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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsplanung Römerstraße West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.03.2023
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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04.04.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Machbarkeitsstudie zur Radverkehrsplanung in der Römerstraße West, von der Karajan Ingenieure Gmbh, Stuttgart wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Radverkehrsplanung der Römerstraße West auf Grundlage der beiliegenden Entwurfsskizze, Variante 4 fortzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben und unter Maßgabe, dass die Kostenschätzung eingehalten wird, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Planung stufenweise zu vergeben und nach Abschluss der Leistungsphase 3 über das weitere Vorgehen im Gremium zu beraten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Planung einen Förderantrag nach LGVFG beim Verkehrsministerium BW einzureichen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Radverkehrsnetz Leonberg
Im Radwegenetz Leonberg besteht hoher Nachholbedarf. Mit dem Radverkehrskonzept 2013 hat der Gemeinderat und die Verwaltung beschlossen das Radwegenetz im Stadtgebiet auszubauen und zu verbessern. Bisher wurde davon wenig umgesetzt, weshalb das Radnetz in Leonberg sehr lückenhaft ist. Bei der im September 2022 abgehaltenen Bürgerbeteiligung zum Thema Stadt für Morgen, wurde der Wunsch der Bevölkerung nach einem durchgängigen und sicheren Radwegenetz in Leonberg verdeutlicht.

Abbildung 1: Maßnahmenplan Radverkehrskonzept 2013
Die Römerstraße ist im beschlossenen Radverkehrskonzept 2013 als Hauptradroute definiert. Im Bereich zwischen der Gebersheimer Straße und Poststraße (Obi-Kreisverkehr) ist im Maßnahmenplan der Ausbau bzw. die Verbreiterung einer Radverkehrsanlage entlang der Straße vorgesehen.
Planungsraum
Der Planungsraum umfasst die Römerstraße zwischen dem signalgesteuerten Knotenpunkt Römerstraße / Gebersheimer Straße und dem Kreisverkehr an der Römerstraße / Poststraße (Obi Kreisverkehr).
Abbildung 2: Übersicht Planungsraum Römerstraße West
Der Streckenzug ist Teil des RadNETZ BW, sowie des Glemsmühlenradwegs. Auf der nördlichen Seite ist ein sehr schmal markierter Schutzstreifen vorhanden, welcher den heutigen Anforderungen an ein Radwegenetz nicht genügt. Auf der südlichen Seite ist ein Radweg und Fußweg im Seitenraum mit jeweils 1,50 m Breite vorhanden. Auch dies genügt nicht den Anforderungen an Fuß- und Radwege. Der öffentliche Straßenraum ist so zu überplanen, dass der Zielstandard des RadNETZ BW für Radwege erreicht werden kann.
Es wurde das Büro Karajan Ingenieure aus Stuttgart beauftragt, im Zuge einer Variantenuntersuchung die Machbarkeit einer Radverkehrsanlage zu prüfen.
Machbarkeitsstudie
Die Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüro Karajan, inklusive Pläne und Bewertung ist in Anlage 1 als Bericht und in Anlage 2 als Präsentation enthalten.
Die Varianten 1-3 sehen die Anordnung von Radschutzstreifen in beide Fahrtrichtungen vor. Im Vergleich zum Bestand wird ein regelwerkkonformes Radangebot geschaffen. Am Knotenpunkt Römerstraße / Gebersheimer Straße (K1) unterscheiden sich die Varianten nicht. Am Knotenpunkt Römerstraße / Bahnhofstraße (K2) gibt es verschiedene Varianten der Radführung.
Abbildung 3: Variante 1-3 – Radschutzstreifen, Knotenpunkt K1 [Karajan Ing.]
Die Variante 4 sieht die durchgängige Anordnung von Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m vor. Der Aufwand der baulichen Anpassung erhöht sich, damit geht jedoch eine deutliche Verbesserung und ein attraktives Radangebot einher. Am Knotenpunkt der Gebersheimer Straße wird eine sichere Querung in Richtung Glemstalradweg ermöglicht.
Abbildung 4: Variante 4 – Fahrradstreifen, Knotenpunkt K1 [Karajan Ing.]
Abbildung 5: Variante 4 – Fahrradstreifen, Knotenpunkt K2 [Karajan Ing.]
Die Variante 5 sieht einen Schutzstreifen bergab in Richtung Westen und einen gemeinsamen Geh- und Radweg bergauf in Richtung Osten vor. Dadurch reduziert sich der bauliche Aufwand, jedoch auch die Attraktivität des Radangebots.
Abbildung 6: Variante 5 – Gemeinsamer Geh- und Radweg, Knotenpunkt K2 [Karajan Ing.]
Die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs wird in allen Varianten nur unwesentlich beeinflusst.
Die aktuelle Grobkostenschätzung geht von folgenden Kosten für die Variante 4 (brutto) aus:
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Variante 4 |
Variante 5 |
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Planungskosten Lph 1-3 |
60.000 EUR |
35.000 EUR |
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Planungskosten Lph 4-9 |
60.000 EUR |
35.000 EUR |
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Baukosten |
900.000 EUR |
500.000 EUR |
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Fördermittel (ca. 50%) |
450.000 EUR |
250.000 EUR |
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Kostenanteil Stadt |
570.000 EUR |
320.000 EUR |
Nach aktuellen Förderrichtlinien ist mit einer Förderung von mindestens 50% der Baukosten zu rechnen.
Der Gutachter empfiehlt aus Sicht der Baukosten die Variante 5. Der Gutachter empfiehlt aus Sicht der Verkehrssicherheit und der Fahrradfreundlichkeit die Variante 4.
Die Verwaltung sieht die Vorteile der Verkehrssicherheit der Variante 4 gewichtiger als die geringeren Baukosten der Variante 5 und schlägt dem Gremium vor, die Planungen auf Grundlage der Variante 4 fortzuführen und den Kostenanteil der Stadt durch die Akquise von Fördermitteln zu reduzieren.
Vergabe / Weiteres Vorgehen
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 i.V.m. § 12 UVgO sollen drei qualifizierte Fachbüros zur Angebotsabgabe durch die Verwaltung aufgefordert werden. Es werden Angebote für die Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsbild Verkehrsanlagen, Leistungsphase 1-9 eingeholt und unter der Maßgabe, dass die Kostenschätzung eingehalten wird vergeben.
In einer stufenweisen Beauftragung werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 vergeben. Im Zuge der Planung wird ein Förderantrag nach LGVFG beim Landesverkehrsministerium gestellt um Finanzierungsmittel vom Land zu aquierien. Das Ziel ist eine 50% Förderung der Baukosten zu erhalten.
Die Verwaltung schlägt eine stufenweise Beauftragung vor, so dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 über das weitere Vorgehen im Gremium beraten werden kann. Es fallen zunächst Planungskosten von ca. 60.000 EUR für die Leistungsphasen 1-3 an. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Planung im Gremium vorgestellt und über das weitere Vorgehen der Leistungsphasen 4-9 beraten.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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754100167008 Radverkehrsanlage Römerstraße West |
2023 |
180.000 |
60.000 |
Planungskosten, Leistungsphase 1-3 |
Es fallen zunächst Planungskosten von ca. 60.000 EUR an. Die derzeitige Baukostenschätzung beträgt ca. 900.000 EUR. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird über das weitere Vorgehen erneut im Gremium beraten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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