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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vom Rechnungsstand der derzeitigen Baukosten für die Maßnahme „Sanierung des Hauptsammlers“ in Höhe von 312.917,50 € brutto und damit dem Erreichen der Auftragssumme wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Sanierungsarbeiten werden fortgesetzt.

 

  1. Die Auftragssumme in Höhe von 312.917,50 € brutto der Fa. Rohr-Fuchs Rohrreinigungs GmbH, Jacob-Brodbeck-Str. 14, 70794 Filderstadt, erhöht sich um 90.380,50 € brutto auf insgesamt 403.352 € und wird genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Auf der Grundlage der Vorlage 2019/016 wurde am 28.03.2023 die Fa. Rohr-Fuchs Rohrreinigungs GmbH, Jacob-Brodbeck-Str. 14, 70794 Filderstadt, mit der Sanierung des Hauptsammlers in geschlossener Bauweise beauftragt.

Mit den Ingenieurleistungen nach HOAI wurde am 21.11.2018 das Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Str. 30, 72108 Rottenburg, beauftragt.

 

Die Maßnahme umfasst die Sanierung von insgesamt 77 Haltungen in Leonberg und unterhalb von Höfingen mit einer Gesamtlänge von 2.920,90 m in geschlossener Bauweise. Bisher wurden 67 Haltungen mit einer Länge von 2.599,60 m saniert.

10 Haltungen im Bereich Mühlstraße, Gewann Stegwiesen, Am Wäschbach und Felsgartenstraße mit einer Länge von 321,30 m sind noch zu sanieren.

Pro Bereich werden ca. 2 bis 3 Tage veranschlagt. Die Sanierung kann nur bei Trockenwetter erfolgen, die Regenüberlaufbecken werden tageweise eingestaut, und das ankommende Abwasser muss von einer Haltung zur nächsten umgepumpt werden.

 

Grundlage der Ausschreibung der Sanierungsarbeiten war die TV-Befahrung vom April 2018. Bei dieser Befahrung wurden massive Wurzeleinwüchse festgestellt, auch gab es Haltungen, bei denen dadurch nur eine teilweise Befahrung möglich war.

Im März 2020 wurden aufgrund eines akuten Rückstaus und der damit verbundenen Gefahr, dass Abwasser in den Vorfluter gelangt, in einem Noteinsatz im Gewann Stegwiesen Wurzelwerke entfernt, um wieder einen Durchfluss zu gewährleisten. Alleine diese Maßnahme hat einen großen Mehraufwand verursacht.

 

Die Fa. Rohr-Fuchs arbeitet zurzeit nicht.

 

Die Schlussrechnung ist noch nicht eingereicht. Die von der Fa. Rohr-Fuchs vorgelegten Abschlagsrechnungen wurden vom Büro Gauss und vom Tiefbauamt geprüft. Als letzte Abschlagsrechnung wurde die 6. AZ vorgelegt. Es wurde außerdem nach Rücksprache mit Fa. Rohr-Fuchs und Büro Gauss eine geschätzte Summe für die noch fehlende Schlussrechnung angesetzt, um den fehlenden Mittelbedarf berechnen zu können. Diese Summe kann sich eventuell noch erhöhen.

Mit den vorliegenden geprüften und ausbezahlten Abschlagsrechnungen in Höhe von 312.917,50 € brutto und der geschätzten Endsumme von 403.352,00 € brutto ergeben sich Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme in Höhe von 90.380,50 €. Dies entspricht einer Überschreitung der Auftragssumme um 28,9 %.

 

Hauptgrund für die zusätzlichen Baukosten sind Mehraufwendungen durch Wurzeleinwüchse und Ablagerungen an den Muffen. Hier wird angenommen, dass zur Abdichtung der Muffen zusätzliche Edelstahlmanschetten nach vorherigem Abfräsen der Ablagerungen eingebaut werden müssen. Dies betrifft hauptsächlich den Bereich Gewann Stegwiesen.

 

Dargestellt sind nur die Hauptmassen der zusätzlichen Baukosten:

 

Pos.     Menge  EP in € GP in €

 

1.3.50 Fräsarbeiten f. Inliner  40 Std     280  11.200

2.3.20 Fräsarbeiten Ablagerung 50 Std     280  14.000

2.4.30 Manschetten DN 600  10 St     610    6.100

2.4.60 Manschetten DN 800  11 St  1.050  11.550

2.4.70 Manschetten DN 900  20 St  1.100  22.000

3.2.10 Fräsroboter   20 Std     150    3.000

3.2.50 Inlineranlage     6 Std     250    1.500

3.2.60 Handsanierungsanlage     55 Std         120        6.600

 

Summe netto        75.950,00

Summe brutto       90.380,50

 

Nach Genehmigung der Erhöhung der Auftragssumme können die Sanierungsarbeiten nach Freigabe des Haushaltsplans 2023 fortgesetzt werden.

Das Tiefbauamt befürwortet die Genehmigung der Erhöhung der Auftragssumme, da eine komplette Sanierung, die auch die Sanierung der 10 fehlenden Haltungen beinhaltet, Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Hauptsammlers ist.

 

 

Bei einer Beendigung der Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt, mit dem Erreichen der Auftragssumme und ohne die restlichen Haltungen zu sanieren, würde die Gefahr in Kauf genommen, dass durch den vorhandenen Wurzeleinwuchs und durch die undichten Muffen ständig Abwasser austritt oder durch Überstau sogar Abwasser in größerer Menge in die Glems gelangt und Umweltschäden verursacht.

 

Die Alternative zum Beschlussvorschlag 2 wäre, die Sanierungsarbeiten ohne die Sanierung der restlichen Haltungen mit Inkaufnahme eines Abwasseraustritts einzustellen und die Maßnahme schlusszurechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

53800002 – 42120000

ABW Sammler – Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens

2023

800.000,00

90.380,50

Maßnahme wird 2023 abgeschlossen

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt

 

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