Ratsinformationssystem
Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Arbeit des Internationalen Rats 2019 - 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Kenntnisnahme
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23.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die kommissarische Sprecherin des Internationalen Rats, Frau Ljuba Bencović, präsentiert im S-Ausschuss die Arbeit des Internationalen Rats der Jahre 2019 bis 2021.
Aufgaben und Grundsätze des Internationalen Rats
Der Internationale Rat ist ein beratender Ausschuss des Leonberger Gemeinderats und vertritt ihm gegenüber die Interessen der ausländischen Einwohnerschaft und die der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund.
„In Leonberg leben Menschen aus vielen verschiedenen Ländern mit einer Vielfalt an Kulturen. Menschen mit Migrationsbiografie sind in Leonberg willkommen. Integration begreifen wir als Querschnittsaufgabe für alle Lebensbereiche. Kulturelle Vielfalt in Leonberg ist selbstverständlich und im täglichen Miteinander sichtbar.
Der Internationale Rat will sich für gleichberechtigte Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten im politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für alle Leonberger Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Menschen mit Migrationsbiografie, einsetzen.
Das Grundgesetz mit der Anerkennung der Menschenrechte bildet das Fundament des Zusammenlebens in unserer Stadt. Der Internationale Rat versteht sich als überparteilich und überkonfessionell und verpflichtet sich den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
(Präambel, Die Grundsätze zur Einrichtung des Internationalen Rats der Stadt Leonberg, in Kraft getreten am 01.11.2019.)
Die Aufgaben des Internationalen Rats sind in den Grundsätzen zur Einrichtung des
Internationalen Rats vom festgelegt:
- Der Internationale Rat soll themenübergreifende Fragestellungen zu Migration und Integration aufgreifen, die die unterschiedlichen Nationalitäten gleichermaßen beschäftigen.
- Er muss die gemeinsamen Interessen herausarbeiten ohne die Vielfalt zu vernachlässigen.
- Er hat Beratungsfunktionen gegenüber dem Gemeinderat, insbesondere in Fragen der Migration und der Integration.
- Er hat Beratungs-, Multiplikatoren- bzw. Vermittlungsfunktionen für Bürger/innen mit Migrationshintergrund.
- Er soll Maßnahmen zur Gleichstellung initiieren bzw. entsprechende Impulse geben.
- Er kann zielgruppenspezifische (Informations-)Veranstaltungen initiieren.
- Er gibt Impulse zu interkulturellen Veranstaltungen bzw. initiiert sie.
Zusammensetzung des Internationalen Rats:
- je 1 Vertreter*in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen (insgesamt 6 Gemeinderät*innen)
- 12 sachkundige Bürger*innen
- 7 Stellvertreter*innen der sachkundigen Bürger*innen
Um die Aufgaben zu erfüllen, werden Sitzungen des Internationalen Rats durchgeführt:
- Der Internationale Rat wird fünf Mal pro Jahr einberufen. Er tagt in der Regel öffentlich.
- Der Internationale Rat kann Arbeitsgruppen bilden, die sich thematisch einem Schwerpunktthema widmen. Sie werden unterstützt vom Integrationsbüro im Amt für Jugend, Familie und Schule
Um einen guten Austausch zu gewährleisten, sind zwei Tagesordnungspunkte in jeder Sitzung fix:
- Berichte aus dem Gemeinderat
- Berichte der sachkundigen Bürger*innen (aus den Communities)
Sie werden ergänzt mit aktuellen Themen und Fragestellungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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