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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vom 20.12.2022 von Praxl+Partner GmbH, Filderstadt werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung zur Umgestaltung der Sonnenkreuzung auf Grundlage der Variante 2c fortzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Planungsleistungen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben und unter Maßgabe, dass die Kostenschätzung eingehalten wird, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung stufenweise zu vergeben und nach Abschluss der Leistungsphase 3 über das weitere Vorgehen im Gremium zu beraten.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Grundlage

Der Knotenpunkt Grabenstraße / Stuttgarter Straße, die sog. Sonnenkreuzung, bildet einen zentralen Knotenpunkt im städtischen Verkehrsnetz sowie im unmittelbaren Umfeld der Altstadt. Der Knotenpunkt entspricht im derzeitigen Bestand nicht mehr den Anforderungen des Rad- und Fußverkehrs nach aktuellen Regelwerken. Darüber hinaus weist die Kreuzung fahrgeometrische Mängel für den Kfz-Verkehr auf. Des Weiteren besteht durch die die gleichzeitig signalisierten Linksabbieger aus der Feuerbacher Straße mit dem Geradeausfahrer und den Rechtsabbiegern aus der Grabenstraße eine unfallauffällige Situation, die es zu optimieren gilt.

 

Im Zuge des Neubaus der Kreissparkasse ergibt sich die Notwendigkeit die Verkehrsanlagen des Knotenpunkts anzupassen. Zum einen sind wesentliche Elemente der Lichtsignalanlage, wie Schaltschränke und Zuleitungen, zu verlegen. Zum anderen ergeben sich Potenziale für eine Optimierung des Verkehrsraums auf der östlichen Seite der Grabenstraße. Durch die Baumaßnahme KSK sowie die Festlegungen im städtebaulichen Vertrag und geltenden Bebauungsplan gewinnt die Stadt Leonberg zusätzlichen öffentlichen Raum, der für die Gestaltung des Verkehrsraums genutzt werden kann.

 

Der Knotenpunkt sowie die zugehörigen Verkehrsanlagen sind in Kombination mit dem KSK-Areal umzugestalten. Hierfür sind Planungs- und Bauleistungen notwendig.

 

Einschätzung Verkehrsgutachten PRR

In den Jahr 2019/20 hat das Planungsbüro RichterRichard aus Aachen eine Verkehrsgutachten zur möglichen Umgestaltung der Sonnenkreuzung durchgeführt. Es wurde insbesonder geprüft, ob die Anordnung eines Kreisvekehrs eine praktikable Lösung ist.

 

Das Gutachten von PRR ist in Anlage 1 enthalten, die wesentlichen Kernaussagen im Folgenden beschrieben.

 

Da die Sonnenkreuzung vorrangig wegen der Autobahnumfahrung in der Spitzenstunde überlastet ist, sollten an der Herstellung der Leistungsfähigkeit in der Spitzenstunde orientierte Lösungen nicht in Betracht kommen. Dies würde lediglich eine noch stärkere Sogwirkung von der Autobahn auf die Stadtstraßen erzeugen und hätte zur Folge, dass freiwerdende Kapazitäten schnell wieder aufgefüllt würden und die Gesamtbelastung ansteigt. Das Planen vom Kleinen (hier Sonnenkreuzung) ins Große (hier gesamte Ortsdurchfahrt) ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

 

Das Ziel der Stadt Leonberg sollte deshalb zunächst darin liegen, die bereits geplante Zuflussregulierung (Regionale Mobilitätsplattform) einzuführen und die erreichbaren Wirkungen zu beobachten. Anschließend kann eine zukunftsfähige Entscheidung getroffen werden, wie die Sonnenkreuzung nicht nur verkehrlich, sondern auch städtebaulich befriedigend als Tor zur Altstadt umgestaltet werden kann.

 

Das Gutachten hat gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs für einen Kreisverkehr unter Berücksichtigung der Steigungs- und Sichtverhältnisse und der Prognoseverkehrsstärken nicht gewährleistet ist. Ist der Kreisverkehr überlastet und der Kfz-Verkehr staut sich über die Kreisfahrbahn hinaus zurück, wächst der Rückstau sehr schnell in alle Zufahrten. Dadurch, dass bei signalgeregelten Knotenpunkten bei Rückstau die Innenfläche des Knotenpunkts freizuhalten ist, tritt diese Folgewirkung eines Kreisverkehrs bei einem signalisierten Knoten nicht auf.

 

Der Verzicht auf einen Kreisverkehr und das Abwarten der Wirkung der Pförtnerung des zufließenden Kfz-Verkehrs mit einer anschließenden Überprüfung der Rückbaupotenziale des bestehenden Knotenpunkts bietet die robustere Lösung, auf zukünftige Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Es würde auch dem Planungsprinzip vom "Gesamtstädtischen zum Lokalen" folgen.

 

Zielsetzung

Auf Grundlage der Einschätzung vom Planungsbüro RichterRichard wurde die Idee eines Kreisverkehrs verworfen. Die Stadtverwaltung verfolgt das Ziel der Optimierung des Verkehrsraums unter Einbezug der zugewonnenen Flächen durch das KSK-Areal. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Ingenieurbüro Praxl+Partner beauftragt verschiedene Varianten zu untersuchen, die den Verkehrsraum optimal nutzen und eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad, Bus, Pkw) erreichen.

 

Die Erkenntnisse aus dem Projekt Regionale Mobilitätsplattform können im Rahmen des weiteren Planungsprozesses in die Planung integriert werden.

 

Machbarkeitsstudie Praxl und Partner

Das Ingenieurbüro Praxl+Partner aus Filderstadt hat mit den vorhandenen Datengrundlagen, den räumlichen Rahmenbedinungen und der gestellten Zielsetzung eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und dabei verschiedene Varianten betrachtet und bewertet.

 

Der Bericht zur Machbarkeitsstudie ist in Anlage 2 enthalten, die wesentlichen Kernaussagen im Folgenden beschrieben.

 

Die Knotenarme der Feuerbacher und der Graf-Ulrich-Straße sind aufgrund des vorhandenen Straßenraums in allen Varianten gleich und werden im Vergleich zum Bestand nur geringfügig angepasst.

 

In Variante 1 wird ein zusätzliches Radangebot von der Grabenstraße in Richtung Feuerbacher und Stuttgarter Straße geschaffen. Der Radverkehr wird auf der Straße geführt. Insgesamt werden nur leichte Verbesserungen für den Radverkehr geschaffen.

 

Variante 2 verfolgt den Ansatz, den aus der Grabenstraße rechts in die Stuttgarter

Straße abbiegenden Radverkehr flächensparend gemeinsam mit dem Fußverkehr im

Seitenraum zu führen und damit einen größeren Abstand zu den Baukanten des

Bauvorhabens Areal Kreissparkasse zu schaffen. Dies lässt sich sowohl im Süden als auch in Richtung Stuttgarter Straße gut an den Bestand anpassen. Des Weiteren wird die Mittelinsel in der Stuttgarter Straße entfernt, wodurch Platz für Radangebot entstehen und die Fußgängerfreundlichkeit beim Queren erhöht wird. In Variante 2 gibt es verschiedene Untervarianten, die sich wie folgt unterscheiden.

 

  • Variante 2a: Radschutzstreifen Grabenstraße + Radaufstellflächen Stuttgarter Straße
  • Variante 2b: Baumstandorte Grabenstraße + Radaufstellflächen Stuttgarter Straße
  • Variante 2c: Radschutzstreifen Grabenstraße + Radschutzstreifen Stuttgarter Straße inkl. Linksabbieger Kfz
  • Variante 2d: Radschutzstreifen Grabenstraße + Radschutzstreifen Stuttgarter Straße ohne Linksabbieger Kfz

 

Insgesamt werden die Varianten 2c und 2d als gleichwertig für die Verbesserung des Fuß- und Radangebots gesehen. Die Variante 2c hat aufgrund des weiterhin vorhandenen separaten Linksabbiegefahrstreifens Vorteile in der Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr. Aufgrund der besseren Leistungsfähigkeit wird empfohlen auf Grundlage der Variante 2c in weitere Planung einzusteigen.

 

Eine überschlägige Grobkostenschätzung geht, auf Grundlage von einer Umbaufläche von ca. 2.200 m² Fahrbahn und 500 m² Seitenbereiche, von ca. 600.000 EUR an Baukosten aus.


Weiteres Vorgehen / Vergabe der Planungsleistungen

Die Stadtverwaltung folgt der Empfehlung des Gutachters und schlägt vor, auf Grundlage der Variante 2c, in die weitere Planung einzusteigen.

 

Abbildung 1: Entwurfsskizze Vorzugsvariante Variante 2c [Praxl+Partner]

 

Die notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 (Objektplanungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“) sollen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 i.V.m. § 12 UVgO ausgeschrieben und vergeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Die Verwaltung schlägt eine stufenweise Beauftragung vor, so dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 über das weitere Vorgehen im Gremium beraten werden kann. Es fallen zunächst Planungskosten von ca. 40.000 EUR für die Leistungsphasen 1-3 an. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Planung im Gremium vorgestellt und über das weitere Vorgehen der Leistungsphasen 4-9 beraten.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100107002

Verkehrssignalanlagen KSK-Areal

2023

 

40.000

 

40.000

 

Planungskosten Lph 1-3

 

Es fallen zunächst Planungskosten von ca. 40.000 EUR an. Die derzeitige Baukostenschätzung beträgt ca. 600.000 EUR. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird über das weitere Vorgehen erneut im Gremium beraten.

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Anlagen

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