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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.

2.  Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im

Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2023 in Kraft. Die

Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2022 tritt am

31.08.2023 außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

A. Betreuungsgebühren

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.

 

„Die Refinanzierung der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile, Trägeranteile und Elternbeteiligung vor. Im Jahr 2020 fielen laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung an.

 

Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.

 

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.

 

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent.“

*Aus dem Rundschreiben Nr. R 40907/2023 des Städtetags vom 05.05.2023

 

Gebührenübersicht

 

1. Gebühren für den Hort an der Schule

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule.

 

a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   396,00 EUR   421,00 EUR

2. Kind   346,00 EUR   371,00 EUR

3. Kind   296,00 EUR   321,00 EUR 

4. Kind   246,00 EUR   271,00 EUR

213,00 EUR  231,00 EUR (Mindestgebühr)

 


b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   323,00 EUR   342,00 EUR

2. Kind   273,00 EUR   292,00 EUR 

3. Kind   223,00 EUR   242,00 EUR

4. Kind   213,00 EUR   231,00 EUR (Mindestgebühr)

 

c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der

Schule“

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   328,00 EUR   348,00 EUR

2. Kind   278,00 EUR   298,00 EUR

3. Kind   228,00 EUR   248,00 EUR

4. Kind   213,00 EUR   231,00 EUR (Mindestgebühr)

 

2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der

flexiblen Nachmittagsbetreuung

Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.

 

Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.

 

Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   1,73 EUR   1,88 stündlich

bei 2 Kindern   1,30 EUR   1,41 stündlich/Kind

bei 3 Kindern   0,86 EUR   0,93 stündlich/Kind

ab 4 Kindern   0,43 EUR   0,47 stündlich/Kind

 

3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule

10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule

 

Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Stundensatz   1,73 EUR   1,88

 

Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15

EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von 11,40 EUR/Kind.

 

Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können, werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

 

 

 

Kostendeckung

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt. Durch die Anlage wird deutlich, dass die Platzkosten in der Schulkindbetreuung annähernd gleichbleibend sind.

 

Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Pro Platz (bei durchschnittlicher Betriebsdauer von 81,85h/Monat)

Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr

2.911.453

 

2.456

- Elternbeiträge

589.200

698

= Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg

2.322.253

1.758

 

In obiger Berechnung wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 28,42 % erreicht. Zu beachten ist, dass der Hort im Spitalhof und die übrigen Schulen gemeinsam betrachtet wurden.

 

Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 5. Mai 2023 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Gesamtelternbeirat ist darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine jährliche Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände vornimmt. Es erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 15. Juni 2023 im Vorfeld der Beschlussfassung.  

 

Eine Vorabinformation an alle Eltern ist aus technischen Gründen (keine Informationsapp vorhanden) nicht möglich. Im Übrigen ist der Empfängerkreis noch nicht absehbar, da die Anmeldungen zur Schulkindbetreuung noch nicht abgeschlossen und erfasst sind.

 

Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden derzeit mit der Pressestelle geplant.

 

B. Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Schulmensen

Ab dem 01.09.2022 wurde in der Vorlage 2022/207 der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und

ähnliche Entgelte

2023

875.800

902.800

Die Erträge erhöhen sich um ca. 27.000 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2023.

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und

ähnliche Entgelte

2024

902.074

957.838

Die höheren Erträge

berücksichtigen die

Steigerung um 8,5% und

die möglichen

Auswirkungen durch die

gestaffelten

Ermäßigungen und Zuschläge.

Kostenstellen 31800000

Teilhabepass

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

2023

80.000

80.000

Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen.

Kostenstellen 31800000

Teilhabepass

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

2024

80.000

80.000

Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen.

 

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Anlagen

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