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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Um die Befahrbarkeit von großen Sonderfahrzeugen zu gewährleisten, wird der Fahrbahnteiler fahrdynamisch optimiert und überfahrbar ausgestaltet.
  2. Der Fahrbahnteiler wird, anstelle ihn lediglich zu markieren, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit baulich realisiert.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Grundlage

Mit der Sitzungsvorlage 2021/421 (PA 18.11.2021) wurde die Notwendigkeit einer baulichen Umgestaltung und Errichtung einer Lichtsignalanlage zur Verbesserung der Befahrbarkeit, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Wartezeiten von Kfz dargelegt. Das Gremium hat den Umbau entsprechend zur Kenntnis genommen, die Umsetzung der Baumaßnahme und die Veranschlagung der entsprechenden Mittel in den Haushaltsplan 2022 beschlossen (Punkte 1-4).

Darüber hinaus wurde beschlossen, auf einen baulichen Fahrbahnteiler zu verzichten und diesen lediglich mit Markierungen zu realisieren (Punkt 5). Dadurch sollten Wartungskosten reduziert und die Befahrbarkeit für große Sonderfahrzeuge gewährleistet werden.

 

Dieses Thema wurde verkehrsrechtlich, verkehrsplanerisch, bautechnisch und auf Verkehrssicherheit geprüft. Nach Anhörung des Polizeipräsidiums Ludwigsburgs, der Straßenmeisterei Leonberg, des Amtes für Straßenbau des Landkreis Böblingen, sowie der Verkehrsbehörde Leonberg wurden alle Belange geprüft und es sind folgende Stellungnahmen festzuhalten:

 

Verkehrssicherheit

Alle Beteiligten stellen fest, dass ein gepflasterter Fahrbahnteiler gegenüber einer Markierung die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen (Schnee, Dunkelheit, Regen, schlechte Sichtverhältnisse) wird ein leicht erhöhter, gepflasterter Fahrbahnteiler deutlich besser wahrgenommen und trägt somit zur Verkehrssicherheit bei. Bei einer Markierung besteht die Gefahr, dass die gesamte Verkehrsregelung aufgrund von schlechten Sichtverhältnissen nicht ausreichend erkennbar ist und die entgegenkommende Fahrspur geschnitten wird. Dies stellt ein eindeutig zu vermeidendes Unfallrisiko dar. 

An der Kreuzung Brennerstraße/Am Längenbühl ist mit erhöhten Verkehrsmengen aus dem Gewerbegebiet zu rechnen, insbesondere nach Fertigstellung aller Bauvorhaben im Gewerbegebiet. Hier treffen Verkehrsteilnehmer unterschiedlichster Art aufeinander. Eine deutliche Verkehrsführung / Verkehrsregelung ist aufgrund der hohen Frequentierung des Knotenpunkts zwingend erforderlich.

 

Verkehrsplanung

Die Richtlinie zur Anlage von Landstraßen (RAL) stellt die planerische Grundlage für die Gestaltung von Knotenpunkten auf Landstraßen dar. Diese sieht vor, dass in den untergeordneten Knotenpunktzufahrten – in diesem Fall die Zufahrt am Längenbühl –grundsätzlich Fahrbahnteiler vorzusehen sind. Dadurch wird der Kraftfahrer auf die Wartepflicht hingewiesen und eine eindeutige Führung der Verkehrsströme erreicht.

 

Der Verzicht auf Fahrbahnteiler in der untergeordneten Zufahrt ist bei EKL 1-3 nicht vorgesehen und selbst bei EKL 4 nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Brennerstraße ist nach Entwurfsklasse 3 (EKL 3) klassifiziert, ein Verzicht auf Fahrbahnteiler aus planerischer Sicht daher nicht zulässig.

 

 

Befahrbarkeit / bauliche Gestaltung

 

Um die Befahrbarkeit zu gewährleisten und eine Abnutzung und damit verbundene Wartungsarbeiten gering zu halten, wird die Mittelinsel so ausgestaltet, dass diese von Regelfahrzeugen (inkl. großer Lkw wie Sattelschlepper) nicht überfahren werden muss. Hierfür werden entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn vorgesehen und die geplante Lage des Fahrbahnteilers so gewählt, dass auch Schwerverkehr fahrdynamisch günstig ein- und ausfahren kann.

 

Abbildung: Schleppkurve eines linkseinbiegenden Sattelzugs

 

In Sonderfällen (z.B. große Kräne der Firma Scholpp) kann die Mittelinsel überfahren werden, dies wird ermöglicht durch:

 

 den Verzicht auf Verkehrsschilder und Masten auf der Insel,

 ein niederer Rundbord (Höhe ca. 3cm) und

 das Ausfachen der Mittelinsel mit einbetoniertem und verfugten Granitpflaster.

 

Die Wahl der Bordhöhe und die Gestaltung der Oberfläche machen den Fahrbahnteiler sowohl optisch als auch bei der Überfahrt deutlich wahrnehmbar. Dies trägt dazu bei, dass eine Überfahrt nur im Sonderfall erfolgt. Die gewählte Materialauswahl stellt eine lange Lebensdauer in Aussicht.

Das Amt für Straßenbau des Landkreises sieht eine Einfassung der geplanten versetzten Insel mit 3 cm Anschlag des Rundbordsteins und Pflasterung der Innenfläche ebenfalls als notwendig an. Damit werden die Aufstellbereiche eindeutig abgegrenzt. Sonderfahrzeuge (Scholpp) können die Insel ggf. problemlos überfahren. Das Amt für Straßenbau empfiehlt, die Innenfläche der Insel in Beton auszuführen. Dadurch können Schäden durch die Scherkräfte des Sonderfahrzeugs vermieden werden.

 

Fazit

 

Aus den oben dargelegten Punkten der Verkehrssicherheit und der Verkehrsplanung ist der Verzicht auf einen baulichen Fahrbahnteiler nicht möglich. Die Ausgestaltung der Mittelinsel als überfahrbare Insel mit verbesserter Lage, stellt einen guten Kompromiss aus Verkehrssicherheit und der Gewährleistung der Befahrbarkeit für alle Fahrzeuge dar.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100037001

Leo-West Tiefbau

2022

73.500

73.500

Baukosten

54100010 - 42120150

Verkehrsrechner und Lichtsignalanlagen

2022

200.600

1.200

jährliche Kosten durch Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Softwarepflege

*An den finanziellen Auswirkungen ändert sich im Vergleich zur Sitzungsvorlage 2021/421 nichts.

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Anlagen

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