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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/449
Grunddaten
- Betreff:
-
BMI-Förderprojekt "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Ausarbeitung eines Projektantrags nach positiv beschiedener Projektskizze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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01.02.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat bekennt sich zum Förderprojekt „Leonberg 2040 - Vernetzte Zentren für eine attraktive Innenstadt von morgen“.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Förderung zu stellen.
- Die Gesamtkosten i.H.v. 470.000 € sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Der Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln geht von einer Förderung i.H.v. 352.000 € aus. Die erforderlichen Eigenmittel i.H.v. 25 % der Gesamtprojektkosten betragen 54.167 € (2022) und 63.333 € (2023).
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumentwicklung (BBSR) am 22.07.2021 einen Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gestartet. Städte und Gemeinden waren aufgefordert, innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen mit dem Ziel, die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren sowie den vom Strukturwandel betroffenen Einzelhandel zu stärken. Zentren sollen durch die Förderprojekte als Identifikationsorte der Kommunen zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten entwickelt werden. Im Falle eines positiven Förderbescheids umfasst die Förderung bis zu 75 % der Gesamtkosten. Ein Eigenanteil von min. 25 % ist zur Projektförderung erforderlich.
Bezug zu Stadtentwicklungsprozess / Flächennutzungsplanung
Mit den aufgezeigten Förderzielen und den förderfähigen Maßnahmen des Programmes können Bestandteile des Stadtentwicklungsprozesses, der als vorgelagerter Prozess der Neuaufstellung der Flächennutzungsplanung durchgeführt wird, für eine Förderung beantragt werden. Die im Zuge des Stadtentwicklungskonzeptes und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geplanten Maßnahmen, Meilensteine und Finanzbedarf wurden vom Gemeinderat am 15.06.2021 beschlossen (SV 2021/184).
In Zusammenhang mit dem Projektaufruf und den förderpolitischen Zielen hat das Stadtplanungsamt im September eine Projektskizze eingereicht, die Maßnahmen zur Vernetzung der drei Zentren Eltingen, Neuköllner Platz inkl. Brennerstraße und Altstadt zu einer attraktiven Innenstadt vorsieht und zentrale Bausteine des Stadtentwicklungsprozesses umfasst (s.u.).
Die Gesamtprojektsumme umfasst 470.000 € (brutto), dabei werden 75 % als Fördermittel (Ertrag: 352.500 €) bereitgestellt. Ein Anteil von 25 % (Eigenanteil: 117.500 €) ist als Eigenanteil der Kommune vorgesehen. Diese Eigenmittel sollen aus dem Finanzbedarf für die Flächennutzungsplanung entnommen werden. Die Laufzeit des Projektes ist bis Ende 2023 beantragt.
Aktueller Stand
Ein positiver Zwischenbescheid des BBR zur eingereichten Projektskizze wurde am 01.12.2021 ausgesprochen sowie die Aufforderung zur Einreichung des Projektantrags am 22.12.2021 zugemailt. Der Projektantrag umfasst die konkretisierende Ausarbeitung der Projektskizze sowie Anlagen, darunter u.a. Finanzierungsplan, Zeitplan, Bekenntnis des Gemeinderats. Die Einreichungsfrist der Unterlagen ist bis zum 28.02.2022.
In diesem Zusammenhang ist das Bekenntnis des Gemeinderates zum Förderprojekt sowie der Nachweis über die Bereitstellung der Eigenmittel im Haushalt zu erbringen.
Projektbeschreibung
Das Projekt zielt auf eine strategische Vernetzung der Innenstadtzentren Alt-Eltingen, Neuköllner Platz/Römerstraße und historische Altstadt Leonberg zu einer attraktiven und zukunftsfähigen Innenstadt. Nutzungsmischung und Innenentwicklung sind dabei wichtige Notwendigkeiten, um Erlebnisräume mit vielfältigen Versorgungs-, Event- und Kulturangeboten in der Innenstadt zu schaffen und mit Grün- und Freiräumen, Verkehrsräumen (Parken, Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr) sowie anderen räumlichen Nutzungen (unter anderem auch für Wohnen und Bildung) sinnvoll zu verzahnen. Neben der räumlich-fachlichen Vernetzung der Innenstadt soll eine lokale Partnerschaft aufgebaut werden. Das Netzwerk von Innenstadtakteuren baut auf bestehenden, aber noch nicht vernetzten Kooperationsstrukturen auf.
Die Vernetzung der drei Innenstadtzentren ist eingebettet in einen Zukunftsdialog mit der Bürgerschaft, gesellschaftlichen Akteuren und dem Gemeinderat über die zukünftige Flächennutzung in der Innenstadt im Speziellen (und der Gesamtstadt im Allgemeinen). In Fachforen wird zu sieben verschiedenen Handlungsfeldern den Fragen nachgegangen, wie die räumliche Zukunft Leonbergs im Jahre 2040 aussieht und wie wir zukünftig wohnen, arbeiten, zusammenleben, uns versorgen, fortbewegen und (weiter-) bilden sowie unsere Freizeit verbringen werden. In zielgruppenspezifischen Befragungs- und Beteiligungsformaten wird intensiv über die wesentlichen gesellschaftlichen Makrotrends und über die Auswirkungen des ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels auf die Flächennutzung und die Entwicklung der (Innen-) Stadt diskutiert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden 15 sogenannte Trendmoleküle, die im Rahmen des (BBSR-) Projektes „Städte von übermorgen“ entwickelt wurden, anschaulich und öffentlichkeitswirksam aufbereitet und in den Zukunftsdialog und in die Ausarbeitung von Fachstrategien eingebracht. Ein integriertes Innenstadtkonzept fügt alle Einzelthemen der Handlungsfelder zu einem Gesamtbild für eine zukünftige Entwicklung der vernetzten Innenstadtzentren zusammen. Um die Attraktivität der Innenstadt auch als Bildungs- und Arbeitsstandort zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Innenstadt zu verbessern, sollen die Voraussetzungen für die Schaffung eines Gründerzentrums mit Co-Working-Arbeitsplätzen geschaffen werden.
Weiteres Vorgehen
Im Januar und Februar 2022 erfolgt die konkretisierende Ausarbeitung der Projektskizze hin zum Förderantrag sowie die Zusammenstellung aller erforderlichen Anlagen. Eine Informationsveranstaltung des Fördermittelgebers am 20.01.2022 wird allgemeine Fragen aufgreifen sowie weitere Hinweise für die Ausarbeitung bringen.
Alle Unterlagen werden spätestens am 28.02.2022 elektronisch sowie auf dem Postweg beim BBSR eingereicht. Mit einem positiven Förderbescheid können Fördermittel i.H.v. 75 % der Projektkosten abgerufen werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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51100000-42910000 Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen |
2022 |
774.645 € |
216.667 € |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. |
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51100000-42910000 Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen |
2023 |
685.800 € |
253.333 € |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. |
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51100000-31400000 Zuweisungen vom Bund |
2022 |
0 € |
162.500 € |
Die Erträge sind im Haushaltsplan 2022 nicht veranschlagt. Bei positivem Förderbescheid und Abrechnung der Fördermittel im laufenden Jahr ergeben sich Mehrerträge. |
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51100000-31400000 Zuweisungen vom Bund |
2023 |
0 € |
190.000 € |
Die Erträge werden bei Vorlage des Förderbescheids im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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412,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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