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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Eine vertiefte, kostenintensive Planung zum Ausbau des Glemsradwegs zwischen Schweizermühle und Clausenmühle soll aufgrund des untergeordneten verkehrlichen Bedarfs, sowie der naturschutz- und baurechtlichen Bedenken des Landratsamts nicht weiterverfolgt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Aus dem Gemeinderat wurde die Anfrage gestellt, die Machbarkeit zur Umsetzung eines Lückenschlusses des Glemsmühlenradwegs zwischen Schweizermühle und Clausenmühle zu prüfen. Die Stadt Leonberg beabsichtigt des Weiteren die Renaturierung zur Herstellung einer ökologischen Durchgängigkeit am Wehr der Clausenmühle. Im Zuge dessen soll auch die Möglichkeit der Anordnung eines Radwegs geprüft und ggfs. berücksichtigt werden. Die Machbarkeit einer solchen Radverkehrsführung ist verkehrlich, baulich und naturrechtlich zu betrachten.

Untersuchungsraum

 

Die bestehende Radverkehrsführung des Glemsmühlenradwegs führt aus Richtung Süd-West kommend, über die Gebersheimer Straße in die Römerstraße weiter am Bahnhof Leonberg vorbei in die Mühlstraße und hinter der Rutesheimer Straße weiter in Richtung Höfingen (rote Linienführung).

Die angefragte Planung würde die Linienführung von der Gebersheimer Straße in Richtung Schweizermühle führen vorbei am Aldi Markt, weiter entlang der Glems bis zur Rutesheimer Straße, wo diese wieder auf die Bestandsführung trifft (orangene Linienführung).

Der Bereich zwischen Schweizermühle und Clausenmühle müsste in diesem Zuge zu einem Radweg ausgebaut werden (blauer Bereich).

 

Verkehrsplanung

Im Radwegekonzept der Stadt Leonberg wurde das Teilstück als „optionale Schaffung einer neuen Wegebeziehung“ dargelegt und stellt in der Netzkonzeption eine Route untergeordneter Rolle (gestrichelt) dar.

 

Die heutige Führung des Glemsmühlenradwegs über Römer-, Bahnhofs- und Mühlstraße deckt sich mit bestehenden und notwendigen Radverkehrsführungen der Alltagsradwege in Leonberg. In der Netzkonzeption stellt diese Route eine wichtige Hauptradachse dar.

Die bestehende Führung ist unverzichtbar, die Führung zwischen Schweizermühle und Clausenmühle wäre also keine Alternativroute, sondern eine zusätzliche parallele Achse. Aufgrund des untergeordneten Bedarfs, ist aus verkehrlicher Sicht der Fokus der Radverkehrsplanung in einer Verbesserung der bestehenden priorisierten Radachsen zu legen.

Hierzu zählen die Optimierung der Radquerung über die Gebersheimer und die Rutesheimer Straße, der Umbau der Radverkehrsanlagen in der Römerstraße, sowie die Verbesserung der Radführung im Bahnhofsbereich.

 

Wasserwirtschaft

Zwischen Glems und Mühlkanal verläuft auch ein Abwassersammler, des Weiteren ist das Gelände relativ steil. Durch die Eisenbahnbrücke besteht eine räumliche Beschränkung.

 C:\Users\KNR\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Word\Glems, Mühlkanal und Abwassersammler im Bereich Eisenbahnbrücke.png

Eine Machbarkeit unter „üblichen Baukosten“ wird seitens des Landratsamt Böblingen als schwierig erachtet. Es stehen sich unterschiedliche Anforderungen z. B. Natur- und Gewässerschutz, Hochwassergefahren(karte), Gewässerrandstreifen, Baugrund, Standsicherheit, Verkehrssicherungspflicht, Eisenbahnbelange, Eigentumsverhältnisse, etc. gegenüber.

Eine ausführliche Stellungnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist nur auf Grundlage detaillierte Plangrundlagen im Rahmen einer offiziellen Anhörung möglich.

 

Naturschutz

Inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch eine Baumaßnahme betroffen wären und ob ein Eingriff ggfs. rechtssicher abgearbeitet werden könnte, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt vom Landratsamt Böblingen nicht ermitteln. Dazu sind detaillierte Planunterlagen erforderlich, in denen die durch die Maßnahme beanspruchten Flächen - einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen und Anlieferungswege – dargestellt werden müssen und im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens geprüft werden könnten.

Um keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszulösen, ist für den geplanten Eingriffsbereich sowie den bauzeitlich betroffenen, artspezifischen Wirkraum und auch für Baustelleneinrichtungsflächen und Anlieferungswege eine fachgutachterliche Einschätzung relevanter Arten zu erbringen.

Entsprechend den Ergebnissen der Habitatspotentialanalyse ist dann ggf. eine vertiefte Untersuchung einzelner Artengruppen erforderlich. Eine gutachterliche Untersuchung muss ggf. eine gesamte Vegetationsperiode in Anspruch nehmen kann und so entsprechend zeitlich eingeplant werden. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen im Eingriffsbereich sind darauf basierend zu formulieren. Ggf. wäre eine ökologische Baubegleitung einzusetzen, welche die Baumaßnahme fachlich begleitet und dokumentiert und an die untere Naturschutzbehörde berichtet.

Weiterhin bedarf die Anlage eines Radweges in diesem Bereich einer Erlaubnis nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung, da sich Teile der angedachten Streckenführung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Leonberg“ befinden.

 

Fazit

Aufgrund des untergeordneten verkehrlichen Bedarfs, sowie der baulichen und naturschutzrechtlichen Bedenken seitens des Landratsamts, wird eine vertiefte kosten- & zeitintensive Planung nicht empfohlen.

Es soll dagegen der Fokus auf die Planung & Verbesserung des städtischen Radnetz gelegt werden. Dabei wird insbesondere der Bereich Römerstraße bereits konkret beplant.

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