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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.

 

2.  Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2023 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2022 tritt am 31.08.2023 außer Kraft.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg,

der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich

auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.

Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in

einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe

Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch

steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem

Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der

Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen

zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge

pauschal um 8,5% Prozent.

 

Ziele der Vorlage sind:

 

  • Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene,
  • Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von

Kindertageseinrichtungen,

  • Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung,
  • Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen,
  • Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).

 

Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den

Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von

unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Wie

bisher sind die empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von

Kindertageseinrichtungen jedoch nicht bindend. Für sonstige Angebotsformen (insbes. die

Ganztagsbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.

Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere Elternbeiträge festzulegen. In Leonberg wird

bisher die Empfehlung für Regel-Vö-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jährigen

Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung

als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die

Beitragssätze für Krippen und Ganztagsbetreuungsangebote sowie die damit

zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am

Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge

ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in

Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der

Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein

Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und

im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der

Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in

Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010

umgesetzt.

 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der

Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im

selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18.

Lebensjahres berücksichtigt werden.

 

Gebührenübersicht

 

1. Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)

 

Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in

den späten Nachmittag mit Verpflegung.

 

a) Monatliche Benutzungsgebühr mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   587,00 EUR  636,00 EUR

2. Kind   537,00 EUR  586,00 EUR

3. Kind   487,00 EUR  536,00 EUR

4. Kind   437,00 EUR  486,00 EUR

 

b) Monatliche Benutzungsgebühr für die verkürzte Kinderkrippe mit einem Zeitfenster

von 8 Stunden 30 Minuten

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   465,50 EUR  505,00 EUR

2. Kind   415,50 EUR  455,00 EUR

3. Kind   365,50 EUR  405,00 EUR

ab dem 4. Kind  350,00 EUR   380,00 EUR (Mindestgebühr)

 

2. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnunqszeit für Kinder bis zum vollendeten 3.

Lebensjahr (bis zu 5 1/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren

Nachmittagen)

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   254,00 EUR  276,00 EUR

bei 2 Kindern   198,00 EUR  214,00 EUR

bei 3 Kindern   132,00 EUR  144,00 EUR

ab 4 Kindern     44,00 EUR    48,00 EUR

 

3. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres

bis zum Schuleintritt (so genannter „Reqelkindergarten"; bis zu 51/2 Stunden am

Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   127,00 EUR  138,00 EUR

bei 2 Kindern     99,00 EUR  107,00 EUR

bei 3 Kindern     66,00 EUR    72,00 EUR

ab 4 Kindern     22,00 EUR    24,00 EUR

 

 

4. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

(durchgehend 6 Stunden am Vormittag)

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

        01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   317,50 EUR  345,00 EUR

bei 2 Kindern   247,50 EUR  267,50 EUR

bei 3 Kindern   165,00 EUR  180,00 EUR

ab 4 Kindern     55.00 EUR    60,00 EUR

 

5. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis

zum Schuleintritt

 

a) VÖ 6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   159,00 EUR  172,00 EUR

bei 2 Kindern   124,00 EUR  134,50 EUR

bei 3 Kindern     82,50 EUR    89,50 EUR

ab 4 Kindern     27,50 EUR    30,00 EUR

 

b) VÖ Plus, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag plus einzelne

Nachmittage

 

Je nach Einrichtung ist es möglich, bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens oder die Ausweitung der Randzeiten in

Anspruch zu nehmen. Die zusammenhängende Betreuungszeit von 6 Stunden soll dabei

nicht überschritten werden.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   186,00 EUR  201,00 EUR

bei 2 Kindern   143,50 EUR  156,00 EUR

bei 3 Kindern     96,00 EUR  104,00 EUR

ab 4 Kindern     32,00 EUR    35,00 EUR

 

c) VÖ 7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr

bis 14.00 Uhr

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

Bei 1 Kind   204,00 EUR  221,00 EUR

bei 2 Kindern   157,00 EUR  170,00 EUR

bei 3 Kindern   104,50 EUR  113,00 EUR

ab 4 Kindern     35,00 EUR    38,00 EUR

 

6. Gebühren für die Ganztagsbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres

 

a) Betreuungsangebot mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 inkl. Verpflegung

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im

selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   444,00 EUR  481,00 EUR

2. Kind   394,00 EUR  431,00 EUR

3. Kind   344,00 EUR  381,00 EUR

4. Kind   294,00 EUR  331,00 EUR

 

b) Verkürzte Ganztagsbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl.

Verpflegung

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im

selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

01.09.2022   01.09.2023

1. Kind   354,00 EUR  384,00 EUR

2. Kind   304,00 EUR  334,00 EUR

3. Kind   254,00 EUR  284,00 EUR

ab dem 4. Kind  242,00 EUR   262,00 EUR (Mindestgebühr)

 

 

Kostendeckung

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2j dargestellt.

 

Der Deckungsbeitrag der Stadt Leonberg auf Grundlage der Bedarfsplanung (2023/074) stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Pro Platz

Durchschnittliche Platzkosten (unter Berücksichtigung von Landes- und Bundeszuschüssen) pro Jahr

25.229.703

21.693

- Elternbeiträge

3.620.200

3.112

= Deckungsbeitrag Stadt Leonberg

21.609.503

18.581

 

Die durchschnittlichen Gebühren decken rechnerisch 14,35 % der Kosten im Bereich der Kinderbetreuung. Das angestrebte Ziel vom Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung zu erreichen, wird in Leonberg nicht erreicht.

 

Die Empfehlung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge wurde am 5. Mai 2023 von den Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg veröffentlicht. In der gemeinsamen Trägerrunde am 9. Mai 2023 mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen in Leonberg wurde die geplante Gebührenerhöhung bekannt gegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Der Gesamtelternbeirat wurde im Rahmen der Konferenz zur Angebotsplanung am 11. Mai 2023 darüber informiert, dass die Stadt Leonberg eine Anpassung der Elternbeiträge analog zu den gemeinsamen Empfehlungen vornimmt. In der Konferenz zur Angebotsplanung ist der Gesamtelternbeirat mit 3 Sitzen vertreten. Zudem erfolgte eine Vorabinformation über die geplante Gebührenanpassung an den Gesamtelternbeirat am 14. Juni 2023 im Vorfeld der Beschlussfassung.

 

Ebenfalls eine Vorabinformation über die geplante Gebührenerhöhung erfolgte Mitte Juni an die Eltern mittels der in allen Einrichtungen genutzten Info-Apps. Die kirchlichen Träger werden gebeten diese Information ebenfalls an die Eltern weiterzugeben.

 

Nach Beschluss wird die neue Gebührensatzung als öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt den Eltern / Bürger*innen gegenüber kommuniziert. Außerdem erhalten die Eltern zeitnah einen neuen Gebührenbescheid, der sich auf die neue Satzung bezieht und die neuen Gebühren ausweist. Weitere Veröffentlichungen werden derzeit mit der Pressestelle geplant.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische

Kindertageseinrichtungen

Sachkonten

33210000 und 33220000

Benutzungsgebühren

und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge

2023

3.090.200

3.177.700

Die Erträge erhöhen sich um ca. 87.500 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2023.

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische

Kindertageseinrichtungen

Sachkonten

33210000 und 33220000

Benutzungsgebühren

und ähnliche Entgelte, Elternbeiträge

2024

3.144.700

3.411.000

Die höheren Erträge

berücksichtigten die

Steigerung um 8,5 % und

die möglichen

Auswirkungen durch die

gestaffelten

Ermäßigungen und

Zuschläge.

 

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Anlagen

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