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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Kenntnisnahme
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27.06.2023
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Kenntnisnahme
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28.06.2023
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Kenntnisnahme
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26.06.2023
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.07.2023
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
2. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2023 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2022 tritt am 31.08.2023 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg,
der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich
auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.
Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in
einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe
Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch
steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem
Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der
Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen
zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge
pauschal um 8,5% Prozent.
Ziele der Vorlage sind:
- Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene,
- Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von
Kindertageseinrichtungen,
- Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung,
- Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen,
- Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).
Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den
Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von
unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Wie
bisher sind die empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von
Kindertageseinrichtungen jedoch nicht bindend. Für sonstige Angebotsformen (insbes. die
Ganztagsbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.
Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere Elternbeiträge festzulegen. In Leonberg wird
bisher die Empfehlung für Regel-Vö-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jährigen
Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung
als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die
Beitragssätze für Krippen und Ganztagsbetreuungsangebote sowie die damit
zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am
Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge
ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in
Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der
Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein
Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und
im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der
Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in
Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010
umgesetzt.
Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der
Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im
selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18.
Lebensjahres berücksichtigt werden.
Gebührenübersicht
1. Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)
Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in
den späten Nachmittag mit Verpflegung.
a) Monatliche Benutzungsgebühr mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 587,00 EUR 636,00 EUR
2. Kind 537,00 EUR 586,00 EUR
3. Kind 487,00 EUR 536,00 EUR
4. Kind 437,00 EUR 486,00 EUR
b) Monatliche Benutzungsgebühr für die verkürzte Kinderkrippe mit einem Zeitfenster
von 8 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 465,50 EUR 505,00 EUR
2. Kind 415,50 EUR 455,00 EUR
3. Kind 365,50 EUR 405,00 EUR
ab dem 4. Kind 350,00 EUR 380,00 EUR (Mindestgebühr)
2. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnunqszeit für Kinder bis zum vollendeten 3.
Lebensjahr (bis zu 5 1/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren
Nachmittagen)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 254,00 EUR 276,00 EUR
bei 2 Kindern 198,00 EUR 214,00 EUR
bei 3 Kindern 132,00 EUR 144,00 EUR
ab 4 Kindern 44,00 EUR 48,00 EUR
3. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres
bis zum Schuleintritt (so genannter „Reqelkindergarten"; bis zu 51/2 Stunden am
Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 127,00 EUR 138,00 EUR
bei 2 Kindern 99,00 EUR 107,00 EUR
bei 3 Kindern 66,00 EUR 72,00 EUR
ab 4 Kindern 22,00 EUR 24,00 EUR
4. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
(durchgehend 6 Stunden am Vormittag)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 317,50 EUR 345,00 EUR
bei 2 Kindern 247,50 EUR 267,50 EUR
bei 3 Kindern 165,00 EUR 180,00 EUR
ab 4 Kindern 55.00 EUR 60,00 EUR
5. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis
zum Schuleintritt
a) VÖ 6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 159,00 EUR 172,00 EUR
bei 2 Kindern 124,00 EUR 134,50 EUR
bei 3 Kindern 82,50 EUR 89,50 EUR
ab 4 Kindern 27,50 EUR 30,00 EUR
b) VÖ Plus, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag plus einzelne
Nachmittage
Je nach Einrichtung ist es möglich, bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens oder die Ausweitung der Randzeiten in
Anspruch zu nehmen. Die zusammenhängende Betreuungszeit von 6 Stunden soll dabei
nicht überschritten werden.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 186,00 EUR 201,00 EUR
bei 2 Kindern 143,50 EUR 156,00 EUR
bei 3 Kindern 96,00 EUR 104,00 EUR
ab 4 Kindern 32,00 EUR 35,00 EUR
c) VÖ 7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr
bis 14.00 Uhr
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
Bei 1 Kind 204,00 EUR 221,00 EUR
bei 2 Kindern 157,00 EUR 170,00 EUR
bei 3 Kindern 104,50 EUR 113,00 EUR
ab 4 Kindern 35,00 EUR 38,00 EUR
6. Gebühren für die Ganztagsbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres
a) Betreuungsangebot mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 inkl. Verpflegung
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im
selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 444,00 EUR 481,00 EUR
2. Kind 394,00 EUR 431,00 EUR
3. Kind 344,00 EUR 381,00 EUR
4. Kind 294,00 EUR 331,00 EUR
b) Verkürzte Ganztagsbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl.
Verpflegung
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im
selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
01.09.2022 01.09.2023
1. Kind 354,00 EUR 384,00 EUR
2. Kind 304,00 EUR 334,00 EUR
3. Kind 254,00 EUR 284,00 EUR
ab dem 4. Kind 242,00 EUR 262,00 EUR (Mindestgebühr)
Kostendeckung
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2j dargestellt.
Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:
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Gesamt |
Pro Platz |
|
Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr |
25.229.703 |
21.693 |
|
- Elternbeiträge |
3.620.200 |
3.112 |
|
= Deckungsbeitrag Stadt Leonberg |
21.609.503 |
18.581 |
Die durchschnittlichen Gebühren decken rechnerisch 14,35 % der Kosten im Bereich der Kinderbetreuung. Das angestrebte Ziel vom Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung zu erreichen, wird in Leonberg nicht erreicht.
Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 5. Mai 2023 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. In der gemeinsamen Trägerrunde am 9. Mai 2023 mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen in Leonberg wurde die geplante Gebührenerhöhung bekannt gegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Der Gesamtelternbeirat wurde im Rahmen der Konferenz zur Angebotsplanung am 11. Mai 2023 darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen vornimmt. In der Konferenz zur Angebotsplanung ist der Gesamtelternbeirat mit 3 Sitzen vertreten. Zudem erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 14. Juni 2023 im Vorfeld der Beschlussfassung.
Ebenfalls eine Vorabinformation über die geplante Gebührenerhöhung erfolgte Mitte Juni an die Eltern mittels der in allen Einrichtungen genutzten Info-Apps. Die kirchlichen Träger werden gebeten diese Information ebenfalls an die Eltern weiterzugeben.
Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen neuen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden derzeit mit der Pressestelle geplant.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge |
2023 |
3.090.200 |
3.177.700 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 87.500 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2023. |
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Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge |
2024 |
3.144.700 |
3.411.000 |
Die höheren Erträge berücksichtigten die Steigerung um 8,5 % und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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