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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2016 mit Ausführung in 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Kämmereiamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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21.09.2017
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Durch den Einsatz verschiedener Sanierungsverfahren (Inliner-, Teilliner- und Robotersanierung) können die durch Befahrung festgestellten Kanalschäden fachgerecht und maßgeschneidert instand gesetzt werden. So wird der ordnungsgemäße Betrieb des Kanalnetzes gewährleistet. Aufgrabungen werden hierdurch vermieden.
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Kanalhaltungen, die partielle Schäden in geringem Umfang aufweisen, können per Teilliner- und Robotersanierungsverfahren instand gesetzt werden. Überschreiten jedoch die partiellen Schäden innerhalb einer Haltung ein bestimmtes Maß, so wird eine Sanierung mit einem Inliner (Vollauskleidung) kostengünstiger und wirtschaftlicher.
Eine Sanierung wird hier bei den ausgewählten Haltungen mit Inlinern und Robotern bevorzugt.
Bei der Sanierung 2016, mit Ausführung in 2017, werden 24 Haltungen, die bei den letzten Sanierungen aufgrund der hohen Anzahl der schadhaften Kanäle nicht berücksichtigt wurden, saniert. 16 Haltungen befinden sich in Warmbronn, 8 Haltungen in Leonberg-Kernstadt.
Ziele der Maßnahme
Die Sanierung von schadhaften Kanälen ist unabdingbar, um zum einen der Verschmutzung des Grundwassers entgegenzutreten und zum anderen den Fremdwasserzufluss im Kanal und damit eine hydraulisch höhere Belastung der Kläranlage zu vermeiden. Mit Inlinern und Robotern werden Rohre mit Scherbenbildung, undichten Muffen und Stutzen bzw. sonstigen Schäden, die sich über die gesamte Rohrlänge erstrecken, saniert.
Sachverhalt/Sachstand
Umfang der Arbeiten:
Die Ingenieurleistung zur Sanierungsplanung 2016 wurde wie auch im Vorjahr an das Ing.-Büro Gauss+Lörcher, Rottenburg, vergeben.
Die diesjährigen Sanierungsarbeiten beinhalten hauptsächlich Inliner- und Roboterarbeiten.
Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen (Bewerber) aufgefordert ihr Angebot abzugeben. Zur Abgabe eines Angebots wurden Firmen angeschrieben, die den hohen Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Qualität im Bereich Inliner- und Roboterarbeiten genügen und innerhalb des geforderten Zeitrahmens bis Ende November 2017 die Inlinerarbeiten durchführen können.
Zum Eröffnungstermin am 08.08.2017, 10:00 Uhr, lagen 8 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Ing.-Büro Gauss+Lörcher, Rottenburg, das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von Angeboten):
Es musste kein Angebot (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung vorweg ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Ermittlung des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A alle 8 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Bis auf einen Sondervorschlag wurden Nebenangebote gewertet.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma KTF GmbH, Kirchplatz 18, 89177 Börslingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf das im Sinne der VOB/A wirtschaftlichste Angebot der Firma KTF GmbH, Kirchplatz 18, 89177 Börslingen, mit einer Angebotssumme von 147.326,76 EUR brutto den Zuschlag zu erteilen.
Weiteres Vorgehen
Umsetzung der Maßnahmen
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
