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Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen - 2022/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Von der Entwicklung des Vermögens aus der Erbschaft Erwin und Marianne Beck im Jahr 2021 wird Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zuletzt wurde mit der Vorlage 2021/004 im Ortschaftsrat Höfingen am 24.02.2021 über die Entwicklung und Verwendung der Erbschaft informiert.

 

Gegenüber dem Jahr 2020 hat sich das zur Verfügung stehende Vermögen aus dem Erbe Erwin und Marianne Beck zum 31.12.2021 um insgesamt 49.776,93 EUR auf 86.753,74 EUR reduziert.

 

Im Jahr 2020 wurden die restlichen Wertpapiere verkauft und die Depots gekündigt. Somit befindet sich ab dem Jahr 2021 das gesamte Vermögen aus der Erbschaft auf den städtischen Konten. Ein getrennter Ausweis auf verschiedenen Konten und Depots erübrigt sich dadurch.

 

Im Jahr 2021 hat sich das zur Verfügung stehende Erbschaftsvermögen wie folgt entwickelt:

 

Stand zum 31.12.2020   136.530,67 EUR 

Entnahme 2021      50.000,00 EUR

Einzahlung 2021                          223,07 EUR

Stand zum 31.12.2021     86.753,74 EUR

 

Die Entnahme in Höhe von 50.000 EUR betrifft die mit der Vorlage 2017/239 beschlossenen Pflegemaßnahmen des Höfinger Täles. Die Mittel werden nun in einem passiven RAP ausgewiesen und nach Bedarf in Höhe des Verbrauchs in den Ergebnishaushalt umgebucht.

 

Die Einzahlung in Höhe von 223,07 EUR resultiert aus einer Erstattung der Kapitalertragssteuer des Jahres 2017.

 

Im Jahr 2021 gab es keine weiteren bestandsveränderten Ein- oder Auszahlungen. Die Darstellung in Anlagen zu dieser Vorlage erübrigt sich dadurch.

 

Weiteres Vorgehen

 

Mit dem Antrag ORH 05 zum Haushaltsplanentwurf 2022 wurde beschlossen, dass das Restvermögen aus der Erbschaft Erwin und Marianne Beck wie folgt verwendet werden soll:

 

6.000 Euro für das Aufstellen einer Mitfahrbank in Höfingen und 80.000 Euro für sichere Straßenquerungen im Teilort Höfingen.

 

Das zur Verfügung stehende Erbschaftsvermögen ist aktuell auf einem Sonderposten für Anlagen im Bau gebucht. Sobald die Maßnahmen „Mitfahrbank in Höfingen“ und „Sichere Straßenquerungen im Teilort Höfingen“ abgeschlossen und in der Anlagenbuchhaltung aktiviert sind, wird jeweils ein neuer Sonderposten in gleicher Höhe gebildet und der Betrag vom Sonderposten für Anlagen im Bau der Erbschaft umgebucht.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen auf das Berichtsjahr 2021 werden in der Vorlage dargestellt.

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