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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung wird das externe Beratungsbüro ISPA consult GmbH nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung beauftragt. Es werden dafür 15.000 Euro aus dem Budget Bud_TH01_1000_01 zur Verfügung gestellt.
  2. Festlegung, ob und welche Gemeinderäte sich an dem Mitarbeiterbefragungs­verfahren mit einbringen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

  1. Ausgangspunkt
    Die CDU-Fraktion, vertreten durch Herrn Oliver Zander, hat am 11.10.2021 den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag hat zum Ziel

-          -          festzustellen, ob es bei der Stadtverwaltung eine über das Normalmaß hinausgehende Fluktuation gibt;

-          -          falls ja, was die Gründe dafür sind;

-          -          ggf. Maßnahmen einzuleiten, die die Situation verbessern;

-          -          die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erfragen;

-          -          Maßnahmen für eine stärkere Mitarbeiterbindung und geringere Fluktuation einzuleiten.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat Oberbürgermeister Cohn zugesagt, dass dieser Antrag umgesetzt wird.

 

  1. Mitarbeiterbefragung
    In Wikipedia wird der Begriff Mitarbeiterbefragung wie folgt beschrieben:

„Befragungen sind ein effektives Instrument zur Beschaffung von Steuerungsdaten in allen Bereichen des Managements. Die Auswertung des in einer Erhebung ermittelten Stimmungsbilds von Mitarbeitern ermöglicht die Verbesserung oder Korrektur der marktgerechten Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit, der Produktpalette sowie des strategischen Ressourcen-Einsatzes - auch im Bereich der „Human Resources“.

 

Die besondere Sensibilität dieses Instrumentes bedingt eine professionelle Konzeption und Durchführung: Selbst einmalige, kleine Fehler können zu einem erheblichen Akzeptanz- und Vertrauensverlust auf Seiten der Befragten führen. Ein Vertrauensver­lust bedeutet im Allgemeinen, dass die erhobenen Daten kaum mehr nutzbar sind und das Instrument der Befragung durch das „kollektive Gedächtnis“ der Belegschaft auf lange Zeit disqualifiziert wurde.“

 

Eine Befragung weckt in der Belegschaft Erwartungen, die nicht enttäuscht werden dürfen, sonst wird durch die Befragung Frustration ausgelöst und es wird genau das Gegenteil der angestrebten Ziele erreicht. Konkret bedeutet dies, dass die ausgewerteten Ergebnisse von allen Betroffenen respektiert und sich daraus ergebende Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen.

 

Bei der Befragung ist auch die Anonymität der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Frage sind entsprechend zu formulieren und die Gruppengröße muss entsprechend gewählt werden. Bei dieser Thematik ist es sinnvoll, dass der Datenschutzbeauftragte die Befragung begleitet.

 

An der Mitarbeiterbefragung ist der Personalrat zu beteiligen.

 

  1. Angebote
    Für dieses Vorhaben wurden drei Angebote eingeholt:
  1. Firma Resolution Research (vertrauliche Anlage 2)
  2. ISPA consult GmbH (vertrauliche Anlage 3)
    Die Firma ISPA bietet auch eine Begleitung zur Umsetzung der Mitarbeiterbefra­gungs­ergebnisse an.
  3. FFG - Facts & Figures Group (vertrauliche Anlage 4)

 

Von allen Firmen wurden Referenzen vergleichbarer Projekte angefordert, die auch von allen Anbietern prompt vorgelegt wurden. Die besten Referenzen, insbesondere im kommunalen Bereich, hat die Firma ISPA consult GmbH vorgelegt.

 

Die Angebote wurden aufgrund erster, nur grober, Angaben erstellt. Sie sollten auch eine erste Vorstellung der finanziellen Auswirkungen einer Befragung geben. Die konkrete Befragung, insbesondere der konkrete Aufbau, die Anzahl und der Inhalt der Fragen, sowie der Ablauf der Befragung, ist gemeinsam mit dem ausgewählten Bera­tungs­unternehmen zu erarbeiten.

 

Dazu sollte ein Anbieter ausgewählt werden, um gemeinsam die weitere Ausgestaltung der Mitarbeiterbefragung zu planen und zu konkretisieren. Erst nach diesem Schritt kann ein verbindliches Angebot erstellt werden. Angesichts der im Raum stehenden Kosten, erscheint eine anschließende Ausschreibung entbehrlich.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Es ist zu klären, ob und welche Mitglieder des Gemeinderates bei diesem Verfahren beteiligt sein sollen. Insbesondere bei der Fragenbogenerstellung könnte so Transparenz und Akzeptanz erreicht werden.

 

Weiter sind Vertreter des Personalrates und der Datenschutzbeauftragte, sowie das Hauptamt und die Organisation zu beteiligen. Evtl. weitere Beteiligte werden verwaltungsintern festgelegt.

 

Die Beauftragung des ausgewählten Unternehmens kann erst nach Ende der Interimswirtschaft erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11200000 – 44294000

Hauptamt

Rechts- und Beratungskosten

2022

30.000

15.000

Mittel für eine Mitarbeiterbefragung sind im Haushalt 2022 nicht eingeplant. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget Bud_TH01_1000_01 des Hauptamtes.

Die Beauftragung erfolgt erst nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung.

 

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Anlagen

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