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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Hauptsammlers
Information zum Sachstand der Maßnahme (Stand März 2023)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.03.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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04.04.2023
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Beschlussvorschlag
- Vom Rechnungsstand der derzeitigen Baukosten für die Maßnahme „Sanierung des Hauptsammlers“ in Höhe von 312.917,50 € brutto und damit dem Erreichen der Auftragssumme wird Kenntnis genommen.
- Die Sanierungsarbeiten werden fortgesetzt.
- Die Auftragssumme in Höhe von 312.917,50 € brutto der Fa. Rohr-Fuchs Rohrreinigungs GmbH, Jacob-Brodbeck-Str. 14, 70794 Filderstadt, erhöht sich um 90.380,50 € brutto auf insgesamt 403.352 € und wird genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Grundlage der Vorlage 2019/016 wurde am 28.03.2023 die Fa. Rohr-Fuchs Rohrreinigungs GmbH, Jacob-Brodbeck-Str. 14, 70794 Filderstadt, mit der Sanierung des Hauptsammlers in geschlossener Bauweise beauftragt.
Mit den Ingenieurleistungen nach HOAI wurde am 21.11.2018 das Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Str. 30, 72108 Rottenburg, beauftragt.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung von insgesamt 77 Haltungen in Leonberg und unterhalb von Höfingen mit einer Gesamtlänge von 2.920,90 m in geschlossener Bauweise. Bisher wurden 67 Haltungen mit einer Länge von 2.599,60 m saniert.
10 Haltungen im Bereich Mühlstraße, Gewann Stegwiesen, Am Wäschbach und Felsgartenstraße mit einer Länge von 321,30 m sind noch zu sanieren.
Pro Bereich werden ca. 2 bis 3 Tage veranschlagt. Die Sanierung kann nur bei Trockenwetter erfolgen, die Regenüberlaufbecken werden tageweise eingestaut, und das ankommende Abwasser muss von einer Haltung zur nächsten umgepumpt werden.
Grundlage der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten war die TV-Befahrung vom April 2018. Bei dieser Befahrung wurden massive Wurzeleinwüchse festgestellt, auch gab es Haltungen, bei denen dadurch nur eine teilweise Befahrung möglich war.
Im März 2020 wurden aufgrund eines akuten Rückstaus und der damit verbundenen Gefahr, dass Abwasser in den Vorfluter gelangt, in einem Noteinsatz im Gewann Stegwiesen Wurzelwerke entfernt, um wieder einen Durchfluss zu gewährleisten. Alleine diese Maßnahme hat einen großen Mehraufwand verursacht.
Die Fa. Rohr-Fuchs arbeitet zurzeit nicht.
Die Schlussrechnung ist noch nicht eingereicht. Die von der Fa. Rohr-Fuchs vorgelegten Abschlagsrechnungen wurden vom Büro Gauss und vom Tiefbauamt geprüft. Als letzte Abschlagsrechnung wurde die 6. AZ vorgelegt. Es wurde außerdem nach Rücksprache mit Fa. Rohr-Fuchs und Büro Gauss eine geschätzte Summe für die noch fehlende Schlussrechnung angesetzt, um den fehlenden Mittelbedarf berechnen zu können. Diese Summe kann sich eventuell noch erhöhen.
Mit den vorliegenden geprüften und ausbezahlten Abschlagsrechnungen in Höhe von 312.917,50 € brutto und der geschätzten Endsumme von 403.352,00 € brutto ergeben sich Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme in Höhe von 90.380,50 €. Dies entspricht einer Überschreitung der Auftragssumme um 28,9 %.
Hauptgrund für die zusätzlichen Baukosten sind Mehraufwendungen durch Wurzeleinwüchse und Ablagerungen an den Muffen. Hier wird angenommen, dass zur Abdichtung der Muffen zusätzliche Edelstahlmanschetten nach vorherigem Abfräsen der Ablagerungen eingebaut werden müssen. Dies betrifft hauptsächlich den Bereich Gewann Stegwiesen.
Dargestellt sind nur die Hauptmassen der zusätzlichen Baukosten:
Pos. Menge EP in € GP in €
1.3.50 Fräsarbeiten f. Inliner 40 Std 280 11.200
2.3.20 Fräsarbeiten Ablagerung 50 Std 280 14.000
2.4.30 Manschetten DN 600 10 St 610 6.100
2.4.60 Manschetten DN 800 11 St 1.050 11.550
2.4.70 Manschetten DN 900 20 St 1.100 22.000
3.2.10 Fräsroboter 20 Std 150 3.000
3.2.50 Inlineranlage 6 Std 250 1.500
3.2.60 Handsanierungsanlage 55 Std 120 6.600
Summe netto 75.950,00
Summe brutto 90.380,50
Nach Genehmigung der Erhöhung der Auftragssumme können die Sanierungsarbeiten nach Freigabe des Haushaltsplans 2023 fortgesetzt werden.
Das Tiefbauamt befürwortet die Genehmigung der Erhöhung der Auftragssumme, da eine komplette Sanierung, die auch die Sanierung der 10 fehlenden Haltungen beinhaltet, Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Hauptsammlers ist.
Bei einer Beendigung der Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt, mit dem Erreichen der Auftragssumme und ohne die restlichen Haltungen zu sanieren, würde die Gefahr in Kauf genommen, dass durch den vorhandenen Wurzeleinwuchs und durch die undichten Muffen ständig Abwasser austritt oder durch Überstau sogar Abwasser in größerer Menge in die Glems gelangt und Umweltschäden verursacht.
Die Alternative zum Beschlussvorschlag 2 wäre, die Sanierungsarbeiten ohne die Sanierung der restlichen Haltungen mit Inkaufnahme eines Abwasseraustritts einzustellen und die Maßnahme schlusszurechnen.
