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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Boulderblock wird im nordöstlichen Bereich der Alten BAB-Trasse aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Zuständigkeit die Arbeiten des ersten Abschnitts (Fundamente) in 2023 zu vergeben.
  2. Die außerplanmäßige Auszahlung in 2023, für den ersten Abschnitt, i. H. von 15.000,- EUR auf dem Investivauftrag 755100067002 Alte Autobahntrasse Boulderblock wird genehmigt
  3. Der Deckungsvorschlag aus dem Investivauftrag 755100067001 Alte Autobahntrasse Neustrukturierung i. H. von 15.000,- EUR wird genehmigt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe zur Beschaffung und Montage des Boulderblocks in 2023, im Rahmen der Zuständigkeit, vorzunehmen. Die Umsetzung erfolgt in 2024. Die notwendigen Finanzmittel i. H. von 111.000,- EUR sind im HH 2024 zu veranschlagen.
  5. Der Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe des Boulderblocks aus dem Investivauftrag 754100467101 Carl-Zeiss-Straße wird genehmigt.
  6. Die notwendigen Finanzmittel für den Unterhalt und die Kontrolle des Boulderblocks sind in den Folgejahren bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit Beschluss vom 27.09.2022 (siehe SV 2022/315) wurde die Verwaltung beauftragt, für die Planung und den Bau eines Boulderblocks im nordöstlichen Bereich der Alten BAB-Trasse/ südlich vom Brombeerweg einen Förderantrag (Kofinanzierung) im Rahmen des Landschaftsparkprogramms des Verbands Region Stuttgart zu stellen.

 

Mit Beschluss vom 10.01.2023 (siehe Anlage 1 zu TOP Ö3, Investitionsschwerpunkte Priorisierungsliste GM_TBA) wurde die Beschaffung und Montage des Boulderblocks auf 2025 verschoben.

 

Am 26.01.2023 wurde vom Verband Region Stuttgart eine Kofinanzierung in Höhe von maximal 52.500 EUR in Aussicht gestellt. Dies entspricht dem höchst möglichen Förderbetrag von 50% der zuschussfähigen Kosten, der im vergangenen Jahr dem Haushaltsplanentwurf 2023 zugrunde gelegt wurde. Der Projektzeitraum läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2025. Um den genehmigten Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Projekt im Laufe des Jahres 2023 begonnen und bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Andernfalls erlischt der städtische Anspruch auf die Fördersumme.

Hierzu wird von beiden Seiten ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Realisierung des Projektes innerhalb der Förderperiode abgeschlossen.

 

Um das Vorhaben doch noch unter Inanspruchnahme des bewilligten Zuschusses umzusetzen schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:

 

  • Die zuständigen Gremien bewilligen den vorgezogenen Bau des Boulderblocks von 2025 auf 2023/2024
  • Die Verwaltung schreibt die Leistungen zur Beschaffung und Montage des Boulderblocks innerhalb des geschätzten Kostenrahmens ( 126.000,- EUR) öffentlich aus (die Herstellung und Lieferung des Boulderblocks beträgt ca. 1 Jahr)
  • Beginn des ersten Bauabschnitts im Herbst 2023 mit Erstellung des Fundaments bzw. vorbereitenden Maßnahmen der Fundamentfläche
  • vsl. Fertigstellung des Baus des Boulderblocks Sommer 2025, feierliche Eröffnung gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart

 

Mit den vorbereitenden Maßnahmen der Fundamentfläche bzw. der Legung des Fundaments im Herbst 2023 werden die ersten Schritte zur Realisierung der Baumaßnahme umgesetzt. Somit sind die Anforderungen zur Inanspruchnahme des Zuschusses erfüllt. 

 

Die weiteren Kosten für den Bau des Boulderblocks in Höhe von 111.000 EUR (Gesamtkosten 126.000 EUR) sind im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

 

Betriebs- und Unterhaltskosten

 

Analog der Kontrolle von Spielplätzen erfolgt eine wöchentliche visuelle Routinekontrolle des Boulderblocks, alle 1-3 Monate eine detaillierte Inspektion sowie eine jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige externe Firma, bspw. TÜV Süd. Der Verein würde die visuelle Routinekontrolle mit unterstützen sowie die Pflege der Anlage, aus versicherungstechnischen Gründen ist aber keine weitere Unterstützung durch den Verein möglich. Eine spezielle Reinigung der Griffe regelmäßig mittels Ultraschall ist notwendig, da diese speckig werden und man abrutschen könnte.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

755100063001

Alte BAB-Trasse, Zuschuss Verband Region Stuttgart

2023

52.500

 

12.500

In Aussicht gestellter  Zuschuss Verband Region Stuttgart

755100067002

Alte Autobahntrasse Boulderblock

2023

 

0

 

15.000

 

 

außerplanmäßige Ausgabe

755100067001

Alte Autobahntrasse Neustrukturierung

2023

175.000

15.000

Deckungsvorschlag

 

755100067002

Alte Autobahntrasse Boulderblock

2023 VE

 

0

 

111.000

Die Verpflichtungs-ermächtigung erfolgt aus der Deckung durch

Nichtinanspruchnahme

der Verpflichtungs-ermächtigung aus der Maßnahme:

754100467101 Carl-Zeiss-Straße

754100467101

Carl-Zeiss-Straße

2023

VE

 

3.200.000

 

111.000

Deckung der

außerplanmäßigen

Verpflichtungs-ermächtigung.

755100063001

Alte BAB-Trasse, Zuschuss

Verband Region Stuttgart

2024

40.000

40.000

In Aussicht gestellter Zuschuss Verband Region Stuttgart

75100067002

Alte Autobahntrasse Neustrukturierung

2024

0

111.000

Der Finanzbedarf wird im 

Haushaltsplan 2024 veranschlagt

42120000

Sachkonto

55100002

Kostenstelle

Spielplätze etc. 

2024 ff

0

2.350

Kosten für Betrieb und Unterhalt. 

Wartung und 

Reparaturen durch 

externe Dienstleister.

Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

42910000

Sachkonto

55100002

Kostenstelle

Spielplätze etc.

2024  ff

0

5.200

BBH Leistungen. Wöchentliche Kontrolle ggf. umstecken der Kletterrouten durch den BBH. Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

 

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Anlagen

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