 10:00 Uhr sind 15
Teilnahmeanträge eingegangen. Die Prüfung und Wertung erfolgte durch das Büro Klotz und Dressel GmbH auf der Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen. Es wurden daraufhin 5 Büros mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch am 09.05.2023 eingeladen. Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die Präsentationen bewertet.
Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m. §127 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ergibt sich die im Sachvortrag näher zu erläuternde
Rangfolge.
Das Architekturbüro Kilian und Partner PartGmbB, Johannesstraße 23, 70176 Stuttgart, geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem VgV-Verfahren hervor.
Beauftragung Fachplanung „Technische Ausrüstung“
Um eine mögliche Förderschädlichkeit zu vermeiden wurde auch für die Vergabe der Elektroplanungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) eingeleitet.
Anmerkung: Dies resultierend, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Sie wendet sich damit gegen die bisher übliche Vorgehensweise – für die Berechnung des Auftragswertes – einer getrennten Betrachtung der einzelnen Fachdisziplinen. Die Kommission ist der Auffassung, die Auftragswerte der verschiedenen Fachdisziplinen müssten zusammengefasst werden, wenn die Leistungen der einzelnen Fachdisziplinen eine einheitliche bauliche Anlage beträfen und sie somit in einem Funktionszusammenhang stünden. Aus diesen Gründen seien deren Entgelte nicht getrennt mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen, sondern aufzusummieren.
Mit Auftragsbekanntmachung vom 21.04.2023 wurde die Fachplanung europaweit ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 22.05.2023 um 09:00 Uhr war kein Angebot eingegangen.
Zur Vergabe der benötigten Fachplanung an einen geeigneten Bewerber, soll nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Um mit den Bauarbeiten spätestens in den Sommerferien 2024 beginnen zu können, müssen die erforderlichen Planungs-und Beratungsleistungen frühestmöglich beauftragt werden um somit mit den notwendigen planerischen Leistungen zeitnah beginnen zu können. Um evtl. zeitliche Verzögerungen zu vermeiden sowie den geplanten Terminplan halten zu können, soll die Verwaltung daher ermächtigt werden, die notwendigen Planer- und Beraterleistungen im Rahmen von Verhandlungsverfahren an geeignete Bewerber zu vergeben.
Weitere Schritte
- Q3 / 2023: Beauftragung der Objektplanung „Gebäude“ sowie Fachplanung „Technische Ausrüstung – Elektro“ sowie weitere notwendige Planungsleistungen.
- Anfang Q1 / 2024 Vorstellung der Planung inkl. Kostenschätzung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme.
- Q3 / 2024: Beginn Baumaßnahme
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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721100157201 GS Höfingen - Energetische Sanierung – Gebäudehülle |
2022 |
230.000 |
11.131 |
Der Finanzbedarf entspricht den Auszahlungen im Jahr 2022. |
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2023 |
200.000 |
200.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen. |
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2024 |
1.650.000 |
900.000 |
Der geringere Finanzbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektablaufs und wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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2025 |
1.235.000 |
1.550.000 |
Der geänderte Finanzbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektablaufs und wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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2026 |
90.000 |
500.000 |
Der geänderte Finanzbedarf resultiert aus der Anpassung des Projektablaufs und wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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2027 |
0 |
43.869 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
Für die Sanierung können Fördermittel beantragt werden. Diese können nur in einer späteren Planungsphase beziffert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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387,2 kB
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