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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leonberg nimmt die Mittel des Pakts für Integration in Anspruch. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag zu stellen.
  2. Für die zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung werden ab 01.01.2018 beim Sozialen Dienst der Stadt Leonberg 400 % Stellenanteile für so genannte Integrationsmanager vorgesehen. Die Stellen werden im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Zuschussmittel aus dem „Pakt für Integration“ des Landes Baden-Württemberg besetzt.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Refinanziert aus den finanziellen Mitteln des Programms „Pakt für Integration – Umsetzung des Integrationsmanagements“ des Landes Baden-Württemberg werden beim Sozialen Dienst der Stadt Leonberg für die Dauer von 2 Jahren 400 % Stellenanteile für das Integrationsmanagement geschaffen. Die Stellenanteile werden abhängig von den tatsächlich zur Verfügung gestellten Zuschussmitteln besetzt.

Ziele der Maßnahme

Stärkung der Selbständigkeit von geflüchteten Personen, die in der Anschlussunterbringung wohnen und Förderung des individuellen Integrationsprozesses.

Sachverhalt/Sachstand

Nach Verhandlungen zwischen dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Gemeindetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde am 21.07.2017 das Startsignal für die Umsetzung des „Pakt für Integration – Umsetzung des Integrationsmanagements“ gegeben. Kernelement des Pakts sind die Integrationsmanager, die eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung gewährleisten sollen.

 

Auszug aus den vorläufigen Hinweisen des Sozialministeriums vom 18.07.2017:

 

„Es wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Dabei sollen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager (im Folgenden Integrationsmanager) eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen. Sie wirken damit insbesondere auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hin und fördern ihren individuellen Integrationsprozess. Eine Antragstellung ist in entsprechenden Einzelfällen rückwirkend zum 01. Januar 2017 möglich.“

 

Für das Programm sind im Landeshaushalt 2017 insgesamt 58 Mio. Euro eingestellt. Die Verteilung und Freigabe der Mittel erfolgt in 2 Tranchen:

 

  1. Entsprechend einer Tabelle wurden max. 60 % des Gesamtfördervolumens 2017 noch im Juli zur Antragstellung freigegeben. Für Leonberg wurden hier aufgrund landesweit abgefragter Zahlen zunächst 151.602 Euro ermittelt. Umgerechnet auf 100 % Fördervolumen ergibt dies einen Zuschuss in Höhe von ca. 250.000 Euro auf 12 Monate – vorbehaltlich der endgültigen Verteilungsquote.
     
  2. Nach Erhebung der Zahlen nach § 29d Abs. 1 FAG zum Stichtag 15. September 2017 erfolgt die endgültige Festsetzung des Fördervolumens je Kommune. Die Mittel der ersten Tranche werden angerechnet. Diese Ergebnisse der Erhebung zum 15. September 2017 werden auch dem Planungsrahmen für die gesamte 24-monatige Förderung zugrunde gelegt.

 

Orientiert am Handlungsauftrag der Gemeinden in § 18 Abs. 2 S. 2 FlüAG sollen nach dem Vorschlag der Kommunalvertreter zu dem genannten Stichtag die Personen gezählt werden, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg kamen und zum Stichtag 15. September 2017
 

  • einen Bezug von öffentlichen Transferleistungen (v. a. Leistungen nach AsylbLG, SGB II, SGB XII) im Erhebungsmonat September 2017 bzw. September 2018 und privat in der Gemeinde wohnen (dies erstreckt sich jedoch nicht auf die vorläufige Unterbringung) beanspruchen

    oder
     
  • Personen, die eine Unterbringung durch die Gemeinde (mit und ohne Bezug von öffentlichen Transferleistungen) - dies erstreckt sich jedoch nicht auf die vorläufige Unterbringung - beanspruchen

    sowie die zu diesem Personenkreis nachgezogenen Familienangehörigen. Zu den Letztgenannten sollten auch die nach dem Zuzug im Land Baden-Württemberg geborenen Kinder zählen.

 

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Förderfähig sind Personalkosten für die Integrationsmanager. Fortbildungskosten werden als Teil der Personalkostenförderung finanziert.

 

Antragsberechtigt sind vorrangig die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sowie die Landkreise in Baden-Württemberg.

 

Grundlage der Tätigkeit als Integrationsmanager ist die Feststellung von Bedarfen der Geflüchteten in persönlichen Gesprächen. Dabei sollen unter anderem personenspezifische Daten auf freiwilliger Basis erfasst und konkrete Ziele formuliert werden. Diese sollen in einem Integrationsplan schriftlich festgehalten, bei weiteren Gesprächen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Tätigkeiten können insbesondere sein:

-        Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens und zu Perspektiven in Baden-Württemberg (u. a. Arbeitsmarktintegration, Bestimmungen des Aufenthaltsrechts, Möglichkeiten des Spracherwerbs, Schule und Bildung); diese Sozialberatung geschieht bedarfsorientiert in Form aufsuchender, niedrigschwelliger Beratung.

-        Informationen über Integrations- und spezielle Beratungsangebote vor Ort sowie ggf. Weiterleitung an die Regeldienste.

-        Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere zu Sprachkenntnissen, Berufen, Schulabschlüssen, Geschlecht, Interessen).

-        Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrationspläne in regelmäßigen Gesprächen.

-        Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen; ggf. gezielte Koordination des Einsatzes von Ehrenamtlichen (auf den Einzelfall ausgerichtet).

-        Information und Heranführung der Geflüchteten an bürgerschaftliche sowie zivilgesellschaftliche Strukturen und Vereine.

-        Aktive Kontaktpflege, Vernetzung, der Informationsaustausch einschließlich der Rückmeldung über strukturelle Bedarfe und die Kooperation insbesondere mit folgenden Stellen: kommunale Integrationsbeauftragte auf Kreisebene), Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung, lokale Anbieter von Integrationskursen, JobCenter oder Agenturen für Arbeit (zur Abstimmung des Integrationsplans mit der Eingliederungsvereinbarung bzw. weiterer Arbeitsmarktinstrumente), lokale Netzwerke des bürgerschaftlichen Engagements, Sportvereine,...

 

Individuelle Integrationspläne sind zu erstellen. Diese dienen der gezielten, individuellen und ggf. mehrmaligen Beratung und sollen einzelne Schritte im Integrationsprozess sowie Vereinbarungen dokumentieren. Die strukturierte Erhebung und Dokumentation soll insbesondere umfassen: personenbezogene Angaben, vermittlungsrelevante Informationen, Kompetenzfeststellung Beruf im Vorfeld des Zugangs zu Arbeit, Berufserfahrungen und bisherige Tätigkeiten, berufliches Ziel und Entwicklungsplan, verbindliche Beschreibung der einzelnen Schritte im Integrationsprozess sowie der konkret zu erreichenden Ziele durch schriftliche Vereinbarungen und Dokumentation der Verantwortlichkeit.

 

Die Qualifikationsanforderungen sind ein Hochschulabschluss oder ein mindestens mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Erfahrungswissen, das durch ein einschlägiges Engagement im Bereich der (ehrenamtlichen) Arbeit mit Geflüchteten bzw. der Integrationsarbeit erworben wurde. Das Erfahrungswissen ist gegenüber der anstellenden Kommune in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Zudem muss mit der Antragstellung eine geeignete Nachqualifizierung im Bereich Integration von Flüchtlingen nachgewiesen werden bzw. in einer Frist von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit als Integrationsmanager begonnen und der Nachweis bei der Bewilligungsbehörde unverzüglich nachgereicht werden.

 

Analog zu den unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen werden folgende pauschale Zuwendungen vonseiten des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

 

-       für Personen mit Hochschulabschluss im Bereich Sozialwesen oder einem anderen geeigneten Hochschulabschluss 64.000 Euro pro Jahr und VZÄ

-       für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, abgeschlossener Berufsausbildung, Erfahrungswissen, Nachqualifizierung 51.000 pro Jahr und VZÄ.

 

Der Förderzeitraum soll mit der Aufnahme der Beschäftigung beginnen.

 

Umsetzung des Pakts für Integration in Leonberg

 

Menschen, die in Leonberg wohnen, erhalten bei Bedarf Beratung und Unterstützung von den Beschäftigten des Sozialen Diensts beim Amt für Jugend, Familie und Schule. Dies erstreckt sich im Sinne der Integration auch auf die dauerhaft in Leonberg wohnenden Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung und darüber hinaus. Hier ist folglich auch die 50 %-Stelle der Flüchtlingsbeauftragten angesiedelt, die bis 31.10.2019 im Rahmen der VwV-Integration des Landes Baden-Württemberg finanziert ist.

 

Zur Intensivierung der Einzelfallhilfe im Sinne des Pakts für Integration wird das Team des Sozialen Diensts für die Dauer von 24 Monaten ab Besetzung der Stellen mit 400 % Stellenanteilen aufgestockt. Die errechnete Anzahl der Stellenanteile basiert auf den anzunehmenden Kosten für 1,5 Stellen mit mittlerem Bildungsabschluss und max. 2,5 Stellen mit Hochschulabschluss. Der Umfang der tatsächlichen Stellenanzahl und Besetzung ist abhängig vom endgültigen Zuschussbetrag, der nach dem Stichtag 15. September 2017 bekannt gegeben wird.

 

Im Hoffnungshaus Leonberg/Heinrich-Längerer-Straße der Hoffnungsträger Stiftung leben derzeit 18 Menschen mit Fluchterfahrung. Ein Zweites Haus mit 8 zusätzlichen Wohnungen wird im Frühjahr 2017 eröffnet, zahlreichen weiteren Geflüchteten aus der Umgebung steht das Haus täglich offen. Die Konzeption des Hoffnungshauses verfolgt ebenfalls das Ziel der möglichst raschen Integration der dort lebenden Geflüchteten im Rahmen von Einzelfallhilfe, Gruppen- und gemeinwesenorientierten Angeboten. Expertise zu integrativem Wohnen, Sozialer Arbeit und Arbeitsmarktintegration sind vorhanden. Um Doppelstrukturen im Hinblick auf die begleiteten Personen wie auch den möglichen Kooperationspartnern gegenüber zu vermeiden, soll unter der Federführung der Stadt Leonberg eine enge Zusammenarbeit mit dem Träger stattfinden.

Die Umsetzung der Beschlussvorlage steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Integrationsmanagement.

Weiteres Vorgehen

Antragstellung, Ausschreibung und Besetzung der Stellen abhängig vom endgültigen Zuschussbetrag, den das Land BW nach dem Stichtag 15.9.2017 bekannt gibt.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Teilnahme der Stadt Leonberg am Programm „Pakt für Integration“ des Landes Baden-Württemberg.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

 verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

31800002 42220000

Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen

2017

3.600 Euro

3.600 Euro

Laptops und Zubehör

31800002 31410000

Landeszuschuss

2018

nach Stichtagserhebung

bis zu 250.000 Euro

bis zu 250.000 Euro

Personalkosten inkl. Fortbildung

31800002 40110000 ff

Personalkosten

2018

abh. von Stichtagserhebung

bis zu 250.000 Euro

bis zu 250.000 Euro

 

31800002 40110000 ff

Personalkosten

2019

abh. von Stichtagserhebung

bis zu 250.000 Euro

bis zu 250.000 Euro

 

 

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