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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/222
Grunddaten
- Betreff:
-
Spitalschule mit Kindergarten und Theater - Fassadensanierung und Fensteraustausch (energetische Sanierung) - Vergabe des Gewerkes Metallbau- und Verglasungsarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement - Technische Abteilung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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20.09.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2017
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der DS 2016 S 39 ö wurde die Gesamtmaßnahme zur Fassadensanierung der Spitalschule mit Kindergarten und Theater vom Gemeinderat am 12.07.2016 genehmigt.
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurden die Metallbau- und Verglasungsarbeiten ausgeschrieben.
Ziele der Maßnahme
Erneuerung der Fenster sowie Fassadensanierung inkl. Verschattungsanlage und das Aufbringen einer Außenwärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen Anforderungen.
Kontrollierte Zugänge im Bereich Kindergarten mit Änderungen der Notausgänge aus den Gruppenräumen.
Sachverhalt/Sachstand
Vergabevorschlag:
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 39 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 03.08.2017, 10:00 Uhr, lagen 5 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Schwarz + Schwarz Architekten, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 5 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 5 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. RUF Fassadentechnik GmbH & Co.KG, Industrieweg 3, D-89420 Kleinheubach unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. RUF Fassadentechnik GmbH & Co.KG, Industrieweg 3, D-89420 Kleinheubach mit einer Angebotssumme i. H. v. 1.063.338,73 EUR /brutto zu vergeben.
Die Angebotssumme der Fa. RUF Fassadentechnik GmbH & Co.KG, Industrieweg 3, D-89420 Kleinheubach unterschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.
Gewerk Kostenberechnung Vergabesumme +Mehr/ -Minderkosten
Metallbau- und 1.692.622,83 € 1.063.338,73€ - 629.284,10 €
Verglasungsarbeiten
Weiteres Vorgehen
Im Falle der Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistungen getätigt und mit den vorbereitenden Abstimmungen, Werkstattzeichnungen und Produktionsabläufen begonnen werden. Somit kann planmäßig ab Januar 2018 mit der Montage der Fensterflächen des ersten Bauabschnitts gestartet werden.
Um für die Schule einen einigermaßen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde der Beginn der Baumaßnahme nach den Weihnachtsferien 2017/2018 festgelegt.
Dementsprechend verschiebt sich der Mittelabfluss auf die Folgejahre 2018 und 2019. Die Finanzplanung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 für die Gesamtmaßnahme anzupassen.
Die bisher kalkulierten Zuschusseinnahmen von 65.000 € des Landes Baden-Württemberg (CO2-Minderungsprogramm) können doch nicht realisiert werden, da die Förderrichtlinien nicht eingehalten werden können. Das Förderprogramm verlangt einen um 20% besseren Wärmeschutz als die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV). Das bedeutet insbesondere den Einbau einer 3-Scheiben-Verglasung, die aus statischen Kriterien nicht realisierbar ist.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Fassadensanierung und Fensteraustausch – Spitalschule, Theater, Kinderhaus Spitalhof
2 I 21120001 940000 2 I 33100002 940000 2 I 46440001 940200 |
2016 |
26.188 € |
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Fassadensanierung und Fensteraustausch – Spitalschule, Theater, Kinderhaus Spitalhof
7 2110 011 7 001 7 2610 001 7 001 7 3650 030 7 001 |
2017 |
3.323.812 € |
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Fassadensanierung und Fensteraustausch – Spitalschule, Theater, Kinderhaus Spitalhof
7 2110 011 7 001 7 2610 001 7 001 7 3650 030 7 001 |
2018 |
1.150.000 € |
600.000 € |
Finanzbedarf nur für das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten dargestellt |
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Fassadensanierung und Fensteraustausch – Spitalschule, Theater, Kinderhaus Spitalhof
7 2110 011 7 001 7 2610 001 7 001 7 3650 030 7 001 |
2019 |
0 € |
463.338,73 € |
Finanzbedarf nur für das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten dargestellt |
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CO2-Zuschuss
7 2110 011 3 001 7 2610 001 3 001 7 3650 030 3 001 |
2017 2018 |
45.000 € 10.000 € 10.000 € |
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Die Zuschusskriterien können aus statischen Gründen nicht eingehalten werden. |
